Laut Vorwürfen soll der Boomerang 10 ein Manöver der CCC-Tests nicht bestehen.

Gin und der DHV sehen den Boomerang 10 als korrekt zertifiziert an.
// Quelle: Gin Gliders
 
Der Drang nach Leistung bei Wettbewerbsschirmen ist immer auch eine Gratwanderung entlang der Zulassungskriterien, zumindest seitdem für Wettbewerbsschirme überhaupt eine Zulassung gefordert wird. Über Grenzfälle kann es dann immer wieder Diskussionen geben. Vor 1,5 Jahren Stand Ozone in der Kritik, weil die an Piloten ausgelieferte Variante des Enzo 2 nicht ganz dem getesteten Modell entsprach. Enzogate erschütterte die ganze Wettbewerbsszene. Erst mit der Einführung der CC-Klasse eigens für Wettbewerbsschirme schien ein wenig Ruhe in den Comp-Zirkus zu kommen. Doch diese Ruhe ist schon wieder vorbei.

Aktuell steht Gin mit seinem Boomerang 10 am Pranger. Der Schirm soll in seiner derzeit ausgelieferten Bauweise eine etwas höhere Top-Speed besitzen als die Konkurrenz. Und die hat argwöhnisch Vergleichsflüge gemacht und dabei festgestellt, dass der Boom 10 angeblich die CCC-Norm gar nicht erfüllt. Zumindest bei einem geforderten CCC-Testmanöver (25% Anbremsen bei voll getretenem Beschleuniger) soll der Boomerang 10 versagen. Er fängt sich angeblich einen massiven Frontklapper, wo er eigentlich stabil weiterfliegen sollte. Dieser Vorwurf wird jetzt in der Wettbewerbsszene heiß diskutiert. Sogar die Forderung von Nachtests steht im Raum.

Der DHV, dessen Prüfstelle die CCC-Testflüge des Boomerang 10 absolvierte, sah sich schon genötigt, zumindest den eigenen Ruf zu wahren. Auf Youtube veröffentlichte der Verband zwei Videos (V1, V2), die belegen sollen, wie der Boomerang bei den offiziellen Testflügen dieses Manöver schadlos absolvierte.

So bleiben erst einmal andere Fragen: Handelt es sich vielleicht nur um eine billig genutzte Gelegenheit einer Retourkutsche für Enzogate? Oder hat Gin tatsächlich den B10 nach den Testflügen in feinen Details so verändert, dass er nun nicht nur schneller, sonder leider eben nicht mehr CCC-konform unterwegs ist?

Die Wettbewerbspiloten selbst fassen sich wegen solcher Nickeligkeiten, die am Ende wieder einmal zu ihren Lasten gehen könnten, nur an den Kopf. Für sie ist klar: Wer voll mit einem Zweileiner beschleunigt fliegt, für den sind die Bremsen in der Praxis sowieso tabu. Denn dann wird eh alles nur noch über die hinteren Tragegurte (B-Ebene) gesteuert.

Wenn allerdings etwas in der verbindlichen Prüfnorm steht, sollte diese auch eingehalten werden. Vielleicht geht es am Ende um die Klärung der schwierig zu beantwortende Grauzonenfrage: Wo genau liegen 25% (beim Bremsweg)?

Nachtrag (5.9.): Mittlerweile hat die PWC-Führung den aktuellen Stand und die Hintergründe der Beschwerde von Ozone in einem pdf veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass Ozone auch dem DHV vorwirft, seine Testmanöver bei der Zulassung des Boomerang 10 nicht korrekt durchgeführt zu haben.