Das chinesische Startup Blue Wing Technologies hat ein System entwickelt, um Gleitschirme mit Drohnen in den Himmel zu schleppen
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| Start mit einer SkyTow-Schleppdrohne am Rande des Paragliding World Cup im chinesischen Linzhou. // Quelle: Blue Wing Technology |
Beim jüngsten Paragliding World Cup in Linzhou führte die 2024 gegründete Firma Blue Wing Technology aus Shenzhen ihr System SkyTow dem internationalen Publikum vor. Selbst einige Wettbewerbspiloten ließen sich mit ihren CCC-Schirmen in die Lüfte schleppen. Zudem wurden Demo-Schlepps mit Tandems gezeigt (s. Video).
Das System beruht auf speziell für den Schlepp angepassten Drohnen. Es handelt sich um große Quadcopter (vier tragende Rotoren), die zusätzlich zwei senkrechte Schub-Propeller besitzen. Diese werden nur beim eigentlichen Schleppvorgang aktiviert, um für zusätzlichen horizontalen Schub bzw. Zug zu sorgen.
Im Grunde kann man sich das ganze vom Wirkprinzip her vorstellen wie eine Art Motorschirm, bei dem der Motor nicht hinten am Rücken des Piloten sitzt, sondern rund 50 Meter davor von der Drohne getragen wird. Statt Schub- gibt es Zugkraft, um als gekoppeltes System aufzusteigen. In angemessener Höhe wird dann nur noch ausgeklinkt. Die Drohne fliegt samt Schleppseil wieder an den Startpunkt zurück und landet dort senkrecht.
Nachladen am E-Auto
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| SkyTow: vier waagerechte und zwei senkrechte Rotoren |
Für die Energieversorgung dienen jeweils zwei Hochleistungsakkus, die schnell gewechselt werden können. Eine Ladung soll für mindestens zwei Schlepps reichen. Das Nachladen dauert nur rund 12 Minuten und kann sogar im Gelände geschehen, indem die Akkus von E-Autos angezapft werden.
D-Schlepp mit 2 m/s
Beim eigentlichen Schleppvorgang wird zuerst das Schleppseil eingeklinkt. Der Drohnenpilot startet dann die Drohne und bringt sie in eine Schwebeposition vor dem Gleitschirmpiloten. Hierbei wird das Seil schon vorgespannt. Der Pilot zieht nun seinen Schirm ganz normal auf, die Drohne hält dabei automatisch ihren Grundzug bei. Ist alles in Ordnung, gibt der Pilot das Startkommando, und der Drohnenpilot gibt auf den zusätzlichen Schubpropellern Gas.
Beim Aufstieg im "D-Schlepp" fliegt die Drohne rund 50 Meter vor dem Gleitschirm. Durch diesen Abstand sind die von der Drohne erzeugten Turbulenzen am Schirm nicht mehr spürbar. Die Steigrate liegt typischerweise bei 2 m/s.
SkyTow hofft mit diesem System dem Gleitschirmfliegen im Flachland ganz neue Optionen zu eröffnen. Statt Geländen mit 1000 Meter Schleppstrecke reichen schon 100 Meter Wiese oder Strand aus, um sicher abzuheben. Die Schlepps können perfekt gegen den Wind ausgerichtet werden. Dank der Drohne kann ein größeres Areal nach möglichen Thermiken abgesucht werden, bevor der Gleitschirmpilot dann im Bart ausklinkt und weiter aufdreht.
Große Hürden in Europa
Wer sich nun fragt: Wann kommt so ein System auch nach Europa? Das könnte noch lange ein Wunschtraum bleiben. Denn es gibt viele rechtliche Hürden, die hierzulande zu überwinden wären. Darunter: Die SkyTow-Drohnen wiegen mehr als 25 Kilogramm und fallen deshalb in Europa unter die Regelungen für die "spezielle Klasse". Der Betrieb solcher Drohnen ist nur mit expliziter, behördlicher Aufstiegsgenehmigung erlaubt und setzt professionelle Drohnenpiloten voraus.
Da beim Schlepp auch die übliche Höhenbegrenzung von 120m AGL für Drohnen der "offenen Klasse" überschritten würde, bräuchte es für diese Ausnahme die Freigabe durch die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde. Das könnte die Auflage bedeuten, dass für jeden Schlepptag ein NOTAM beantragt werden müsste. Ein spontanes Abheben mit Drohnenhilfe, weil das Wetter gerade passt, ist da eher ausgeschlossen.


