Ein Spiegel-Artikel sieht den DHV in einer unrühmlichen Rolle. // Quelle: Der Spiegel 19/2017, S. 106 |
In zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München hat der ehemalige Flugschüler kürzlich Recht bekommen. Die Richter verwiesen dabei auf die damals gültige die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) des DHV. Darin stand schwarz auf weiß der Satz: "Eine sichere Funkverbindung vom Fluglehrer zum Flugschüler muss gewährleistet sein, bei (...) allen Flügen die Flugübungen gemäß Lehrplan zum Inhalt haben."
Pikanterweise war es damals althergebrachte Praxis in den Flugschulen - und auch vom DHV bei seinen Lehrgängen damals wie heute so gelehrt - dass an Übungshängen nicht zwingend Funkgerätepflicht herrscht, wenn die Betreuung auf andere Weise genauso gewährleistet werden kann. Dass hier ein Dissens zwischen der gelehrten Praxis und der schriftlichen Fassung der APO herrschte, fiel allerdings erst auf, als es zu dem besagten Crash gekommen war. Karl Slezak, Referatsleiter Ausbildung und Sicherheit beim DHV, nahm diese Erkenntnis zum Anlass, die APO zu korrigieren. Seit 2013 sind an gleicher Stelle zwei zusätzliche Worte zu finden: "Eine sichere Funkverbindung vom Fluglehrer zum Flugschüler muss gewährleistet sein, bei (...) allen Flügen über 100 m die Flugübungen gemäß Lehrplan zum Inhalt haben." Das heißt, an klassischen Übungshängen darf auch ohne Funkgerät geschult werden.
Die erste Instanz, das Landgericht Traunstein, hatte die Klage des verunglückten Flugschülers noch abgewiesen, weil man dem Fehlen des Funkgerätes keine zentrale Bedeutung beimaß. Die Richter des Oberlandesgerichtes folgten allerdings einer strengeren Rechtsauffassung. Denn gemäß der schriftlichen Ausbildungsordnung in der Fassung von 2011 hätte der Flug nicht ohne Funkgerät stattfinden dürfen. Der klagende Flugschüler bekam Recht.
Der Spiegel hat diesen Fall zum Anlass genommen, die Rolle des DHV und vor allem Karl Slezaks in dem Verfahren kritisch zu beäugen. Der DHV habe Dinge verharmlost und versucht, die Flugschule vor Haftungsansprüchen zu schützen, so der Tenor des Artikels. Begründet wird dies eben mit der Anpassung der APO während des laufenden Verfahrens.
Ein solcher Vorgang ist natürlich verdächtig, hat ein "Gschmäckle" und wird damit für den Spiegel zum gefundenen Fressen. Dass Karl Slezak als "Mastermind der Safety Class" wahrscheinlich einer der letzten Gleitschirmpiloten und DHV-Funktionäre wäre, denen man vorwerfen wollte, sie würden Geschäfts- über Sicherheitsinteressen stellen, dürfte dem Reporter kaum bekannt gewesen sein. Dass dieser nur sehr krude Vorstellungen der Praxis des Gleitschirmfliegens besitzt, zeigt schon allein die etwas comic-hafte Beschreibung der Crashsituation: "Der Flugschüler war noch in der Luft, der Schirm aber vor seinen Augen zu Boden gesaust. Dann stürzte H. hinterher - aus etwa sechs Meter Höhe."
Für den DHV ist der Artikel dennoch ärgerlich, lässt dieser doch den Verband öffentlich im schlechten Licht dastehen. Dabei war Karl Slezak vor Gericht sogar als Zeuge aufgetreten, hatte die Ausbildungsweise erläutert und sogar erklärt, dass ein Funkgerät in diesem Fall hilfreich hätte sein können. "Der Text trifft in dem Punkt den Falschen", sagt DHV-Geschäftsführer Robin Frieß. Allerdings werde der Verband den Fall zum Anlass nehmen, im Lehrteam als Fachgremium darüber zu diskutieren, ob und in welchen Fällen ein Funk auch am Übungshang vorgeschrieben werden sollte.
