Der DHV hat der Verlautbarung der Herstellervereinigung PMA widersprochen, wonach Gleitschirme, die von der französischen Prüfstelle Aerotest gemäß EN getestet wurden, in Deutschland legal geflogen werden dürfen. Diese Regelung sei nur für in Frankreich zugelassene Motorschirme gültig, bekundet der DHV in einer Stellungnahme auf seiner Homepage.
Die PMA hatte sich auf §4 Absatz 4 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgeräten (LuftGerPV) berufen (lu-glidz berichtete). Dort steht: "Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum sind unmittelbar gültig und ersetzen die Prüfungen nach
den Absätzen 1 und 2."
Aerotest ist die Prüfstelle des französischen Gleitschirmverbandes FFVL. In einem Schreiben aus dem Bundesverkehrsministerium (pdf) an die PMA heißt es: "Die vom Französischen Verband
Féderation Française de Vol Libre (FFVL) durchgeführten Tests sollten
daher von einer französischen Behörde oder einer von ihr beauftragten
Stelle akzeptiert sein, so dass die resultierende Bescheinigung als
Zulassung eines Mitgliedsstaates gelten kann."
Der Knackpunkt beziehungsweise die Auslegungssache liegt in der Formulierung "sollten von einer französische Behörde (...) akzeptiert sein".
Der DHV weist darauf hin, dass es in Frankreich nur für Motorschirme staatliche Zulassungsregeln gibt. Motorschirmprüfungen werden dort von der DGAC (Direction Générale de l’Aviación Civile) anerkannt. "Gleitschirme gelten in Frankreich im Gegensatz zu Deutschland
luftrechtlich nicht als Luftfahrzeuge. Sie sind von den diesbezüglichen
luftrechtlichen Regelungen ausgenommen", schreibt der DHV.
Mit anderen Worten: Was luftrechtlich kein Luftfahrzeug ist, muss auch nicht als solches geprüft oder zugelassen werden. Ein EN-Test durch Aerotest stellt demnach keinen in Frankreich behördlich akzeptierten und luftrechtlichen geregelten Vorgang dar, also darf man ihn auch nicht als Ersatz für die LTF-Prüfungen sehen.
Der gemeine Gleitschirmpilot wird sich angesichts solcher juristischer Spitzfindigkeiten schwer tun, den Durchblick zu behalten. Für die endgültige Klärung der Auslegung müssen vermutlich doch noch die Gerichte bemüht werden.
Diskurs
10 comments
Leute, Leute,
AntwortenLöschennatürlich sind Gleitschirme Luftfahrzeuge wenn sie am Luftverkehr teilnehmen! Mit einem A-Schein darf man in Deutschland nicht mal den Flugplatz bzw. das Fluggelände verlassen, soviel zur Rechtslage und zur normativen Kraft des faktischen.
Der DHV misst eben gerne mit zweierlei Maß, die Wettkampfklasse darf ja und der Maxl darf den Bernd_M ja auch beleidigen, nur der Bernd darf ihn halt nicht beleidigen, dann fliegt er, Fliegerforum eben!
Machts gut Lucian!
Im Auftrag
Bernd
Die Deutschen machen sich langsam in der EU lächerlich.
AntwortenLöschenEin Statement eines Herstellers aus UK:
It is regrettable that Germany lags so far behind the other major European countries in your operation of very small single-seat aircraft, but the cost and effort required for German Certification is prohibitive for the small numbers which would be sold. If you can persuade the LBA to take a more open attitude to small microlights, like UK, France, Ireland and Czech Republic (amongst others), then we may be able to sell you a kit which you can safely build and fly. We do not understand why Germany does not fall into line with much of the rest of Europe on this subject.
Im Auftrag
Bernd
Okay, wenn die Biomasse (Mensch) schwerer ist als das Fluggerät, so ist es in andern Ländern KEIN Luftfahrzeug.
AntwortenLöschenDann müssten die Deutschen aber auch so konsequent (verrückt) sein und nicht nur einen Teil der persönlichen Schutzausrüstung (Protektor) mit in die Luftfahrt LTF zu nehmen, sondern dann auch bitte weitere Teile wie Helm (Helmpflicht mit Zulaasung), Schuhwerk (kann ja wohl nicht sein das beim Gleitschirmfliegen der Pilot selber über geeichnetes Schuhwerk entscheidet und mit Badelatschen fliegen geht etc.).