4 Kommentare
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Ausrichtung der Schleppstrecke wegfällt. Beim normalen Schlepp muss die Schleppstrecke von 1000m gegen den Wind ausgerichtet sein muss. Damit hat man immer nur 2 Windrichtungen für eine Schleppstrecke abgedeckt. Beim Drohnenschlepp von einer 100m großen Wiese kann in alle Windrichtungen geschleppt werden. Damit ist die Schleppstreckenauswahl wesentlich einfacher. Die Gleitschirmszene in Deutschland hat viel zu wenig Fluggelände. Ein Drohnenschlepp und die einfachere Auswahl von geeigneten Schleppstartplätzen würde im Flachland die Situation deutlich entschärfen helfen.
AntwortenLöschenDas mit der Höhenbegrenzung auf 120 AGL Meter ist zwar hinderlich, sollte aber kein OK Kriterium sein. Ich sehe hier 3 Möglichkeiten, den D-Schlepp unter 120m AGL durchzuführen.
AntwortenLöschen1) Man startet vom Landeplatz und zieht den Piloten einen dahinterliegenden Berg hoch. Dabei bleibt die Drohne immer unter 120m AGL
2) Man startet auf einem Berg Plateau und zieht den Piloten ins Aufwindband. So können auch Hänge genutzt werden, wo sonst kein Hangstart möglich wäre (Bäume, Bebauung…)
3) Die Drohne steigt vom Flachen nur bis auf 120m AGL und hält dann die Höhe, während der Gleitschirm die Drohne überhöht (ähnlich Windenschlepp)
Zur Einhalten der gesetzlichen Höhenbeschränkung empfehle ich dieses Radaraltimeter, bei dem ich Entwicklungsprojektleiter war:
https://conti-engineering.com/components/uav-radar-altimeter-srr-308/
Super interessant. Allerdings habe auch ich meine Zweifel, was die rechtliche Situation in D angeht. Noch nicht einmal die el. Aufstiegshilfen habens überlegt. Und noch etwas: Der Pilot/Pilotin hängt an einem Gerät, welches nicht eigenstabil fliegt und von Funkeinrichtungen gesteuert wird. Ich freue mich, dass auch günstige Drohnen zuverlässiger geworden sind, jedoch sehe ich grundsätzlich auch die Gefahren. Mit sog. Failsafe Funktionen (im Falle einer Fehlfunktion geht das Gerät in einen "Sicheren Zustand") könnte der Gleitschirm automatisch ausgeklinkt werden. Es bestünde immer noch die Gefahr, dass es zu einer Kollision kommt, wenn die Drohen eine Fehlfunktion hat. Nichts desto trotz würde ich mir auch mehr "Lockerheit" bei den Luftfahrtbehörden in D wünschen :)
AntwortenLöschenVielen Dank für die Anregungen Lukas! Ich würde hier gerne folgendes Ergänzen:
AntwortenLöschen-Der Pilot hängt ja weiterhin an seinem Schirm und geht bei Ausfall der Zugkraft in den normalen Gleitflug über (Ähnlich Seilriss beim Windenstart)
Was Ausfallsicherheit und Fehlfunktion angeht, muss man für die Behördliche Genehmigung der Drohenflüge ein Sicherheitskonzept erstellen, welches auch die Punkte von Dir beinhaltet.
1) Unter Der Schleppstrecke dürfen sich keine Personen aufhalten
2) Die Drohne verfügt über einen eigenständigen Kollisionsschutz (z.B. Radar Sensoren)
3) Failsafe Funktion. Übergang in einen sicheren Zustand. Z.B. Schleppleine wird ausgeklinkt und Drohnen Fallschirm ausgelöst.
4) …
Die Zulassung für die „Spezielle“ Drohnen Kategorie (>25kg) dürfte auch machbar sein.
Hier ein gutes Erklärvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=mzxTRp_bUrQ
Ich hatte übrigens vor 8 Jahren bei U-ROB meinen Drohnenführerschein gemacht, da ich beruflich Drohnen geflogen hatte.
Es fehlt dann aber noch die Zulassung für den D-Schlepp an sich. Hier ergeben sich Überschneidungen mit dem UL-Schlepp
https://www.dhv.de/fliegen/winden-ul-schlepp/drachen-windenschlepp/
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