Ab 2016 gelten in Deutschland beim Soaren am Hang und beim Fliegen in der Thermik neue Ausweichregeln. Die DHV-Kommission hat eine entsprechende Änderung der Flugbetriebsordnung beschlossen. Sie tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Wer hat hier nicht aufgepasst? Das Bild gehört zu einem lehrreichen
Crashvideo (s. lu-glidz) // Quelle: Youtube
Der Schritt dient unter anderem dazu, bestehende Ausweichsregeln für Gleitschirme und Drachen europaweit einheitlich zu gestalten.

Eine wichtige Änderung betrifft das Ausweichen im Aufwind. Bislang galt dort die Regel, dass ein langsamer steigendes Fluggerät einem schneller steigenden ausweichen muss. Diese Vorgabe entfällt in Zukunft.
Der DHV schreibt zur Begründung:
Diese Regel stammt aus der Zeit, als es noch keine Gleitschirmflieger gab. Hintergrund war die Sichtbehinderung von Drachenfliegern nach oben. In einer Zeit, in der um den Faktor 10 mehr Gleitschirme als Drachen in der Luft sind, macht diese Bestimmung, als allgemeingültige Regel, keinen Sinn mehr. Zudem ist sie im Rest Europas auch unbekannt, außer in der Schweiz. Der Europaverband EHPU hat Deutschland und die Schweiz aufgefordert diese Bestimmung zu streichen. Im Allgemeinen wird diese Bestimmung auch deshalb nicht als sinnvoll erachtet, weil sie dem Gebot eines defensiven, sicherheitsbewussten Fliegens in gewisser Weise widerspricht.

Die zweite Anpassung betrifft das Ausweichen am Hang. Bisher gilt, dass ein Pilot, der den Hang oder ein Hindernis zu seiner Rechten hat, Vorflug genießt, während ein entgegenkommender Pilot mit dem Hang oder Hindernis zu seiner Linken hier ausweichen muss. Künftig kommt diese Regel auch im Soaring-Luftraum oberhalb einer Hangkante zur Anwendung. Das heißt: Auch wer den Leebereich eines Hangaufwindes zu seiner Linken hat, muss dem entgegen kommenden Piloten ausweichen. Hier schreibt der DHV zur Begründung:
Es war bisher zwar gute Sitte, aber nicht aus den Vorschriften herzuleiten, dass auch oberhalb der Hangkante die Hangflugregel gilt, solange im Hangaufwind geflogen wird. Das ist nun geändert. Dieser Punkt wurde in der zuständigen Arbeitsgruppe des Europaverbandes EHPU auf Antrag des DHV diskutiert, und eine entsprechende Ergänzung der Hangflugregel in allen europäischen Ländern angeregt.
Die entsprechende Ankündigung des DHV im Original gibt es hier.