Die Anpassung der APO im Jahr 2013 sei gerechtfertigt gewesen, so Frieß. "Wir haben das lediglich zum Anlass genommen, die gängige Praxis zu legitimieren. Die bestmögliche Beaufsichtigung und permanente Aufrechterhaltung einer Sicht-, Ruf- oder Funkverbindung und eine unmittelbare Reaktion auf jede Situation müssen immer gegeben sein. Unter 100 Meter kann eine direkte Betreuung besser sein. Das obliegt der Einschätzung des Fluglehrers."
Der Artikel "Ratlos in den Seilen" ist im gedruckten Spiegel 19/2017 auf Seite 106 zu finden, oder hinter einer Bezahlschranke online auf Spiegel-Plus zu lesen.
19 Kommentare
"Ein Spiegel-Autor hat den DHV kritisiert" ist nicht gleich "Schatten über dem DHV". Schatten wäre etwas wie "drohende Pleite" oder "Entzug der Beauftragung", aber nicht ein ein einzelner negativer Bericht, an den man sich in ein paar Wochen nicht mehr erinnern wird.
AntwortenLöschenMartin, die übertragene Bedeutung des hier bildlich verwendeten Wortes "Schatten" ist nirgendwo eindeutig definiert. Dass Schatten gleich als Sinnbild einer "drohenden Pleite" steht, ist Deine Interpretation. Ich denke aus meinem Post wird klar, dass der Vorfall und v.a. der Artikel für den DHV nicht existenziell ist, dass er die Geschäftsführung aber durchaus als Politikum beschäftigt. Immerhin hat ein Spiegel-Artikel heute noch so viel Bedeutung bzw. Gewicht, dass ein solcher Text von den DHV-Oberen nicht mit einem Achselzucken abgetan wird. Denn solche Anschuldigungen, ob gerechtfertigt oder nicht, können u.U. Kreise ziehen. Ein Schatten zieht vorüber, aber je nachdem, wer den Spiegel-Artikel in welchem Zusammenhang auch immer liest: ein "Gschmäckle" kann auch hängen bleiben. Für einen Verband, der sich ständig darum bemüht, den Sport so sicher wie möglich zu machen, ist der öffentliche Vorwurf, gerade in diesem Punkt etwas versäumt zu haben, ein schmerzlicher.
AntwortenLöschenNaja, ob die Beschreibung “Comichaft” (Zitat oben) ist, kann man nur werten, wenn man die Details zum Unfallhergang kennt und diese gehen aus dem Spiegel Artikel leider nicht hervor. Es gibt zum Fall jedoch noch mehr Information aus älteren Presseartikeln im Netz. Aufgrund des Unfallausmaßes kann man annehmen, dass der (Anfänger?)schirm ordentlich in Dynamik geriet?
AntwortenLöschenViel bemerkenswerter finde ich allerdings das im Spiegel erwähnte Mahnschreiben des Ge-richtsgutachters beim Luftfahrt-Bundesamt. Darin beschwere sich der Gutachter über „Kumpa-nei beim DHV“ und dass der DHV die Flugschulen bei fehlerhafter Ausbildung schütze. Das hört sich objektiver an. Der gerichtliche Gutachter kennt bestimmt die Details des Vorgangs und ver-fasst das Schreiben nicht ohne ausreichende Motivation. Schade dass es zu dazu nicht mehr Information gibt um sich eine umfassende Meinung bilden zu können.
Christoph
Christoph, "comic-haft" ist das Bild, dass der Pilot seinen Schirm schon sechs Meter unter sich auf dem Boden sieht und erst dann (quasi zeitverzögert) hinterherstürzt.
AntwortenLöschenDas Mahnschreiben des Gerichtsgutachters hatte meines Wissens im vorliegenden Fall keinen Einfluss auf das Urteil des OLG. Von den Richtern selbst wurde der DHV auch nicht kritisiert.
