Die neue Luftraumstruktur in Deutschland. // Quelle: DFS |
An seine Stelle tritt eine RMZ, eine Radio Mandatory Zone. Wer dort einfliegen will, muss ein Flugfunkgerät mitführen, sich vor dem Einflug über die spezifische RMZ-Frequenz anmelden, während des Durchflugs Hörbereitschaft halten, und beim Ausflug sich auch wieder abmelden. Ein spezifische Freigabe ist nicht erforderlich. Wer also Flugfunk mit sich führt, darf sich durchaus in der RMZ aufhalten.
Von Bedeutung ist diese Neuerung für ambitionierte Streckenflieger im Flachland. RMZs sind in Deutschland um eine Reihe kleinerer Flugplätze ausgewiesen. Mit Flugfunk muss man in der Luft um sie keinen Bogen machen, sondern kann, wenn nötig, sie nach der Anmeldung auf einer direkteren Flugroute passieren.
Mehr Hintergrund und alle weiteren Änderungen durch SERA stehen in einem Bericht des Aerokurier.
2 Kommentare
Lieber Lucian. Du schreibst, SERA bleibt "für Gleitschirmflieger [..] Allgemein gesehen weitgehend folgenlos.".
AntwortenLöschenIn diesem Fall sei mir der Hinweis gestattet, dass nach SERA auch im Luftraum Golf zukünftig 300 Meter vertikaler Abstand zu Wolken gehalten werden muss (zumindest bei Höhe > 3000ft MSL oder 1000ft GND). Kurz: Wolkenabstände in G jetzt wie in E.
Ich empfinde diese Änderung als recht dramatisch, zumindest für Flüge in höheren Gegenden.
Hier werden die Änderungen nochmal recht gut veranschaulicht:
AntwortenLöschenhttp://www.aeroclub-nrw.de/wpaero/wp-content/uploads/2014/11/SERA_Flyer_DAeC.pdf
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