Flugschüler in der Schweiz müssen zwei Meter Abstand halten. Für Ausnahmefälle gilt eine Maskenpflicht. // Quelle: Public Domain, R. Kleiner, bearbeitet |
Der SHV hat dafür ein entsprechendes "Covid-19 Schutzkonzept für Hängegleiter, Breitensport, Phase 1" erarbeitet. Es kann auf der Website des SHV abgerufen werden – genauso wie weitere Flyer für spezielle Nutzergruppen wie Fluglehrer, Flugschüler, Vereinsorganisatoren und Vereinsmitglieder.
Die wichtigsten Vorgaben des Schutzkonzeptes sind: Egal ob Flugschule oder Vereinsaktivität – die Gruppengröße bleibt immer auf fünf begrenzt, inklusive Fluglehrer. Es gilt, stets einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten. Dieser darf nur bei der Materialanpassung, für einen Transport von Lande- zu Startplatz sowie beim Startcheck unterschritten werden. Dann sind aber Handdesinfektion, Handschuhe und Maske Pflicht. Doppelsitzer-Flüge sind nur Personen erlaubt, die in einem Haushalt zusammenwohnen. Weitere Details sind den entsprechenden Flyern (s. SHV-Website) zu entnehmen.
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