Paraspotting Cards +++ Nachtflugbeleuchtung +++ AMOLED-Probleme +++ Windy Satellitenbilder +++ Videotipp
|
Paraspotting Cards // Quelle: Paraspotting.com
|
+++ Seit zwei Jahren betreibt
Clemens Lehner seinen Youtube-Kanal
Paraspotting. Dort stellt er in vielen kurzen Videos verschiedenste Gleitschirmstartplätze und die zugehörigen Landeplätzen in den Alpen vor (s.
Newsticker 64/2023). Jetzt hat er eine weitere und - wie ich finde - sehr gelungene Form der Präsentation der Fluggebiete entwickelt – die
Paraspotting Cards. Es handelt sich dabei um Kartendecks, auf denen jeweils in einem einheitlichen Schema zentrale Infos zusammengefasst sind, die jedes Fluggebiet charakterisieren: Höhenunterschied, Startplatz-Streckenrekorde, Zahl der Flüge pro Jahr, Prozentzahl der Flüge mit mindestens 15 km Strecke etc. Man kann mit diesen Karten sogar eine Art Quartett spielen á la "Höhendifferenz: 1440 Meter, Stich!", um damit nach und nach alle Karten des anderen zu erobern. Der Clou des Ganzen ist allerdings, dass auf jeder Karte ein QR-Code aufgedruckt ist, der zu einer zugehörigen Unterseite auf Paraspotting.com führt. Dort ist das jeweilige Fluggebiet dann ausführlicher beschrieben ist. Es handelt sich also um einen
Online-Startplatzführer mit Offline-Spielcharakter, mit dem man sich sogar beim Parawaiting am Startplatz gut die Zeit vertreiben kann. Derzeit bietet Clemens Lehner zwei Kartensets mit je 32 Karten an, eins für die Nordost-Alpen, eins für die Südost-Alpen. Sie kosten 25 Euro pro Set oder 40 Euro als Komplettset (plus Versandkosten). +++
+++ Nach Versuchen mit Nachtsichtgeräten von Militär und und Rega hat der SHV seine Regeln für die Nachtflugbeleuchtung von Hängegleitern (pdf) in der Schweiz überarbeitet. Es hat sich herausgestellt, dass auch handelsübliche LED-Leuchten in den Nachtsichtgeräten kontrastreich erkennbar sind. Empfohlen wird nun der Einsatz weißer und möglichst heller LED-Leuchten am Schirm, und zwar in einem blinkenden Modus, weil dieser am meisten auffällt. Rote LED sind deutlich schlechter sichtbar. Von einer Beleuchtung der Schirmkalotte durch eine nach oben gerichtete Lichtquelle wird nun abgeraten. +++
+++ Hast Du Lu-Glidz in 2024 mit einem Förderbeitrag unterstützt? Dann kannst Du etwas gewinnen. Nimm dafür an der diesjährigen Lu-Glidz-Tombola teil. +++
+++ Auf Facebook haben einige Gleitschirm-Piloten von Problemen mit den Farbschemata von XCTrack bei der Darstellung auf ihren Smartphones mit organischen AMOLED-Displays berichtet. Demnach können sich bei einem dauerhaftem Einsatz der Smartphones auf dem Cockpit die in grün gehaltenen Anzeigenanteile regelrecht einbrennen. Das liegt angeblich daran, dass grüne Pixel von organischen Displays empfindlicher auf UV-Einstrahlung reagieren als rote und blaue Pixel. Dadurch sollen sie mit der Zeit schneller an Leuchtkraft verlieren, was sich dann als Farbschatten an den jeweiligen Stellen auf dem Display abzeichnen kann. Da Smartphones im Flug häufig und lange der prallen Sonne samt entsprechender UV-Einstrahlung ausgesetzt sind und dabei mit maximaler Helligkeit betrieben werden, "altern" die Grünanteile der Displays möglicherweise schneller. Das Problem wäre dann systemischer Natur und deshalb nicht direkt XCTrack anzulasten. Aber möglicherweise könnten AMOLED-freundliche Farbschemata mit wenig Grünanteil helfen, solche Schäden zu vermeiden? +++
