Auf der Internetseite der Prüfstelle EAPR ist ein sehr interessanter und lesenswerter Artikel zur Problematik der Faltleinen erschienen. Faltleinen sind zusätzliche Leinen, die nur für die Testflüge angebracht werden, um bestimmte Klappmuster bzw. -tiefen zu erreichen, die laut Schirmhersteller angeblich mit den normalen Stammleinen eines Schirms nicht reproduzierbar gezogen werden können. 

Das Problem dabei ist: Faltleinen können die Reaktionen eines Schirms nach einem Klapper verändern und auch verharmlosen. "Giftige" Schirme bekommen so möglicherweise eine niedrigere EN-Klassifizierung.

Folgt man der Darstellung von Guido Reusch von der EAPR, so nutzen heute einige Hersteller die Faltleinen bewusst, um "heißere" Kisten, die normalerweise nur ein EN-D erhalten würden, in die C-Klasse zu bringen, oder "offene" Competition-Schirme als EN-D zuzulassen.

Zwischen den Zeilen kann man in dem Text eine deutliche Spitze gegen eine andere Prüfstelle - Air Turquoise von Alain Zoller - herauslesen. Air Turquoise hatte jüngst den neuesten Zweileiner Competition-Schirm EnZo von Ozone mit EN-D getestet - unter Einsatz von Faltleinen.

Nach Darstellung von Guido Reusch diskutieren die EN-Prüfstellen DHV, EAPR und Air Turquoise seit geraumer Zeit über eine gemeinsame Regelung zum Umgang mit Faltleinen, ohne auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die EAPR prescht jetzt vor, indem sie selbst folgende Regeln für die Hersteller vorgibt:

Die EAPR lehnt den Einsatz von Faltleinen in den Klassifizierungsbereichen A und B vollständig ab. Wir werden uns aber nicht gegen den Einsatz von Faltleinen in den Bereichen C und D verwehren, dies jedoch sehr deutlich im Rahmen der Musterprüfung und des Kennblattes veröffentlichen. Darüber hinaus werden wir folgende Punkte vom Hersteller bei einer Prüfung mit Faltleinen verlangen:
- Es muss ein eindeutiger Hinweis auf die Prüfung unter Nutzung von Faltleinen im Handbuch erfolgen.
- Die Anlenkpunkte der Faltleinen, so wie sie in der Musterprüfung benutzt wurden, müssen auch an den späteren Seriengeräten vorhanden sein.
- Die Dimensionierung der Faltleinen, sowie der entsprechende Einbau, muss im Betriebshandbuch dargestellt werden.
So sollen Piloten immerhin erkennen können, welcher Schirm mit Faltleinen getestet wurde. Und bei Bedarf (Sicherheitstraining) könnten sie dann auch selbst Faltleinen anbringen/einsetzen.

Mal sehen, wie diese Geschichte weitergeht, in welcher Form sie vom sicherheitssensiblen DHV sekundiert wird, und wie Air Turquoise mit der Brandmarkung als zu wenig kritische und herstellerhörige Teststelle umgeht...