Der Luftraum C beginnt in Deutschland auf Flugfläche 100 (~3048m). Bis an dessen Grenze dürfen auch Gleitschirmflieger steigen. Man sollte das aber nicht ausreizen. 

Es ist sicherer, den Luftraum E nicht bis zum letzten Fuß
auszukurbeln. // Quelle: DAEC
Die Deutsche Flugsicherung bittet Segel-, Drachen- und Gleitschirmflieger darum, lieber einen gewissen Sicherheitsabstand zum Luftraum C zu wahren. Auf der Homepage des Deutschen Aero Clubs ist eine entsprechende Notiz erschienen:

„Über der Bundesrepublik Deutschland beginnt der Luftraum C in FL100 (bzw. FL130 im Alpengebiet). Anders als bei der Luftraumstruktur um die großen Verkehrsflughäfen besteht hier keine verfahrensmäßig geplante Trennung zwischen IFR und VFR Verkehr von 500 Fuß. Bezüglich der IFR/VFR-Mischproblematik in diesem Höhenband kommt hier noch hinzu, dass die IFR-Flüge in FL100 in der Regel noch mit Geschwindigkeiten von mehr als 250 Knoten operieren, was das Prinzip “see and avoid“ erschwert.

Dringende Empfehlung: Im Sinne eines wichtigen Beitrages für die Sicherheit im Luftverkehr und hier konkret zur Vermeidung gefährlicher Annäherungen mit Verkehrsflugzeugen in FL 100 werden alle VFR-Piloten, insbesondere aber Segelflugzeugführer, Gleitschirm- und Drachenflugpiloten mit Luftfahrzeugen bzw. Luftsportgeräten ohne Transponder dringend darum gebeten, den Luftraum E nicht bis an die unmittelbare Grenze zum Luftraum C auszureizen, sondern nur bis maximal FL 95 (2900 m) zu nutzen, um damit eine natürliche Verkehrstrennung zu IFR-Flügen in FL 100 herzustellen.“