Ab 2015 sollen Cat-1 Wettbewerbe (Welt- und Kontinentalmeisterschaften) nur noch mit Schirmen mit einer neu zu schaffenden EN-CC Zertifizierung geflogen werden dürfen (oder EN-Schirmen niedrigerer Klassen, die den technischen Auflagen der CC-Klasse entsprechen). Für EN-CC Schirme gilt:
- Schock- und Lasttest gemäß EN 926-1
- Streckung maximal 7 (nach einer definierten Formel berechnet)
- Höchstgeschwindigkeit von 65 kmh
- Flugtests gemäß EN-D (EN 926-2), aber nur mit Gewichtsbelastung an der Obergrenze und mit einer wettbewerbsgerechten Flugkonfiguration (Gurtzeug) geflogen. Die Testpiloten dürfen nach 1 Sekunde eingreifen.
- Die Schirme müssen mindestens 90 Tage vor einem Wettbewerb zugelassen sein
Desweiteren wurde auch entschieden, dass Piloten im Cat-1 Wettbewerb künftig entweder eine Rettung, die mit beiden Händen zu erreichen ist, oder zwei Rettungen mitführen müssen.
Interessant an dieser Entwicklung ist vor allem die Frage, wie sich solche Regeln auf Cat-2 Wettbewerbe (Landesmeisterschafte etc.) auswirken werden. Sollten die konstruktiven Beschränkungen der CC-Klasse (z.B. Streckung von 7) von den nationalen Verbänden auch dort eingeführt werden, könnte dies indirekt zu einem de facto Konstruktionsdeckel für EN-C und EN-D-Schirme führen. Denn kaum ein Pilot würde einen teuren Leistungsflügel kaufen wollen, den er nicht auch im Wettbewerb fliegen könnte. Und der Anreiz für Hersteller, in diese Richtung zu entwickeln, wäre dahin.
Der neue, allgemeine Trend könnte dann heißen: Größte Leistung pro Streckung (unter 7). Erreichbar ist das entweder mit weniger Leinen und/oder einer höheren aerodynamischen Güte der Flügel. Da die Leinenreduktion freilich das Verhängerrisiko erhöht und das Bestehen des Lasttests erschwert, dürfte in Zukunft vor allem dem aerodynamischen Feinschliff der Kappen ein immer größeres Gewicht zukommen. Dabei sind Hersteller im Vorteil, die gut ausgestattete Entwicklungsabteilungen mit Spezialisten in der computergestützten Strömungssimulation besitzen.
2 comments
"oder EN-D-Schirmen, die den technischen Auflagen der CC-Klasse entsprechen"
AntwortenLöschenNicht das es eine praktische Relevanz hätte. Aber vermutlich meinst Du, dass generell auch niedriger klassifizierte Schirme (also auch EN-C, EN-B und EN-A),
die den technischen Auflagen der CC-Klasse entsprechen, geflogen werden dürfen.
Hey Frank,
AntwortenLöschenda hast Du recht. Regelung gilt natürlich für alle regulären EN-Klassen, also auch A,B,C.
Lucian
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