Die Schweizer Nationalbank druckt Banknoten in einem neuen Design. Auf dem 50-Schweizer-Franken-Schein prangt künftig ein Gleitschirm. 

Druckfrische neue 50-Franken-Scheine aus der Schweiz.
// Quelle: Schweizer National Bank
Für die Eidgenössische Gleitschirmgemeinde ist es ein Moment großen Stolzes: Die Schweizer Nationalbank bringt einen neuen 50-Franken-Schein heraus, auf dem prominent ihr liebstes Sportgerät zu sehen ist: ein Gleitschirm.

Kaum hatte die Bank das abschließende Design offiziell vorgestellt, gingen bei Lu-Glidz zahlreiche Emails von Lesern aus der Schweiz mit Links zu entsprechenden Medienberichten ein. Der Inhalt war immer ähnlich: Hey Lucian, wäre das nicht eine tolle News für Lu-Glidz?

Der 50-Franken-Schein aus der Serie "Die vielen Facetten der Schweiz" hat das Thema Wind und Berge. Da war es naheliegend auf der Note nicht nur Berge und Höhenlinien abzubilden, sondern auch ein vom Wind getragenes Fluggerät. Künftig werden sicher viele ausländische Gleitschirmpiloten, die in die Schweiz zum Fliegen gehen, einen 50-Franken-Schein als Mitbringsel nach Hause nehmen.

Vorder- und Rückseite der 50-Schweizer-Franken-Note.
Rätseln darf man, welches Gleitschirmmodell der zuständigen Grafikerin als Vorbild diente. Für einen Advance-Schirm als Inbegriff des Schweizer Gleitschirmbaus passen zwar die halbrunden Eintrittsöffnungen, aber es fehlen die charakteristischen Winglets. Vielleicht ein Team 5?

Der Schirm ist zumindest kein neueres Modell, da der Tragegurt noch vier Leinenebenen besitzt. Bei heutigen Konstruktionen sind in der Regel nur noch A-, B-, und C-Ebenen am Tragegurt aufgehängt.

In einem ersten Entwurf vor einigen Jahren war der gezeigte Gleitschirm noch eindeutig durch seine Flügelzeichnung als ein Swing identifizierbar. Ironie der Geschichte: Die einst als "Swiss Wing", kurz: Swing, gestartete Firma sitzt heute in Deutschland. Wahrscheinlich handelt es sich bei der jetzigen Darstellung um ein neutrales Phantasiemodell, bei dem alle eindeutigen Hinweise auf eine spezifische Marke allein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vertuscht sind.