Das Bordairrace in Westendorf wurde abgesagt. Das Land Tirol verweigerte die Genehmigung. Ein altes Gesetz steht dem Hike-and-Fly-Rennen im Weg.

Start zum Bordairrace 2024 in Westendorf
// Quelle: bordairrace.com

Die Bordairrace-Rennen mit ihrem "Wendepunkt am Limit" gibt es seit vielen Jahren. Wenn mal eine Veranstaltung abgesagt werden musste, dann nur wegen extrem schlechten Wetters. Jetzt aber sahen sich die Veranstalter gezwungen, aus einem anderen Grund ein Event komplett zu canceln: Das nächste Rennen am 5. und 6. Juli in Westendorf bekam keine offizielle Genehmigung. Der Strich durch die Rechnung kam von der  zuständigen Amts-Abteilung "Verkehrs- und Seilbahnrecht" des Landes Tirol. 

Nun ist es so, dass es für frühere Rennen durchaus offizielle Genehmigungen gab, auch vom Land Tirol. 2024 fand sogar in Westendorf noch ein Bordairrace statt. In diesem Jahr gerieten die Veranstalter aber an einen Beamten bzw. "Amtssachverständigen", der es mit der Gesetzestreue besonders genau nahm. 


Freie vs. fixe Wegpunkte

Im österreichischen Luftfahrtgesetz gibt es den Paragraphen 126, der die Genehmigung von "zivilen Luftfahrtveranstaltungen" regelt. Er stammt aus einer Zeit, als es noch gar keine Gleitschirme gab, mit denen man auch jenseits klar definierter Flug- bzw. Startplätze starten und landen kann.

Eine zivile Luftfahrtveranstaltung beinhaltet aus Sicht der Behörde einen Veranstaltungsort, der räumlich eindeutig definiert ist und für den sich ein klares Sicherheitskonzept erstellen lässt, um mögliche Zuschauer bzw. öffentliche Interessen nicht zu gefährden. 

Bei einem Bordairrace – bei dem die Teilnehmer vom Prinzip her in alle Richtungen ausschwärmen können, mit der Vorgabe, irgendwo nach freier Wahl ihren Wendepunkt zu setzen, um spätestens nach 33 Stunden wieder zurück am Ausgangspunkt zu sein – lässt sich der Veranstaltungsraum natürlich schwer abgrenzen und in solch ein Schema pressen. Erst recht, da die Teilnehmer schon vom Prinzip des Wettbewerbs her sehr frei in der Wahl ihrer Route und möglicher Start- und Landeplätze sind. 

Nun verlangte aber das Land Tirol unter anderem: "Insgesamt sollte vom Antragsteller eine Karte mit dargestelltem Veranstaltungsraum einschließlich sämtlicher Wendepunkte, Start- und Landeplätze, sowie sonst für die Bewertung des Vorhabens relevanten Örtlichkeiten und Aspekten vorgelegt werden." 

Im Rahmen des bisherigen Bordairrace-Konzepts ist das unmöglich. Denn die Wendepunkte sind ja weitgehend frei wählbar und deshalb unzählig. So blieb Tomy Hofbauer und Willi Ludwig als Veranstalter der Rennserie nichts anderes übrig, als das Rennen in Westendorf 2025 abzusagen.


"Wir geben nicht auf"

Nun steht die Frage im Raum, wie es mit den Bordairraces in Zukunft weitergehen kann? Auf der Bordairrace-Website verkünden die Veranstalter: "Wir geben nicht auf. Für 2026 arbeiten wir bereits an einem neuen Konzept, das sowohl unseren sportlichen Ansprüchen als auch den Anforderungen der Behörden gerecht wird. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit einer tragfähigen Lösung zurückkommen – stärker denn je!"

Beim aktuellen Stand der Dinge sieht es allerdings so aus, dass - zumindest in Tirol - erst einmal nur noch solche Hike-and-Fly Wettbewerbe eine Chance auf Genehmigung haben, die mit vorab definierten Wendepunkten als Start- und Landeplätzen arbeiten. 

Um freiere Hike-and-Fly Wettbewerbsformate zu ermöglichen, müsste wohl der §126 des Luftfahrtgesetzes novelliert werden. Von Seiten des österreichischen Aero-Clubs wurde das schon vor geraumer Zeit angeregt. Politische Mühlen mahlen aber bekanntlich langsam.