Jetzt hat der Vorstand der Ostwindfreunde reagiert und eine neue Flugordnung für das Gelände erlassen. Jeder Pilot, der am Dreiser Weiher fliegen will, ist angehalten, sie vor dem nächsten Flug genau zu studieren und sich auch daran zu halten. Die neue Flugordnung soll gewisse Gefahrenquellen entschärfen. Es gibt sie auf der Homepage der Ostwindfreunde.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Ab dem 1.6.2012 gilt eine einschränkende Gastflugregelung. Wer nicht Mitglied bei den Ostwindfreunden ist und am Dreiser Weiher fliegen will, muss sich künftig übers Internet tagesaktuell anmelden und eine nummerierte Gästekarte ausdrucken. Pro Tag ist die Zahl der Gästekarten auf 25 limitiert. Die Nummer der Gästekarte muss in die Anwesenheitsliste eingetragen werden.
- Der Hauptlandeplatz wird verlegt. Er ist nun unterhalb des geteerten Weges im Kessel. Die Wiesen direkt am Starthang gelten nur noch als Notlandeplätze und sollen im allgemeinen Flugbetrieb gemieden werden (zur Verringerung der Kollisionsgefahr bei an- und abfliegenden Piloten).
- Den Starthang darf man nicht mehr mit aufgezogenem Schirm hochlaugen.
- Schirme und Ausrüstungen dürfen nicht mehr im Startbereich gelagert werden. Der Platz ist für startbereite Piloten reserviert.
- Beim Toplanden darf der Startbereich nicht überflogen werden.
- Bei mehr als 5 Piloten vor Ort regeln vom Verein ernannte Flugleiter das Geschehen. Sie haben zwar nicht die Funktion eines Startleiters. Ihren Anweisungen ist aber Folge zu leisten.
- Die Drehrichtung beim Thermikkreisen am Hang ist festgelegt: an geraden Kalendertagen rechts, an ungeraden links herum.
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