Finsterwalder hat den Gurtzeugherstellern eine Anleitung zur Überarbeitung abgenutzter TL-und CL-Schließen gegeben. Selbst feilen wäre laut deutschem Luftrecht aber nicht legal. 

Finsterwalders Feil-Anleitung für T-Lock und Click-Lock Schließen.
// Grafik: Finsterwalder
In die Diskussion um die Sicherheitsmitteilung und das darauf bezogene Flugverbot für ältere Gurtzeuge mit T-Lock und Click-Lock-Schließen kommt Bewegung: Finsterwalder hat eine offizielle Anweisung erstellt, wie die Verschlussstücke der betroffenen Schließen mit einer Feile überarbeitet werden müssen, damit sie von den Herstellern wieder als lufttüchtig eingestuft werden können.

Die nötige Arbeit erscheint relativ einfach: Die pilzförmigen Verschlussköpfe müssen an der Unterseite etwas zurechtgefeilt werden, sodass ein leichte Pfeilform von 2 bis 3° entsteht. Das soll ein ungewolltes Öffnen verhindern können.

Eine entsprechend bearbeitete Schließe genießt danach allerdings keine uneingeschränkte Nutzungsdauer. Vielmehr verlängert sich die von Finsterwalder noch erlaubte Nutzung nur um weitere vier Jahre und auf maximal zehn Jahre. Die im früheren Post "Gurtschließen-Debakel (6): Voll auf die 10" beschriebene Problematik, dass viele ältere Gurtzeuge damit schon heute dauerhaft gegroundet wären, bleibt also bestehen.

Seine Bearbeitungsvorschrift hat Finsterwalder auch frei zugänglich ins Netz gestellt, sodass theoretisch jeder, der seine Feilkünste für gut genug hielte, diese auch umsetzen könnte. Allerdings gilt, zumindest für Piloten in Deutschland, eine rechtliche Einschränkung: Die Lufttüchtigkeit eines Gurtzeuges muss vom Hersteller oder einem von ihm beauftragten Betrieb bestätigt werden. Die Do-it-yourself-Variante wäre demnach vielleicht genauso sicher, aber eben nicht legal.

Im weiteren Vorgehen müssen nun die Gurtzeughersteller entscheiden, wie sie die Bearbeitungsvorschrift umsetzen und welche Lösung sie ihren Kunden anbieten wollen. Hierzu sind in den nächsten Tagen entsprechende Mitteilungen der Firmen zu erwarten.

Finsterwalder selbst bietet an, die Schließen nicht nur bei eigenen Gurtzeugen der Marke Charly, sondern auch bei Fremdfabrikaten zu überarbeiten. Voraussetzung wäre allerdings, um dem Luftrecht zu genügen, dass die Hersteller ihrerseits Finsterwalder autorisieren, diese Arbeiten durchzuführen. Für Fremdfabrikate will Finsterwalder dabei 38 Euro inklusive Rückversand berechnen.

Hinweis: Alle Beiträge zum Gurtschließen-Debakel zum nachlesen.