Der West-Startplatz von Coo. Vier Kilometer dahinter (nach Osten) beginnt der militärische Luftraum von Elsenborn. // Quelle: parapentebelge.be |
Einige Gleitschirmpiloten, die offenbar am Startplatz Coo gestartet waren, drangen in den 4 km entfernten, gesperrten Luftraum ein. Den Militärs blieb nichts anderes übrig, als die Übung für den Tag abzubrechen.
Jetzt ist die belgische Gleitschirmszene in heller Aufruhr. Denn diese Luftraumverletzung war keine Bagatelle. Zwar wurde wohl niemand direkt gefährdet, doch dass eine große Militärübung wegen ein paar "Fetzenfliegern" ausgesetzt werden musste, dürfte nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Der belgische Gleitschirmflugverband BFVL sieht durch den Vorfall gar die Gleitschirmfliegerei in ganz Belgien gefährdet, wie es in einer ersten Stellungnahme (pdf) heißt. In Foren wird über zumindest stärkere Einschränkungen für das Gelände Coo spekuliert. Da Coo eins der beliebtesten und besten Fluggebiete in Belgien ist, wäre das ein herber Schlag.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich auch als Gleitschirmflieger beim Streckenfliegen jeden Tag neu um die aktuellen Luftrauminformationen zu kümmern.
Einen ersten schnellen Überblick - wenn auch ohne Gewähr - bietet zum Beispiel die Seite: airspace.xcontest.org/app/overview. Dort einfach unten links das gewünschte Land anwählen und dann oben rechts für den gewünschten Tag die "aktiven" Lufträume anzeigen lassen. Diese erscheinen dann in rot dargestellt.
8 Kommentare
http://airspace.xcontest.org/app/overview ist sehr praktisch, aber nicht immer aktuell, zumindest für die Schweiz. Aktuell gilt schon VFR-Guide 003/2017 (MAR 30) und Segelflugkarte Schweiz 1:300'000 (Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)).
AntwortenLöschenHoffentlich hat das keine Konsequenzen für alle Gleitschirmflieger in Belgien. Aber darf man es auch mal aus folgender Perspektive sehen: für was brauchen wir Militärübungen? So ein Stückchen Stoff brachte dieses unsägliche Kriegstraining zum Stillstand. Da habe ich eine gewisse Genugtuung :-) Gerne mehr davon! PEACE!!!
AntwortenLöschenDas war von den Gleitschirmfliegern bestimmt als "Peacekeeping Operation" gedacht. Das sollte von der friedliebenden Bevölkerung hoch angerechnet werden.
AntwortenLöschenich schau immer hier: https://www.homebriefing.com/AesRepository/pdf/AUP_current.pdf - die in grün eingezeichneten Lufträume wie z.B: Zeltweg1, Schober, Pyrn, Hochschwab...sind übrigens auch freigabepflichtig! Diese werden bei http://airspace.xcontest.org aber nicht angezeigt!
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AntwortenLöschenRelevant dürfte neben der Aktualität die Rechtsverbindlichkeit der NOTAMs sein. Meines Wissens gibt es nur eine verbindliche Quelle für Deutschland:
AntwortenLöschenInnerhalb der DFS im AIS-Portal. Log-In mit kostenfreier Registrierung beantragen, im vfr-bulletin die gewünschte Region aufrufen.
https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp
Zumindest aktuell sind auch die beiden folgenden Links. Ihr Vorteil ist die internationale Abfragemöglichkeit. Ob sie im Zweifelsfall anerkannt werden, kann ich jedoch nicht beantworten.
Der militärische Defense Internet NOTAM Service DINS. Abfrage hier über ICAO-Code oder Koordinaten.
https://www.notams.faa.gov/dinsQueryWeb/
Der airportguide führt zur Abfrage über die Federal Aviation Administration FAA, der Bundesluftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten.
Hier beispielhaft für Bad Neuenahr, empfehlenswert mit Umkreissuche
http://airportguide.com/airport/notam/EDRA
ICAO-Codes gibt es über http://www.luftfahrtwelt.de/fuer-piloten/flugplaetze.html
oder https://www.notams.faa.gov/common/icao/R6C1.html
Take care. Charly.
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