Tonic: Miniwing mit EN-B/C // Foto: Skywalk |
Skywalk brachte kürzlich seinen Hybrid-Schirm Tonic auf den Markt und erreichte dafür bei Tests ein EN-B als Einstufung (bei Startgewicht bis 80kg, darüber EN-C). Jetzt hat auch Little Cloud bei seinem Modell Spiruline XL, der schön länger auf dem Markt ist, nachgezogen und ebenfalls den EN-Test absolviert. Das Ergebnis: EN-B (bei Startgewicht bis 90 kg). Damit werden diese Art von breitentauglichen Miniwings auch in Deutschland "legal" und dürften ein wachsendes neues Marktsegment öffnen.
Hinweis für Spitzfindige: Spiruline XL besitzt keinen Beschleuniger, sondern nur einen Trimmer. Getestet wurde der Schirm nur in einer Trimmerstellung (geschlossen). Mit offenen Trimmern geflogen besitzt der Schirm also keine Zulassung. Gemäß der Schirmphilosopie von Little Cloud reicht das Geschwindigkeitsfenster mit geschlossenem Trimmer aber für alle "normalen" Flugabenteuer schon aus. Das Fliegen mit ganz geöffnetem Trimmer soll nicht zur Leistungssteigerung (Streckenfliegen), sondern nur als kurzfristiges Notmanöver etwa zur Flucht aus Starkwindzonen gedacht sein.
4 comments
Hallo,
AntwortenLöschensehr guter Bericht, aber legal fliegen der Spiruline in Deutschland nur mit Zulassung nach EN 926/2 ohne LTF wie soll das funktionieren und legal sein ?
Mfg,
Walter
Hallo Walter,
AntwortenLöschenwahrscheinlich hast Du Recht. Die Spiruline ist nicht nach LTF getestet, sondern nur nach EN 926-2 (die bisher fast identisch sind, aber halt nur fast) und damit auf dem Papier immer noch nicht legal. In diesem Jahr kommt aber die Vereinheitlichung, also LTF = EN, sodass dann nicht mehr unterschieden werden kann. Wie dann die zuvor schon EN-geprüften Schirme einzuordnen sind, wäre ein haarspalterischer Fall für Juristen, der aber in der Praxis wohl kaum zum Tragen käme.
Hi Lucian,
AntwortenLöschenhat die LTF=EN Vereinheitlichung bereits stattgefunden oder kommt das erst noch in diesem Jahr?
LG,
Bastian
Hallo Bastian,
AntwortenLöschenmeines Wissens nach ist die "neue" LTF noch nicht in Kraft. Wenn sie kommt, gilt allerdings juristisch leider noch immer nicht EN = LTF. Zwar werden für eine LTF dann bei einem Schirm die gleichen Testmanöver wie in der EN-Norm geflogen. Aber das LTF-Verfahren beinhaltet noch andere Vorschriften u.a. zur Akkreditierung von Zulassungsstellen, die über die reinen technischen Prüfnormen der EN hinausgehen. Eine Musterprüfstelle muss also explizit auch eine Anerkennung nach LTF ausstellen, was sie sich natürlich entsprechend bezahlen lassen wird. Nicht alle Hersteller werden bereits sein, diese Mehrkosten zu tragen. Wie das nun bei den Miniwings ausschaut? Schaun mer mal!
Lucian
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