Gebrochene Sollbruchstellen können gefährlich sein. // Foto: M.Speis - Seaofdreams.de |
Hinter der neuen Vorschrift steht eine angepasste Risikoabwägung: Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es beim Schlepp mit Kunststoffseilen, anders als bei Stahlseilen, so gut wie nie zu einer mechanischen Blockade der Kappvorrichtung einer Winde kommt. Zudem treten mit Kunststoffseilen seltener enorme Lastspitzen durch ungenaue Regelungen der Winde auf. Im Verhältnis dazu kann es in der Praxis viel eher passieren, dass (möglicherweise schon ausgeleierte) Sollbruchstellen versagen - was vor allem in der sensiblen Startphase eine erhebliche Gefährdung des Piloten mit sich bringt. Auf Basis dieser Analyse sieht der DHV eine grundsätzlich höhere Festigkeit der Sollbruchstellen für gerechtfertigt, um so die Sicherheit der Piloten beim Schlepp zu erhöhen. (In anderen Ländern, beispielsweise den Niederlanden, wird an stationären Winden mit Kunststoffseilen sogar grundsätzlich ohne Vorseil und Sollbruchstelle geschleppt.)
Auf der DHV-Homepage ist eine ausführliche Begründung der technischen Vorgaben nachzulesen. Für den Schleppbetrieb "mit mobilen Abrollwinden, längenfesten Schleppsystemen und Winden mit Stahlseilen" bleibt die bisherige Vorschrift für Sollbruchstellen (150 daN) bestehen.
Für Windenführer gilt zudem ab sofort als Übergang bis zum 1.10. die Empfehlung, die Winden im Betrieb schon jetzt nur noch mit 200er Sollbruchstellen auszustatten. Die neue Regelung erleichtert auch den Mischbetrieb von Solo- und Tandemgleitschirmschlepps. Bisher musste vor wechselnden Starts das Vorseil auf die jeweils passende Sollbruchstelle (150 / 200 daN) umgerüstet werden. Dieser Schritt entfällt.
Die Diskussion um Sicherheitsgewinn und Risiko von Sollbruchstellen ist übrigens nicht neu, wie ein Post auf dem Blog Seaofdreams aus dem Jahr 2005 zeigt. Die darin aufgeworfenen Fragen hat der DHV nun, also 10 Jahre später, mit seiner Sicherheitsmitteilung durchaus anders beantwortet als damals.
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