Fliegen mit E-Motor: Nicht in der Schweiz // Foto: Skywalk |
Zwar hat die Schweiz kürzlich mit einer Gesetzesänderung das Verbot der Ultraleichtfliegerei im Lande gelockert. Doch erlaubt sind dort jetzt unter anderem nur Gleitschirme, die "mit Fahrgestell und Elektroantrieb ausgerüstet sind", also typischerweise Trikes. Für sie gilt zudem ein Flugplatzzwang. Der klassische Motorschirm mit Rucksackmotor bleibt für die Eidgenossen weiterhin tabu - auch in der elektrischen Variante.
Mathias Jaeggi kommentiert dazu enttäuscht auf seinem Gliderhub-Blog: "Die breitere (aber immer noch verschwindend kleine) Masse an potentiell motorisierten Piloten mit Gleitschirmen will man nicht zulassen. Oder zynisch gesagt: lieber ein paar lärmige Gyrokopter als potentiell mehr Gleitschirmpiloten."
1 Kommentare
Es ist noch nicht ganz klar , in den ersten medienmitteilungen schien es zugelassen , mit flugplatzzwang . jetzt heisst's es ist nicht klar formuliert , laut swiss glider wird von Verband her verhandelt was genau sache ist und wie das mit dem flugplatzzwang gehandhabt wird . Meiner meinung nach haben die eintscheidungsträger sich nicht wirklich die zeit genommen das thema gründlich zu studieren .... Wo ich wohne hats von 5 flugplätzen 2 auf dehnen kaum flugaktivität stattfindet , und unzählige halboffizielle helikopterlandeplätze . sollte also kein problen sein zu fliege -)
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