Toll für Versicherungen, lauter Vorschriften, niemand schafft es alle einzuhalten, schafft 1000 Gelegenheiten für Versicherungen einen Gesetzesverstoß zu finden.
Im Auftrag
Bernd
Ach ja, geeignetes Schuhwerk habe ich, die haben sogar ein CE Zeichen. Es ist auf dem EU Markt nicht erlaubt das nur ein einziges EU Land Sonderprüfungen verlangt. Entscheidend ist, ob es andern EU Ländern erlaubt ist und nicht wie es von Deutschland definiert wird.
AntwortenLöschenÜbriegens ist Dumbo, Demes und Im Lee is Schee eine einzige Person, nicht drei User wie man vermuten könnte. Stimmungmache gegen jeden der das System in Frage stellt.
Voil libre fängt im Kopf an.
Im Auftrag
Bernd
Der DHV weist darauf hin, dass es in Frankreich nur für
AntwortenLöschenNa, da haben wir das Problem:
Motorschirme staatliche Zulassungsregeln gibt. Motorschirmprüfungen werden dort von der DGAC (Direction Générale de l’Aviación Civile) anerkannt. "Gleitschirme gelten in Frankreich im Gegensatz zu Deutschland luftrechtlich nicht als Luftfahrzeuge. Sie sind von den diesbezüglichen luftrechtlichen Regelungen ausgenommen", schreibt der DHV.
Ist schon echt krank mit welch perfider Art die DHV Funktionäre gegenüber ihren Mitglliedern egoistisch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen vertreten, neben diesen Interessen gibt es auch noch Mitgliederinteressen.
AntwortenLöschenBig Ben
Ist schon echt krank mit welch perfider Art die DHV Funktionäre gegenüber ihren Mitglliedern egoistisch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen vertreten, neben diesen Interessen gibt es auch noch Mitgliederinteressen.
AntwortenLöschenSolange solche Möhren wie ein GIN Carrera nach EN ein B bekommen, bin ich Heilfroh "Perfide, Egoistiche Funktionäre" im DHV sitzen zu haben!
Jörg Jösch
Der DHV nennt die Schirme leider nicht beim Namen, die die Sicherheit gefährden, erst recht nicht schriftlich, noch nie vorgekommen.
AntwortenLöschenRubbel die Katz
Ich habe bis heute keine schlüssige und überzeugende Erklärung gehört oder gelesen, weshalb in Deutschland überhaupt an der LTF festgehalten wird.
AntwortenLöschenDer DHV schrieb kürzlich in einem Infoblatt, das mit Versand der neuen Ausweise verschickt wurde: „Viele Piloten verstehen nicht, dass in Deutschland weiterhin eine Musterprüfung nach LTF gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn die technischen Tests sind mit denen der EN 926 identisch.“. Daraufhin wird erläutert, dass Prüfstellen in Deutschland akkreditiert sein müssen, und dass noch nicht alle Prüfstellen diese Akkreditierung erhalten haben (und somit derzeit keine Musterprüfung nach LTF durchführen dürfen). Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass es bei einem Unfall mit einem EN-geprüften Gerät in Deutschland zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen kann.
Die eigentliche Frage aber, WARUM Deutschland an der LTF festhält, obwohl die technischen Tests identisch sind, bleibt jedoch unbeantwortet.
Der Verband handelt, wie schon seit vielen Jahren, nicht mehr im Sinne der Mitglieder, sondern vertritt meiner Meinung nach fast nur noch eigene Interessen. Es ist traurig anzusehen und im Sinne der Europäischen Gemeinschaft schon fast lächerlich, wie der Verband sich auch in diesem Bereich verhält, geht es schon lange nicht mehr um die LTF, Technik, Wünsche der Piloten oder gar eine Erneuerung der Ausbildungs und Technikrichtlinien. Vor einem Jahr glaube ich,...habe ich schon einmal geschrieben, "Europa wir kommen immer zu spät". Heute schreibe ich dazu: "Europa wir kommen, aber nicht mehr vor der Rente der Verbandführung... ;-)
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