Tonic: Miniwing mit EN-B/C // Foto: Skywalk
Vor kurzem habe ich im Post Getestete Illegalität - das Dilemma der EN-Normen noch davon geschrieben, dass immer mehr Schirme auf den Markt kommen, die nur einen Lasttest (EN 926-1) und nicht alle Klappertests etc. (EN 926-2) absolviert haben. Interessanterweise zeichnet sich wenig später eine neue Entwicklung - zumindest bei einer bestimmten Gleitschirmklasse: den Miniwings. Diese werden von manchen Herstellern auch als Hybrid-Schirme bezeichnet, weil sie baulich eine Kreuzung von normalem Gleitschirmen und kleinen Speedschirmen darstellen. Sie haben rund ein Viertel weniger Fläche als übliche Schirme und sind deshalb etwas flotter unterwegs. Dennoch sind sie für einen Piloten kaum anspruchsvoller zu händeln. Leider waren die Vertreter dieser Klasse in Deutschland ohne die EN-Zulassung bisher nur "illegal" zu fliegen.Doch hier findet aktuell ein Wandel statt.

Skywalk brachte kürzlich seinen Hybrid-Schirm Tonic auf den Markt und erreichte dafür bei Tests ein EN-B als Einstufung (bei Startgewicht bis 80kg, darüber EN-C). Jetzt hat auch Little Cloud bei seinem Modell Spiruline XL, der schön länger auf dem Markt ist, nachgezogen und ebenfalls den EN-Test absolviert. Das Ergebnis: EN-B (bei Startgewicht bis 90 kg). Damit werden diese Art von breitentauglichen Miniwings auch in Deutschland "legal" und dürften ein wachsendes neues Marktsegment öffnen.

Hinweis für Spitzfindige: Spiruline XL besitzt keinen Beschleuniger, sondern nur einen Trimmer. Getestet wurde der Schirm nur in einer Trimmerstellung (geschlossen). Mit offenen Trimmern geflogen besitzt der Schirm also keine Zulassung. Gemäß der Schirmphilosopie von Little Cloud reicht das Geschwindigkeitsfenster mit geschlossenem Trimmer aber für alle "normalen" Flugabenteuer schon aus. Das Fliegen mit ganz geöffnetem Trimmer soll nicht zur Leistungssteigerung (Streckenfliegen), sondern nur als kurzfristiges Notmanöver etwa zur Flucht aus Starkwindzonen gedacht sein.