Update vom 01.02. und wichtiger Hinweis: Die PMA hat ihr unten aufgeführtes Statement offiziell zurückgezogen und lu-glidz gebeten, diesen Post zu löschen. Aus dokumentarischen Gründen bleibt er bis auf weiteres stehen. Aber jeder Leser muss beachten: Die hier beschriebene Aussagen entsprechen nicht mehr der offiziellen Haltung der PMA.
Die Gleitschirm-Herstellervereinigung PMA setzt in der Enzogate-Affäre um die verlängerte Hinterkante des Enzo 2 auf demonstrative Bestrafung. Der Hersteller Ozone wird zwar nicht, wie zwischenzeitlich von einigen PMA-Mitgliedern gefordert, ganz aus der PMA ausgeschlossen. Doch Ozone verliert für ein Jahr sein Stimmrecht im Verband. Ozone-Chef Mike Cavanagh gibt seinen Posten als PMA-Vorstand ab. Zudem verpflichtet sich Ozone, 5000 Euro an die PWC-Organisation oder eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
In einer Stellungnahme auf ihrer Homepage stellt die PMA es mit den Worten "Fakt ist..." als erwiesen dar, dass sich der Enzo 2 mit der 40 cm längeren Hinterkante vom zertifizierten Testmuster jenseits akzeptabler Toleranzen unterschied und der Flügel somit zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht zertifiziert war. Fakt sei auch, dass die Stellungnahme von Ozone, die Schirme beim Superfinale stimmten mit dem Testmuster überein, nicht korrekt war. Das stellt einen Verstoß gegen Artikel 10 der PMA-Satzung dar. Dort heißt es: „Von den Mitgliedern wird aufrichtiges und moralisch korrektes Geschäftsgebaren erwartet. Dies bedeutet, dass alle Veröffentlichungen in jeglicher Form der Wahrheit entsprechen müssen."
Die PMA fordert zudem, die Ergebnisse des PWC Superfinales nicht zu werten. Hierzu steht noch eine Entscheidung der PWC-Organisatoren aus.
Für Diskussionen beim kommenden PWC-Wettbewerb in Mexiko, der am Samstag startet, dürfte eine weitere Feststellung der PMA sorgen: "Fakt ist auch, dass ein Unterschied von 40cm in der Länge des Achterlieks keine „kleine Änderung“ ist und eine neue Zertifizierung erfordert", heißt es in der Stellungnahme. Das bedeutet in der Lesart der PMA: Solange Ozone keine komplette Neuzertifizierung des Enzo 2 in der beim Wettbewerb geflogenen Konfiguration vorlegt, muss der Schirm weiter als nicht zertifiziert gelten. Nach den PWC-Regeln dürfte demnach in Mexiko kein Pilot mit einem Enzo 2 an den Start gehen.
Neuer Streit ist programmiert. Zumal einige PWC-Piloten mit Enzo 2, aber auch andere Ozone-Sympathisanten die Meinung vertreten, Ozone werde ungerechterweise einseitig an den Pranger gestellt. Zum Hochkochen von Enzogate gehöre auch der Neid der Konkurrenz, der es wohl sehr gelegen komme, den Erfolg Ozone mal ein wenig einbremsen zu können.
Diskurs
5 comments
Hallo Lucian,
AntwortenLöschendu hast sehr schön gesagt: "demonstrativ bestraft". Das ist wichtig, denn nun weiß jeder, der beim Schindludern ertappt wird, dass es für ihn ein unangenehmes Nachspiel geben kann.
Ohne diese Konsequenz hätten zukünftig alle Wettbewerbsteilnehmer Grund ebenfalls etwas zu tricksen, ganz im Sinne "versuchen kann mans ja mal".
Das wurde nun unterbunden und das ist das Wichtigste.
Dabei ist es unerheblich, ob bei Ozone Absicht im Spiel war.
Die Neiddebatte muss der PMA nun aushalten. Das haben sie aber vorher gewußt.
Im Übrigen sind die anderen SF Teilnehmer noch nicht fein raus, denn deren Schirme sollen ja ebenfalls noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden.
