Die spanische Meisterschaft, ein FAI-2 Wettbewerb, sollte an diesem Wochenende in Algodonales starten. Doch die Veranstalter bekamen keine ausreichende Luftraumfreigabe.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie verfahren die Situation zwischen den Gleitschirmfliegern und der Luftaufsicht in Südspanien ist.
Das Campeonato de España sollte vom 28. August bis 3. September im andalusischen Algodonales stattfinden. Knapp 120 Piloten waren angemeldet. Doch nun haben die Veranstalter den Wettbewerb kurzfristig abgesagt und für dieses Jahr ersatzlos gestrichen. Der Grund: Trotz langer Verhandlungen mit der spanischen Luftaufsicht AESA war diese bis zuletzt nicht bereit, für das Wettbewerbsgebiet eine allgemeine Freigabe für die Gleitschirmfliegerei bis auf 10.000 Fuß (3000 m MSL) zu geben und als NOTAM zu veröffentlichen. Stattdessen sollte es nur für eine kleinere Zone rund um die Startplätze von Algodonales eine Freigabe bis 6000 Fuß (1830 Meter) geben, darüber hinaus nur bis 1000 Fuß über Grund (300m AGL). Unter solchen Bedingungen hielten die Veranstalter allerdings keinen sinnvollen Wettbewerbsbetrieb für möglich.
Schon früher hatten immer wieder Wettbewerbe in Algodonales stattgefunden. Damals scherten sich die Veranstalter allerdings weniger um eine Abstimmung mit der Luftaufsicht. Doch seit den Diskussionen um Luftraumverstöße in der CTR von Málaga, die schließlich zum Aus für die beliebten Fluggebiete im Valle de Abdalajís führte (s. Südspanischer Luftraumfrust [1] und [2]), sind die Gleitschirmflieger der Region deutlich sensibler geworden. Für die spanische Meisterschaft wollten sie alles in rechtlich saubere Tücher packen, um nicht noch weitere Fluggebiete in Andalusien zu gefährden.
Algodonales liegt zwar außerhalb der CTR von Málaga, doch die interessanteren Streckenflugaufgaben des Wettbewerbs hätten durchaus in kontrollierten Luftraum führen können. Zudem reicht die starke Sommerthermik in der Region typischerweise weit über 2000 Meter hinauf. Um all das nutzen zu können, erhofften sich die Veranstalter die weiträumige, temporäre Freigabe per NOTAM, die sie aber nicht bekamen.
All
1 comments
In DE & AT gilt für den Luftraum E:
AntwortenLöschenE (Echo)
Kontrollierter Luftraum.
IFR- und VFR-Verkehr erlaubt.
Flugverkehrskontrollfreigabe nur für IFR erforderlich.
Funkkontakt für VFR Verkehr bei Tag ist nicht vorgeschrieben.
Weiß jemand wie es in Spanien mit dem Luftraum E ausschaut? Kann kein Spanisch ;)
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