Die Musterprüfstelle EAPR hat seit dem 31. Juli eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Damit ist die EAPR die erste von den drei Prüfstellen (neben DHV und Air Turquoise), die nach LTF-Regeln prüfen, die diesen Prozess abgeschlossen hat. Auf Basis der neuen Akkreditierung darf sie nun wieder ihre Prüftätigkeit aufnehmen.
Anfang März hatte das Luftfahrtbundesamt (LBA) der EAPR wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung von Motorschirmen die Zulassung entzogen. Später hatten Verwaltungsgerichte dieses Vorgehen des LBA bestätigt. In der Gleitschirmszene wurde mit Spannung erwartet, ob sich dieser Gerichtsbeschluss negativ auf die DAkkS-Akkreditierung auswirken könnte.
Die Umstellung der Zuständigkeit für die Musterprüfstellen vom LBA zur DAkkS beruht auf einer geänderten Luftgeräteprüfverordnung (LuftGerPV), die am 1. März in Kraft getreten ist. 2013 gilt als Übergangszeitraum. Wollen DHV und Air Turquoise ab 2014 weiterhin LTF-konforme Prüfungen durchführen, müssen sie sich auch entsprechend bei der DAkkS akkreditieren lassen. Das Verfahren ist umfangreich, weil viele neue Dokumentationspflichten anfallen.
Für die EAPR war ein möglichst baldiger Erhalt der Akkreditierung besonders wichtig, um einen zentralen Teil der Geschäftsgrundlage wieder zurück zu erlangen. Allerdings ist bei Piloten wie auch einigen Gleitschirmherstellern durch den LBA-Streit Skepsis gegenüber der EAPR aufgekommen. Es bleibt abzuwarten, wie dessen Leiter Guido Reusch verlorenes Vertrauen wieder aufbauen kann.
Als erstes präsentiert sich die EAPR schonmal online mit einer neuen Homepage, auf der auch viele Erklärungen und andere Hintergründe zur DAkkS-Akkreditierung zu lesen sind.
Diskurs
4 Kommentare
Ich habe einen Kommentar gelöscht, weil er anonym und verleumderisch war. Wer hier Stellung beziehen will, sollte dies bitte mit offenem Visier tun.
AntwortenLöschendas finde ich wirklich sehr gut,...
AntwortenLöschenauch mit der Prüfstelle...;-)
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stellte am 4. Juni 2013 fest (vgl. Urteil), dass Herr Reusch von der EAPR gerne seiner eigenen FALSCHEN Rechtsauffassungen folgt.
AntwortenLöschenJüngstes Beispiel eines Satzes, der auf der EAPR Internetseite veröffentlicht ist: "Die Akkreditierungsbestätigung einer nationalen Akkreditierungsstelle ist ab 01.01.2014 für alle Prüfstellen verpflichtend." (Quelle EAPR)
Das ist offensichtlich falsch, denn wir haben Niederlassungsfreiheit in der EU. Ein Hersteller aus Deutschland muss sich nicht zwingend an eine nationale Akkreditierungsstelle wenden. Wo steht das Herr Reusch?Nationale Akkreditierungsstelle, ach so, bei Ihnen also?!
T-Bag
Wirklich toll ...;-), u.a. auch eine Niederlassungsfreiheit in der EU....:-)
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