|
Windy-Satbild alt und neu (MSG vs MTG) // Quelle: Windy.com
|
+++
Windy nutzt für die Darstellung aktueller
Satellitenbilder neuerdings die Daten des neuesten Meteosat-Satelliten MTG-I1 (MTG = MeteoSat Third Generation). Dieser sendet seine Bilder häufiger und in etwa doppelt so hoher Auflösung. Die Satelliten-Bilder in Windy (zumindest für Europa) sind damit zum einen schärfer geworden, zum anderen gibt es sie jetzt im 5-Minuten-Rhythmus. In die Darstellung lässt sich auch eine Blitzortung als Overlay schalten (MTG-I1 hat auch ein Instrument zur Blitzerkennung integriert). Eine weitere Neuerung, zumindest für Windy-Nutzer mit einem Premium-Account, ist die Erweiterung der ECMWF- und GFS-Prognosen auf einen Zeitraum von 15 statt bisher 10 Tagen. Bei ECMWF werden dabei ab Tag 10 Daten dargestellt, die mit dem KI-gestützten Modell AIFS berechnet wurden. Als wirklich aussagekräftig sollte man diese Prognosen allerdings nicht ansehen. Man kann sie eher nur dafür nutzen, seine Hoffnung auf eine entsprechende Wetter-Entwicklung zu nähren. Noch immer gilt die Regel, dass Modell-Prognosen über 3-5 Tage hinaus nur noch die Entwicklung der Großwetterlage (steuernde Wettersysteme) halbwegs passend abschätzen können. Es ist meistens Zeitverschwendung, sich über Tag 5 hinaus schon mit Wetterdetails an einem spezifischen Ort auseinanderzusetzen. +++
+++ Der Videotipp dieses Newstickers ist der Film Segelflugzeug trifft Paraglider auf Youtube. Darin zeigt Achim Holzmann aus der Perspektive eines Segelflugpiloten, wie er die Begegnung mit Gleitschirmen in der Luft erlebt, wie gut oder schlecht sichtbar die Schirme für ihn sind, wie beide sicher gemeinsam in einer Thermik kreisen können etc. Es ist lehrreiches Anschauungsmaterial, um sich besser in die Erlebniswelt des anderen hineindenken zu können. +++
2 Kommentare
Nachtflüge sind immer eine herrliche Sache! Zu Silvester fliegen wir z.B. immer in Roquebrune. Dabei dachte ich immer, das sei illegal, aber wenn man einfach nur ein paar LEDs in den Schirm hängen muss, ist das ja eine tolle Sache!
AntwortenLöschenLegal ist das nur in der Schweiz, wenn man ein paar Regeln beachtet. Die sind im verlinkten PDF beschrieben. Aus anderen Ländern ist mir keine legale Regelung bekannt.
LöschenKommentar veröffentlichen
Kommentare werden von Lu-Glidz moderiert und deshalb nicht immer sofort freigeschaltet. Es gelten folgende Kommentarregeln:
1. Nicht anonym: Auf Lu-Glidz werden nur Kommentare veröffentlicht, die mit einem kompletten Realnamen (Vor- und Nachname) gekennzeichnet sind. Trage dafür beim Anlegen des Kommentars im Feld "Name/URL" einfach Deinen Namen ein. Das Feld "URL" kannst Du frei lassen. Solltest Du stattdessen "Anonym" wählen, musst Du wenigstens am Ende des Kommentars Deinen Namen schreiben. Sonst wird der Kommentar nicht erscheinen.
2. Sachbezogen: Kommentare müssen das jeweilige Thema des Posts bzw. der schon vorhandenen Kommentare betreffen. Sie müssen respektvoll formuliert sein. Sie dürfen keine persönlichen Beleidigungen oder Anspielungen auf die (politische) Gesinnung anderer enthalten.
Hinweis: Die Freigabe von Kommentaren kann sich u.U. um einige Stunden verzögern. Auch ich bin nicht 24/7 online.