Lange Zeit hatte die Luftraumüberwachung in Spanien die Gleitschirmflieger nie auf dem Schirm. Doch mittlerweile mehren sich die Diskussionen - wie aktuell in Südspanien. 

Die große CTR des Flughafens Málaga überdeckt im Nordwesten auch
beliebte Fluggebiete wie Teba und das Valle de Abdalajís.
Jahrelang wurde in Fluggebieten wie Teba, Cañete la Real oder dem Valle de Abdalajis nördlich von Málaga ungeniert geflogen. Sogar Wettbewerbe wurden dort veranstaltet, obwohl die genannten Startplätze in oder direkt an der ausgewiesenen CTR des Flughafens Málaga liegen. Jetzt steht die Gleitschirmfliegerei dort vor dem offiziellen Aus.

Der Andalusische Sportfliegerverband FEADA, der auch die Gleitschirmflieger vertritt, sah sich nach Gesprächen mit den Luftfahrtbehörden gezwungen, Ende der vergangenen Woche eine eindeutige Stellungnahme abzugeben (s. Circular 04/16). Darin heißt es, dass das Fliegen in kontrollierten Lufträumen verboten sei, solange keine ausdrückliche Erlaubnis durch die Behörden vorliege. Zudem werden alle Flieger aufgefordert, sich daran zu halten. Die FEADA selbst habe nie einen entsprechenden Flugbetrieb genehmigt.

Für die Gleitschirmfliegerei in der Region ist das ein herber Rückschlag. Gerade das Valle de Abdalajís hatte sich in den vergangenen Jahren als zunehmend beliebte Flugregion etabliert. Die Dörfer dort profitierten vom Flugtourismus auch ausländischer Herkunft. Doch damit dürfte nun erst einmal Schluss zu sein. Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass es zu allgemeinen Sondergenehmigungen kommen könnte.

Theoretisch sollte eine Lösung gar nicht so schwer zu finden sein. Die CTR Málaga umfasst eine sehr große Fläche, weitaus größer als für einen geregelten Flugbetrieb am Flughafen nötig wäre. Mit höhengestaffelten Lufträumen wäre ein sicherer Anflug uneingeschränkt möglich, während die eher bodennahe Gleitschirmfliegerei ihre Freiräume bekäme. Das würde allerdings Gesprächsbereitschaft und Verständnis auf beiden Seiten voraussetzen.