Der Luftraum von Büchel ist HX, darf aber auch im deaktivierten Zustand nicht einfach durchflogen werden. Ständige Hörbereitschaft ist gefragt. // Quelle: DFS |
In Deutschland gibt es einige Lufträume, die nur bei Bedarf aktiviert werden. Sind diese HX-Lufträume deaktiviert, ist ein Einflug theoretisch möglich. Doch dafür gelten Regeln.
An manchen Startplätzen mit nahe gelegenen HX-Lufträumen - wie beispielsweise Bremm an der Mosel mit dem HX-Luftraum Büchel im Rücken - entbrennen unter Piloten immer wieder Diskussionen darüber, ob der Luftraum nun deaktiviert und befliegbar sei. Die einen sagen: "Wir haben in Büchel angerufen, der Luftraum ist nicht aktiv", und sehen das an diesem Tag als Freibrief für die weitere Routenwahl quer durch den Luftraum hindurch. Doch so einfach ist die Sache nicht.
Auch wenn man vor Start oder vor Einflug noch gecheckt hat, wie es um den Aktivitätsstatus des nächsten HX-Luftraumes steht, muss man beim Durchflug ständige Hörbereitschaft halten, d.h. ein passenden (Flug-)Funkgerät mit sich führen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat das in ihrem Bulletin Nachrichten für Luftfahrer NfL 1-243-14, gültig seit dem 11.12.2014, entsprechend festgelegt und kundgetan. Darin sind folgende Regeln aufgeführt:
Anfrage über Luftraumstatus:
Der Luftraumstatus eines mit “HX“ ausgewiesenen Luftraums kann beim Fluginformationsdienst (FIS) sowie zusätzlich für Kontrollzonen bei der zuständigen Flugplatzkontrolle (TWR) bzw.
außerhalb der TWR-Besetzungszeiten beim Flugplatzinformationsdienst (INFO) erfragt werden.
Ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus nicht möglich, oder wird auf die
Überprüfung verzichtet, ist dieser Luftraum als aktiv zu betrachten.
Hörbereitschaft:
Luftfahrzeugführer haben bei einem Flug durch einen deaktivierten Luftraum der Klasse C (HX)
oder D (HX) dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz, auf der die Statusanfrage erfolgte,
aufrechtzuerhalten, damit sie über kurzfristige Statusänderungen benachrichtigt werden können.
Um diesen Regeln gerecht zu werden, hat kürzlich der regionale Streckenflugwettbewerb XC-Cup seine eigenen Vorgaben angepasst. Wenn ein Pilot im XC-Cup einen Streckenflug einreicht, der nachweislich durch einen HX-Luftraum führte, so muss der Pilot nicht nur versichern, dass der Luftraum nicht aktiv war, sondern auch dass eine ständige Hörbereitschaft bestand. Ohne diese Angaben wird der Flug nicht gewertet.
6 Kommentare
Mal eine ganz blöde Frage.
AntwortenLöschenReicht ein Scanner zur Hörbereitschaft aus, oder benötigt man einen offiziellen Funk, mit dem man auch sprechen kann?
Also mit allen Konsequenzen, der Lizenz usw.
Nunja, in den Regeln steht:
AntwortenLöschenLuftfahrzeugführer haben (...) dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz, auf der die Statusanfrage erfolgte, aufrechtzuerhalten.
Da wird also davon ausgegangen, dass Du schon per Funk anfragst, ob ein HX-Luftraum aktiv ist oder nicht. Dafür reicht der Scanner nicht aus.
Danke, aber ich kenne wirklich keinen aus meinem Bekanntenkreis, der eine Funklizenz hat. Scheint unter GS--Fliegern auch nicht so verbreitet zu sein 😉. Auch beim B-Schein gibt es keine Hinweise eine offizielle Funklizenz zu erwerben...?
AntwortenLöschenHallo Holger, ich habe in meinem Luftfahrerschein von 2005 folgenden Eintrag im Feld XII Ausübung des Flugfunkdienstes eingeschlossen (§44 Abs.2 Satz 2 LuftPersV)
AntwortenLöschenUm diesen Eintrag zu erhalten, braucht Du kein BZF(offizielle Funklizenz), sondern es reicht ein abgespeckter Funkkurs nach LuftPersV. Bei uns im Flachland wurden diese Tageskurse mit Sprechübungen usw. seinerzeit angeboten.
Super danke ich hab mal vor Jahrzehnten Fluglinien gemacht😀, finde aber den Schein nicht mehr 😉. Aber deine. Hinweis ist super Dietrich, das hilft weiter 👍
AntwortenLöschenFunklizenz meinte ich - blöde Autoerkennung 😉
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