Warum hier ein Gerichtsgutachter einem Verband auf einem Nebenschauplatz des Verfahrens persönlich ans Bein pinkelt bzw. vor drei Jahren mit einem Schreiben ans LBA gepinkelt hat, ist vielleicht auch eine Geschichte, meistens mit einer persönlichen Vorgeschichte. Muss man eine angeblich dreckige Wäsche, bei der das LBA laut Spiegel "keine negativen Erkenntnisse" fand, nochmals durchwaschen? Wer meint, dass das nötig wäre, kann gerne mit den Recherchen beginnen. Ich halte es nach meinem aktuellen Kenntnisstand nicht für nötig.
Was bringt es diesen Artikel zu verbreiten?
AntwortenLöschenDie zuständigen Stellen werden die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Ich denke der DHV und die Flugschulen leisten überwiegend gute Arbeit.
Oliver
Oliver, ich habe den Spiegel-Artikel aufgegriffen, weil er seit heute auch im Gleitschirmdrachenforum zum Thema wurde. Lu-Glidz hat nicht das Ziel, den DHV oder Flugschulen zu kritisieren, aber laufende Diskussionen in der Szene abzubilden und - wenn möglich - Hintergrundinformationen zu geben. Das ist einfach normaler (und hoffentlich aus Lesersicht auch guter) Journalismus.
AntwortenLöschenNetter nichtssagender Titel!
AntwortenLöschenWie wäre es beim nächsten mal mit:
"Flugschüler verklagt Fluglehrer nach Klapper. Die Reaktion von DER SPIEGEL wird dich umhauen!"
Ich fand den Titel interssant und darum habe ich sofort diesen Artikel gelesen. Der Artikel war für mich verständlich und die Lektüre hat meine Neugierde befriedigt. Das Thema ist damit für mich durch, es ist für den weitern Lauf der Welt nicht wichtig, ich muß mich nicht weiter drum kümmern.
AntwortenLöschenÜber die geringschätzigen/negativen Kommentare habe ich mich gewundert, ich fand sie unpassend, darum wollte ich mich hier melden.
Weiter so Lucian.
Ulrich Grabenhorst
Ich finde es in der derzeitigen safety class Diskussion für angeblich mehr Sicherheit im Gleitschirmsport sehr bedenklich, dass so etwas wichtiges wie eine saubere und deutliche Kommunikation, welche eindeutig nur mit einem Funkgerät möglich ist, am Übungshang nicht mehr so wichtig ist. Mir kann keiner erzählen, dass ein Flugschüler einen gerufenen Satz/Anweisung aus 50m Entfernung noch wahrnimmt, geschweige den danach handelt.
AntwortenLöschenMein Tipp; weniger Geld in irgend welche Windkraftanlagentests stecken und dafür mehr in solche Themen investieren.
Danke Lucian für den Bericht. Da der Spiegel Artikel nicht öffentlich ist, war Dein Hintergrundbericht sehr aufschlußreich und ich denke auch journalistisch gut und ausgewogen dargestellt.
AntwortenLöschenTotschweigen bringt auch nix mehr - der Spiegel Artikel ist raus und wird seine Wirkung tun.
Kann man auch einen Schatten nennen. Beim Fliegen bin ich über zu viel Schatten auch nicht begeistert. Aber es kommt auch wieder die Sonne raus. Die Metapher aus der Überschrift ist daher so schief nicht.
Thermische Turbulenz an einem weniger als 100m hohen Übungshang mit dem Ergebnis, dass ein A Schirm so vorschiesst dass der Pilot sich beide Beine und einen Lendenwirbel bricht. Nichts für ungut, aber da stimmt doch was nicht. Ist da wirklich bei tiptop einwandfreien Bedingungen geschult worden oder ist man da schlicht in einem üblen Lee rumgestanden? Das ist doch die Frage. Der Funk hätte doch da schlicht rein gar nichts genützt. Ein Schüler ist mit so einer Situation komplett überfordert, soweit darf es am zweiten Schulungstag gar nicht kommen.
