tag:blogger.com,1999:blog-33266566.post3355463486342283368..comments2024-03-28T22:59:36.780+01:00Comments on Lu-Glidz: Legal in die Luft ohne DAkkS und LTFLucian Haashttp://www.blogger.com/profile/10359369144725178480noreply@blogger.comBlogger6125tag:blogger.com,1999:blog-33266566.post-73200761866201025052015-02-18T10:04:36.203+01:002015-02-18T10:04:36.203+01:00@Frank: Ich würde Ozone hier keine Stimmungsmache ...@Frank: Ich würde Ozone hier keine Stimmungsmache vorwerfen. Es ist ja weiterhin seltsam, dass eine EN-Prüfung mal anerkannt ist, mal nicht (je nachdem, wo sie gemacht wurde). Zumal es schwer sein dürfte, den Piloten den Unterschied erklären zu müssen, warum EN-F und EN-CH anders zu sehen sind. Der gute deutsche Pilot wird der Ordnung halber auf seine LTF pochen. Auch so kann man den Satz verstehen "In Deutschland wird LTF verlangt."Lucian Haashttps://www.blogger.com/profile/10359369144725178480noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-33266566.post-77159758144395920712015-02-18T10:00:07.748+01:002015-02-18T10:00:07.748+01:00@Joe: Legal und Versicherungsschutz sind 2 Paar Sc...@Joe: Legal und Versicherungsschutz sind 2 Paar Schuhe, wenn auch ein wenig verknüpft. Als Deutscher bist Du ohne LTF oder "anerkannte" EN in Deutschland laut Luftrecht nicht legal unterwegs. Das gilt auch für einen geliehenen Schirm. Im Ausland ist das dem LBA etc. egal.<br /><br />Ob Deine Versicherung zahlt, wenn Du mit dem M6 irgendwo runterfällst, hängt von der Versicherung ab. Es gibt Versicherungen, die auch alle EN-Schirme etc abdecken. Gerling/DHV macht das meines Wissens nach aber nicht.<br /><br />Wenn es teuer ist, werden die klassischen Versicherungen gerne nach dem Schlupfloch suchen und wahrscheinlich die Zahlung verweigern, wenn Du in Deutschland mit dem M6 den Unfall hast. Ein Unfall im Ausland wäre dann ein Sonderfall. Wahrscheinlich würde die Versicherung dann auch nicht zahlen wollen. Es wäre dann wohl ein Fall für die Gerichte, die Ansprüche zu klären.Lucian Haashttps://www.blogger.com/profile/10359369144725178480noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-33266566.post-23296635208280876722015-02-17T19:18:55.733+01:002015-02-17T19:18:55.733+01:00Heißt aber auch, dass die Informationen die Ozone ...Heißt aber auch, dass die Informationen die Ozone auf seiner Seite verbreitet, so auch nicht ganz richtig sind und als Stimmungsmache ausgelegt werden dürfen:<br />"Weltweit ist EN der Standard und die höchste Anforderung. Überall, nur leider nicht in Deutschland. In Deutschland wird LTF verlangt."Franknoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-33266566.post-57071733406758291432015-02-17T18:43:40.792+01:002015-02-17T18:43:40.792+01:00Noch eine Frage.
Bin ich legal unter Vericherungss...Noch eine Frage.<br />Bin ich legal unter Vericherungsschutz, wenn ich mir von einem einem Scheizer Freund oder Paragliderverleih einen M6 ausleihe. und damit als deutscher Pilot fliege?<br /><br />Gruß JoeAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-33266566.post-45303068524858885242015-02-17T13:43:52.908+01:002015-02-17T13:43:52.908+01:00@Markus: In der Schweiz gibt es ja keine strenge Z...@Markus: In der Schweiz gibt es ja keine strenge Zulassungspflicht für Gleitschirme wie in Deutschland. Also auch keinen Umkehrschluss...Lucian Haashttps://www.blogger.com/profile/10359369144725178480noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-33266566.post-10742428826282364302015-02-17T13:33:15.001+01:002015-02-17T13:33:15.001+01:00Cassis de Dijon Prinzip
Wäre es dann im Umkehrsch...Cassis de Dijon Prinzip<br /><br />Wäre es dann im Umkehrschluss auch so, dass in der Schweiz nur Geräte geflogen werden dürfen, die von einer schweizerischen Prüfstelle wie Air Turquoise zuglassen sind? <br /><br />MarkusMarkus Huberhttps://www.blogger.com/profile/03525854668920645033noreply@blogger.com