Lu-Glidz freut sich über jeden Leser, der sich der guten Infos wegen zu einem halben freiwilligen oder einem halb-freiwilligen Förderbeitrag "gezwungen" sieht.

Der Titel ist natürlich ein kleiner Vorosterscherz. Lu-Glidz kostet nix, und die Hälfte von nix ist auch in Zukunft immer noch nix. Aber von nix kommt halt auch nix. Und deshalb starte ich mal wieder einen kleinen Aufruf: Lu-Glidz sucht Förderer, die von der Qualität, dem Umfang und der Unabhängigkeit der gebotenen Infos so überzeugt sind, dass sie das Projekt gerne unterstützen möchten.

Einige treue Leser von Lu-Glidz machen von dieser Gelegenheit schon Gebrauch. Vielen Dank dafür! Doch in Anbetracht der stetig wachsenden Leserschar ist die Zahl der Förderer noch immer nur ein kleiner Bruchteil dessen, was möglich wäre.

Warum nicht mal zu Ostern ein kleines "goldenes" Ei ins Paypal-Spendennest von Lu-Glidz legen? Wer lieber auf klassische Bankgeschäfte setzt, kann auch gerne seinen Beitrag überwEIsen (pdf-Vorlage).

Welche Summe angemessen ist, bleibt jedem natürlich selbst überlassen. Eine Möglichkeit von vielen: Überlegt mal, was man für die Infofülle als Abogebühren bei einem Magazin bezahlen müsste. Wenn man nun davon 50% Oster-Rabatt abzieht, ist Lu-Glidz doch ein wahres Schnäppchen, oder? 80% Rabatt oder 50% Aufschlag sind freilich genauso gerne gesehen.

Ein kleiner Tipp noch zum Abschluss: Gelegentlich erreichen mich Anfragen, warum ich Lu-Glidz nicht der Einfachheit halber als Abo per Bankeinzug anbieten würde. Die Antwort: Weil das meiner Überzeugung widerspricht, dass es beide Seiten glücklicher macht, wenn jeder gibt, was er für angemessen hält. Dennoch gibt es eine simple Möglichkeit, sich die Arbeit des wiederholten Spendens zu sparen: Bei jeder Bank kann man Daueraufträge einrichten, mit denen z.B. jeden Monat oder alle 3, 6, oder 12 Monate automatisch die Summe X auf ein anderes Konto (z.B. Lu-Glidz) überwiesen wird. Der Effekt ist der gleiche wie ein Abo, mit dem Vorteil, dass man nicht nur die Zahlungshöhe selbst festlegen, sondern den Vorgang auch jederzeit ohne weitere Verwaltungsakte widerrufen kann.