Wer als ausländischer Tandempilot in der Schweiz fliegen wollte, hatte bisher das Nachsehen. Starten durfte dort nur, wer einen Tandemschein nach Schweizer Recht vorweisen konnte. Kürzlich hat die Schweiz diese Regelung angepasst.
Zumindest für private, also nicht gewerbliche, gelegentliche Tandemflüge dürfen jetzt alle Piloten mit einer "ausländischen" Tandemlizenz auch in der Schweiz legal starten, heißt es auf den Internetseiten des SHV. Notwendig ist dafür nur der Tandemschein als Nachweis sowie eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio SFr Versicherungssumme.
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