AntwortenLöschenLucien, kurze frage zu Deiner Antwort von Oliver: Mir gefallen Deine Artikel im Blog und auch im DHV Heft. Glückwunsch. Du nennst Deine Arbeit journalistisch und unabhängig. Vielleicht könntest Du für Deine Leser und SPender kurz darstellen, ob Du Mitarbeiter beim DHV bist, oder Autorenhonorare beziehst? In Zeiten wo man darüber diskutiert, ob soziale Medien Wahlen entscheiden können, finde ich diese Frage berechtigt.
AntwortenLöschenDanke und LG, Christoph
https://service.dhv.de/db2/details.php?qi=evt_veranstaltungsdetails&item=1866&lang=de&referer=https%3A%2F%2Fservice.dhv.de%2Fdb2%2Fglist.php%3Fqi%3Devt_veranstaltungen_pub01%26lang%3Dde%26vm%3D0%26sf%3D0%26pagekey%3Dp327666%26rpp%3D100%26offset%3D0
AntwortenLöschenHolla, da werden manche Kommentatoren ja zu inquisitorischen Fragen und aufdeckenden Recherchen animiert.
AntwortenLöschenWer Verbindungen von mir zum DHV erkennen will, muss aber nicht tief graben. Ich schreibe regelmäßig fürs DHV-Info und bekomme dafür wie jeder freie Autor ein Honorar. Ich werde im Herbst als Referent ein PR-Seminar beim DHV mit betreuen und bekomme auch dafür Honorar. Manchmal liest der DHV auch einen interessanten Post bei mir und fragt dann an, ob sie den als Meldung für die DHV-Homepage übernehmen können. Auch dafür bekomme ich ein kleines Honorar, wie es im Mediengeschäft üblich ist.
Wer daraus eine Abhängigkeit vom DHV ableiten will, mag das von mir aus tun. Ich werde hierzu in keine Diskussionen eintreten.
Für die Inhalte auf Lu-Glidz werde ich jedenfalls nicht vom DHV bezahlt. Und wer Lu-Glidz regelmäßig liest, dem dürfen auch schon Posts untergekommen sein, die der DHV in manchen Formulierungen oder Inhalten gerne anders gelesen hätte.
Übrigens schreibe ich auch gelegentlich für die Thermik, für den Swiss Glider, Free.Aero, und bekomme auch dort Honorar, so wie es sich für gute Arbeit gehört.
Reicht euch das als Einblick in meine finanziellen “Abhängigkeitsverhältnisse“, oder soll ich auch noch alle Lu-Glidz Spender aufführen?
Ehrlich gesagt investiere ich allerdings meine Zeit lieber in Recherchen und Inhalte für LuGlidz. Da haben alle mehr davon ;-)
Kann man das Urteil irgendwo einsehen?
AntwortenLöschenSebastian. Das Urteil ist öffentlich, d.h. in typischen juristischen Datenbanken wie z.B. Juris zu finden. Die sind aber i.d.R. kostenpflichtig. Einfach suchen nach:
AntwortenLöschenOLG München, Urteil vom 22. Februar 2017, Aktenzeichen: 3 U 2937/14
Ich möchte ausdrücklich die Meinung von Ulrich Grabenhorst und Marcel unterstützen: Danke für den Artikel, den ich informativ und gut geschrieben fand. Ich finde es traurig und ärgerlich, dass sich immer wieder manche Leser bemüßigt fühlen, sich negativ über Deine Wortwahl und stilistischen Mittel zu äußern oder die Sinnhaftigkeit bestimmter Beiträge grundsätzlich in Frage stellen. Die Kommentarfunktion ist aus meiner Sicht in erster Linie dafür gedacht, die Inhalte eines Beitrages zu diskutieren, aber nicht um über den Schreibstil oder die Wahl der Überschrift zu motzen. Ja, natürlich kann jeder seine Meinung haben, aber das Rumgestänker ist einfach nur nervig und macht schlechte Laune. Leute, wenn Euch das Angebot von Lucian nicht schmeckt, dann lest es einfach nicht. Ich werde es weiterhin tun, denn ich halte den Blog für eine tolle Informationsquelle, in der ich viele Themen finde, die sonst an mir vorbei gehen würden. Dafür spende ich gerne auch regelmäßig einen Beitrag. Also, nochmal danke für die gute Arbeit und auch von mir ein "weiter so"!
