Der Antrag von Advance auf Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung von Safety-Class-Tests durch den DHV ist vom Oberlandesgericht München abgewiesen worden.

Die Verhandlung am gestrigen Dienstag dauerte mehrere Stunden, aber dann entschieden die Richter: Der DHV darf die Safety-Class-Testergebnisse zu den Schirmen Alpha 6 und Epsilon 8 von Advance weiterhin veröffentlichen. Advance hatte eine Einstweilige Verfügung beantragt. Doch wie zuvor schon vom Landesgericht, wurde dieser Antrag nun auch durch das Oberlandesgericht abgewiesen.

Für den DHV war es eine sehr spannende Entscheidung. Denn wäre Advance mit seinem Antrag durchgekommen, wäre zu erwarten gewesen, dass auch andere Hersteller das als Vorlage nehmen, ihrerseits Testergebnisse in Zweifel zu ziehen und gegen die Veröffentlichungen vorzugehen. Das hätte das vorläufige Ende der Safety-Class-Tests des DHV bedeuten können. Denn Tests, deren Ergebnisse nicht kommuniziert werden dürfen, machen wenig Sinn. Auch stand das Schreckgespenst möglicher Schadensersatzklagen im Raum.

Jetzt aber muss Advance seine Wunden lecken, wie es das auch schon nach dem ersten Entscheid des Landesgerichts getan hatte.

Aus Branchenkreisen war zu hören, dass Advance sich schon vor der ersten Verhandlung keine großen Siegchancen ausgerechnet hatte. Dass es dennoch auch noch das Oberlandesgericht bemühte, fußte auf dem Willen, ein Zeichen zu setzen. Der DHV sollte zu spüren bekommen, dass die Gleitschirmhersteller die Safety-Class-Tests, deren Ergebnisse sie nach eigenen Bekunden nicht immer nachvollziehen können und als marktverzerrend erleben, nicht widerstandslos hinnehmen.

Es bleibt spannend, zu verfolgen, ob und wie der DHV und die Hersteller die gerichtliche Auseinandersetzung zum Anlass nehmen, wieder verstärkt auf anderen Ebenen den Kontakt zu suchen.

Hinweis: Die Vorgeschichte zur Klage steht im Lu-Glidz-Post "Neuer Streit wegen Safety-Class".