Der DHV wird für seinen Online-Wettbewerb DHV-XC den Umgang mit Luftraumverletzungen verschärfen. Das haben die Delegierten der DHV-Jahrestagung am Samstag in Alsfeld beschlossen.
Bisher stand in der Ausschreibung des DHV-XC unter Punkt 4.6 Luftrechtliche Bestimmungen der Hinweis, dass das Einfliegen in gesperrte Lufträume verboten sei. Dahinter folgte aber noch der Satz: "Wenn die aufgezeichneten Positionsdaten mehr als 100 Meter horizontal oder vertikal in einem gesperrten Luftraum liegen, gilt eine Luftraumverletzung als nachgewiesen. Eine nachgewiesene Luftraumverletzung führt zu einer Löschung des Fluges." Diese Formulierung wird nun aus dem Regelwerk gestrichen.
Der Grundgedanke dieser Regel zielte eigentlich darauf, den Auswertern des DHV-XC in strittigen Fällen einen Rahmen zu geben, in welchem sie erkennbare Messfehler und kurzzeitige Ausreißer von GPS-Aufzeichnungen ungeahndet lassen können. Es ging darum, Piloten nicht wegen technisch bedingter Ungenauigkeiten zu bestrafen. Allerdings zeigte sich in der Praxis, dass viele Piloten diese Formulierung so verstanden, als gäbe es für Gleitschirmflieger eine generelle Toleranz und die Möglichkeit, ungestraft 100 Meter in gesperrte Lufträume einzufliegen. Durch die Streichung dieser Regel in der Ausschreibung soll nun klar zum Ausdruck kommen: Der Einflug in gesperrte Lufträume ist auch für Gleitschirmflieger toleranzfrei verboten.
Unklar ist noch, wie die Auswerter des DHV-XC in Zukunft mit erkennbaren technischen Messpunktausreißern umgehen werden. Die entsprechenden Gremien sollen dafür nun passende Vorgehensweisen erarbeiten.
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