AntwortenLöschenAn diesem Fall wird meiner Meinung nach deutlich, dass das Gleitschirmfliegen immer mehr „verramscht“ wird und da sehe ich den DHV auch in der Verantwortung. Das sind die Sachen, die passieren, wenn die Ausbildung immer billiger wird und immer schneller gehen soll.
AntwortenLöschenDer neue DHV Vorsitzende sagte bei der Jahrestagung 2016, er wünsche sich (a) weniger Unfälle und (b) weiter steigende Mitgliederzahlen (Quelle: hier im Blog 21.11.16). Für den DHV sind die Flugschulen das Vehikel für steigende Mitgliederzahlen. Mit immer billigeren Super-schnäppchen-Afterwork-Komplettsets zum A-Schein in kurzer Zeit wird den Schülern schnell ein A-Schein ausgestellt. Und weil es immer so ist, wenn der Preis niedrig sein soll, und keiner mehr Geduld hat, wird bei Bedingungen geschult, die ungeeignet sind. Es muss ja alles schnell gehen. Die deutsche 99ct Discount Mentalität ist in der Gleitschirmausbildung angekommen.
Wenn man die Ausbildung international vergleicht, kommt man in Deutschland/Österreich relativ leicht zum Schein. Schaut man in die Schweiz dann sieht man, dass viel länger und intensiver geschult wird. Ähnlich ist es bei den IPPI Parapro Levels, im Vergleich mit ihren deutschen Geschwistern, kommen wir auch da relativ einfach weg.
Der DHV hat die Safety Class eingeführt zur Prüfung der Schirme, daran mag gewiss einiges umstritten sein, aber die Idee ist grundsätzlich nicht verkehrt. So etwas sollte es auch für Flugschulen geben, mit der existierenden Flugschülerumfrage als einem Bestandteil davon. Ich finde, da ist man beim DHV nicht konsistent: unsichere Schirme werden kategorisiert und die bei den Ausbildern ist es so schwierig die schwarzen Schafe schon vor Beginn zu erkennen.
Zukünftig sollen die A-Schein Prüfungen auch umfangreicher werden, das ist ein richtiger Schritt. Aber warum spricht keiner davon, „in Zukunft wollen wir die besten Piloten ausbilden. Wenn die einen Schein in Deutschland gemacht haben, dann können die überall fliegen“? Natürlich würde es dadurch teurer werden. Aber das würde an allen Enden den Druck rausnehmen und es vor allem sicherer machen.
Christoph
Ich kenne diesen Übungshang und diese Fluglehrer. Man kann in der Luft ohne weiteres normal laut gesprochene Worte hören, gerufene sowieso. Ein Funkgerät würde die Kommunikation nicht verbessern, eher verschlechtern, weil es so arg rauscht oder die Kopfhörer gerne mal aus dem Ohr rutschen. Der Vorteil des Funkgerätes ist der Fokus auf der Lehrsituation.
AntwortenLöschenNichtsdestoweniger muss man bei jedem Unfall darüber reden, warum das passiert ist. Thermik kann man kurz vor Mittag am Übungshang öfters mal haben. Ich schätze eine kurze Unaufmerksamkeit beim Lehrer und eine Kombination von Schreckbremsen und Arme hoch beim Schüler. Evtl. noch hochbelasteter Schirm, Trimmung des Schirms usw.
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