Der DHV plant offenbar, 2008 seine Gütesiegelkriterien für Gleitschirme wieder einmal zu verschärfen. Dies betrifft v.a. die Einstufung der Geräte der Klassen DHV 1 und DHV 1-2. Damit soll auf die technische Entwicklung, v.a. durch so genannte Highend-Geräte, die bis an die Obergrenze der heutigen Gütesiegelklassen hin konstruiert werden, reagiert werden. Noch muss allerdings das LBA den entsprechenden Vorschlägen des DHV zustimmen.

Hauptsächlich ist eine Verschärfung der Kriterien für seitliche Klapper und für Steilspiralen geplant. So soll beim Test für seitliche Klappen künftig eine Knicklinie von 60° relevant sein (statt bisher 45°). Offenbar haut es bei modernen Highend-Schirmen die Kappen in der Praxis häufiger derart nach hinten. Während sie bei 45° Knicklinie noch zahm erscheinen, können sie bei 60° doch recht biestig werden.

Bei der Steilspirale wiederum soll künftig eine Grenze gelten, wie schnell die Schirme eine bestimmte Sinkgeschwindigkeit erreichen dürfen. Demnach dürfte ein DHV 1 Schirm nach 2 Umdrehungen nicht mehr als 10 m/s sinken, ein DHV 1-2 nicht mehr als 13 m/s. Das soll verhindern, dass unerfahrene Piloten von einem allzu dynamischen Graben ihrer Schirme überrascht werden.

Sollten beide Regelungen tatsächlich ab 2008 so umgesetzt werden, werden die Hersteller sicher einige ihrer Geräte etwas weniger dynamisch trimmen müssen. Laut Tests des DHV würden rund 30% der heute auf dem Markt befindlichen Schirme gemäß den neuen Kriterien nicht mehr die gleiche Gütesiegelklasse erreichen.