Hä? Wer sich über den Post-Titel wundert, weil er schon seit Jahren in Österreich Flugurlaub macht und immer der Meinung war, dies legal zu tun, darf sich an folgender Amtsschimmelposse aus dem Ösiland erfreuen. Dort kam es nämlich nach etlichen Zwischenfällen mit Acro-Piloten (darunter etliche Ausländer) dazu, dass sich in diesem Sommer ein Campingplatzbesitzer am Ossiacher See offiziell über die rüde auf den Zelten und Wohnwagendächern einlandenden Flieger beschwerte. Dabei stellten die Behörden bei genauerem Blick in die geltenden Gesetze fest, dass Ausländer in Österreich eigentlich nur fliegen dürften, wenn sie eine österreichische Pilotenlizenz hätten. IPPI-Card oder Heimatlandlizenz seien dafür nicht ausreichend. Mit anderen Worten: Ausländer am Gleitschirm wurden in Österreich zwangsgegroundet. Das war sogar der FAI eine Meldung wert.
Mittlerweile gibt es aber einen Hoffnungsstreif. Anfang Oktober soll in Österreich angeblich eine Novelle zum Luftfahrtgesetz in Kraft treten, die für Ausländer eine Gästeflugregelung vorsieht. Dann sollen ausländische Gleitschirmlizenzen weitgehend anerkannt werden. Wobei weitgehend bedeutet: Es wird eine Verordnung geben, in der eine Liste aller Länder aufgeführt ist, für deren Piloten die Gästeflugregelung auch zutrifft. Die meisten Länder Europas dürften darauf zu finden sein.
Wer nun ein schlechtes Gewissen vor sich her schiebt, weil er bislang nicht gesetzeskonform in den österreichischen Lüften unterwegs war, der sei beruhigt: Für Deutsche und Schweizer bestand auf Basis zwischenstaatlicher Vereinbarungen auch bisher schon eine Ausnahmeregelung.
7 Kommentare
...schreibt doch der Kepplinger auf seiner etwas schrägen "Enthüllungs"-Seite seit Jahren...
AntwortenLöschenLustigerweise stimmen die meisten Sachen auf der Seite halt doch ;-)
Hallo Horscht, da steht u.a. auch folgendes auf der von dir genannten Enthüllungsseite
AntwortenLöschenLustigerweise....;-)
http://freiflieger-magazin.at/new/index.php?id=dhv_gehaelter
think pink
Ralf
Hallo Ralf,
AntwortenLöschenach, solange die gescheite Interessensvertretung betreiben, gönne ich denen ihre "Schmutzeleien". Aber eine externe Kontrollinstanz wie der Kepplinger dämpft vielleicht die schlimmsten Auswüchse.
Ich bin trotzdem ausgetreten, denn mein Schirm fliegt auch ohne DHV.
"stink pink", wie wir damals sagten ;-)
Horscht
Ist nicht "angeblich" sondern sicher so.
AntwortenLöschenSiehe: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_108/BGBLA_2013_I_108.pdf
unter §132a list sich das. Auf der letzten Seite findet man dann das Veröffentlichungsdatum.
Ist nicht "angeblich" sondern sicher so.
AntwortenLöschenSiehe: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_108/BGBLA_2013_I_108.pdf
unter §132a list sich das. Auf der letzten Seite findet man dann das Veröffentlichungsdatum.
Und die ganze Geschichte findet sich hier:
AntwortenLöschenhttp://justacro.com/news/130809/gerlitzen-how-dream-place-turns-nightmare
Im der Novelle des Luftfahrtgesetzes vom Juni 2013 steht, dass der Minister eine Verordnung erlassen kann. Dies hat er aber auch Mitte 2014 noch immer nicht gemacht. Nach Auskunft des ÖAeC vom 23.6.14 sind deshalb immer noch nur deutsche, österreichische und schweizerische Gleitschirmpilotenscheine in Österreich gültig.
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