In der Schweiz dürfen ab dem 11. Mai wieder Gleitschirmschulungen und -trainings stattfinden. Es gelten strenge Auflagen, unter anderem für Abstand und Gruppengröße.

Flugschüler in der Schweiz müssen zwei Meter Abstand halten.
Für Ausnahmefälle gilt eine Maskenpflicht.
// Quelle: Public Domain, R. Kleiner, bearbeitet
Die Behörden in der Schweiz haben zugestimmt, dass Flugschulen, Vereine und Ligen ab dem 11. Mai wieder einen organisierten (Trainings-)Betrieb aufnehmen können.

Der SHV hat dafür ein entsprechendes "Covid-19 Schutzkonzept für Hängegleiter, Breitensport, Phase 1"  erarbeitet. Es kann auf der Website des SHV abgerufen werden – genauso wie weitere Flyer für spezielle Nutzergruppen wie Fluglehrer, Flugschüler, Vereinsorganisatoren und Vereinsmitglieder.

Die wichtigsten Vorgaben des Schutzkonzeptes sind: Egal ob Flugschule oder Vereinsaktivität – die Gruppengröße bleibt immer auf fünf begrenzt, inklusive Fluglehrer. Es gilt, stets einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten. Dieser darf nur bei der Materialanpassung, für einen Transport von Lande- zu Startplatz sowie beim Startcheck unterschritten werden. Dann sind aber Handdesinfektion, Handschuhe und Maske Pflicht. Doppelsitzer-Flüge sind nur Personen erlaubt, die in einem Haushalt zusammenwohnen. Weitere Details sind den entsprechenden Flyern (s. SHV-Website) zu entnehmen.