Für Mexico bleibt aber weiter die von JP aufgeworfene Frage: "Wer entscheidet das?", also welche Instanz ist überhaupt in der Lage eine Zertifizierung zurückzunehmen? Mit welchen Verfahren? Grounden kann doch nur: In DE die LBA bzw. der DHV(?) und der Hersteller selbst. AT darf das gar nicht. (und will es auch nicht!) Dass ein Flügel aus formalen Gründen gegroundet wurde ist glaube ich noch nie passiert. Es wurden immer erst zusätzliche Überprüfungsflüge gemacht, ich erinnere mich, dass MMK dafür sogar einmal im Regen rumgeflogen ist.
Zusätzlich zur Zertifizierung kann die PWCA das möglicherweise selber anhand der eigenen Wettbewerbsregeln entscheiden. Aber die hoffen wohl auf einen Wink seitens der Behörden, der ihnen die Entscheidung leichter macht und den schwarzen Peter weiterreicht.
Gruß, Sebastian
Hallo Sebastian.
AntwortenLöschen> "Wer entscheidet das?", also welche Instanz
> ist überhaupt in der Lage eine Zertifizierung
> zurückzunehmen?
> Mit welchen Verfahren? Grounden kann doch nur:
> In DE die LBA bzw. der DHV(?) und der Hersteller selbst.
Die Frage ist nicht, wer grounded die im PWC geflogenen Enzos. Denn diese modifizierten Enzos, ich nenne sie mal "Version 1.1 mit breiterer Hinterkante", hatten so noch keine Zertifizierung. Wären die Piloten mit der Enzo Version 1.0 geflogen, wie sie bei der Prüfstelle damals abgegeben wurde, gäbe es dieses "Problem" ja gar nicht.
Und "grounden" würde bedeuten, dass man mit den Enzo V1.1 gar nicht in die Luft gehen dürfte. Dem ist nicht so. Man darf damit halt nicht bei einem PWC teilnehmen, weil dies es nicht haben wollen. Es mag ebenso Länder geben, da soll man nicht mit nicht zugelassenen Geräten fliegen. Aber auch das ist ein Thema für sich (Versicherung).
Hallo Werner,
AntwortenLöschenok, danke fürs präzisieren.
Ich dachte an den Fall, dass Ozone sich stur stellt und sagt: "Der ist zertifiziert, guck, steht hier auf diesem Papier! Genau der gleiche Name, der auch auf dem Stabi abgedruckt ist."
Ich hatte mir einmal den Metro-Kundenausweis eines Freundes geliehen. Die Dame am Eingang schaute sich den sehr skeptisch an und meinte: "Das sind doch nicht Sie?!?" Und ich: "Aber sicher bin ich das." Sie: "Na dann ist gut."
Sebastian, es ist noch komplizierter.
AntwortenLöschenZertifiziert ist im Grunde nur das Muster bei Alain Zoller. Mit dem Bepper im Schirm bestätigt Ozone, dass das Produktionsmodell dem Testmuster entspricht. Solange Ozone diese Aussage nicht zurücknimmt, liegt der Ball erst einmal bei den Piloten. Die müssten ihre Schirme an Ozone zurückgeben und Ersatz verlangen, weil sie getäuscht wurden. Ich kenne aber keinen Piloten, der diesen Schritt machen und einen Rechtsstreit mit Ozone riskieren will.
Die PWC Organisatoren können dem Schirm auch keine Zulassung "entziehen", sondern nur entscheiden, den Schirm nach den eigenen Regeln als nicht wettbewerbskonform einzustufen. Würden sie das tun, würden vielleicht auch Piloten auf Ozone zugehen und Schadensersatz verlangen.
Zoller wiederum kann keine Zertifizierung widerrufen. Die Bauform des Testschirms bleibt ja zertifiziert. Er könnte nur nachprüfen und Belege liefern, dass die Serienversion nicht dem Testschirm entspricht. Dafür bräuchte er aber einen formellen Auftrag entweder eines Piloten, von Ozone oder von der PWCA.
Beim jetzigen Stand käme also nur Bewegung in die Sache, wenn entweder der PWC konsequent die Enzo 2 aus dem Wettbewerb nimmt, bis eine vollwertige Neuzertifizierung vorliegt, oder irgendein Pilot von sich aus ein Musterverfahren gegen Ozone eröffnen würde.
danke Lucian, jetzt verstehe ich erst die Brisanz deines Kommentars mit "wo kein Kläger...".
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