Die neue Luftraumstruktur in Deutschland. // Quelle: DFS
Am 5. Dezember ändert sich etwas in der Luftraumstruktur in Deutschland. Dann tritt die EU-Verordnung zu den "Standardized European Rules of Air" (SERA) in Kraft. Für Gleitschirmflieger bleibt das Allgemein gesehen weitgehend folgenlos. Eine Änderung ist aber durchaus interessant und sollte Beachtung finden: Den Luftraum F gibt es in Zukunft nicht mehr.

An seine Stelle tritt eine RMZ, eine Radio Mandatory Zone. Wer dort einfliegen will, muss ein Flugfunkgerät mitführen, sich vor dem Einflug über die spezifische RMZ-Frequenz anmelden, während des Durchflugs Hörbereitschaft halten, und beim Ausflug sich auch wieder abmelden. Ein spezifische Freigabe ist nicht erforderlich. Wer also Flugfunk mit sich führt, darf sich durchaus in der RMZ aufhalten.

Von Bedeutung ist diese Neuerung für ambitionierte Streckenflieger im Flachland. RMZs sind in Deutschland um eine Reihe kleinerer Flugplätze ausgewiesen. Mit Flugfunk muss man in der Luft um sie keinen Bogen machen, sondern kann, wenn nötig, sie nach der Anmeldung auf einer direkteren Flugroute passieren.

Mehr Hintergrund und alle weiteren Änderungen durch SERA stehen in einem Bericht des Aerokurier.