Auch nach einer sicheren Landung in unwegsamen Gebiet oder nach einem glimpflich verlaufenen Retterabstieg kann es sinnvoll sein, die Rettungskräfte zu informieren.
"Immer wieder kommt es vor, dass nach für Piloten folgenlosen Notlandungen Rettungsketten in Gang gesetzt werden, die zum einen eine Menge Geld kosten und zum anderen die Akzeptanz unseres Sportes gerade bei ehrenamtlichen Helfern (THW, Feuerwehr, Notärzte) stark beeinträchtigen.
Deshalb folgende Bitte an alle Piloten: Es können euch Landungen passieren, die keine Hilfe erfordern, sei es im harmlosesten Fall nur in dafür nicht üblichem Gelände oder sei es im schlimmeren Fall zum Beispiel mit dem Rettungsschirm. Wenn diese Landungen von sportfremden Beobachtern als Unfall interpretiert werden können, ruft bei der Rettungsleitstelle (einheitliche europäische Notrufnummer 112) an und erklärt eure Situation. Dadurch werden überflüssige Rettungseinsätze verhindert, die Rettungskräfte sind für diese Information dankbar und im echten Notfall nicht durch viele Fehlalarme demotiviert.
Falls ihr allerdings Hilfe benötigt, wie beispielsweise nach einer Baumlandung, oder wenn ihr euch in einer unklaren Gefahrensituation befindet, dann gilt immer – kompetente Hilfe anfordern, egal ob für einen selbst oder für andere."
All
3 Kommentare
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Jedoch war es bei mir kein "richtiger" Gleitschirm. :)
AntwortenLöschenhttp://www.swp.de/heidenheim/lokales/polizeibericht/trudelnder-spielzeug-gleitschirm-loest-hubschraubereinsatz-aus-7704644.html
Finanziell ging es zum Glück glimpflich aus.
Gruß Uli
Was passiert, wenn es in einem Fluggebiet mehrere Unfälle gibt oder eine "harte Landung" und einen richtigen Unfall. Wenn dann beispielsweise der nicht verunglückte die Rettungskette durch seine Meldung unterbricht könnte der wirklich in Not befindliche Gleitschirmpilot durch eine Verwechslung ohne Hilfe ausharren müssen.
AntwortenLöschenZugegeben etwas unwahrscheinlich aber mittlerweile sieht man ja viele Gleitschirme mit ähnlichen Farben und bei einen sehr gut besuchten Fluggebiet evtl. denkbar.
Wie sieht es überhaupt rechtlich aus wenn man von jemand anderem beobachtet eine Rettung auf den Hals geschickt bekommt, obwohl nichts passiert ist ? Das könnte ja prinzipiell jedem passieren und ist einem als Pilot im Moment der beispielsweise etwas harten Landung nicht bewusst. Muss ich in so einem Fall zahlen, was ich nicht bestellt habe ?
Gruß Tobi
Bei mir war es so.
AntwortenLöschenDer Notrufabsetzer musste nichts bezahlen. Ist in Deutschland auch die Regel. Besser einmal mehr die Rettungskette In Gang gesetzt als garnicht oder zu spät.
Anders war es bei mir. Die Gemeinde wollte von mir die entstandenen Kosten ersetzt bekommen. Zum Glück habe ich den Schirm auf Gemeindegebiet gestartet:). Da für den Modellflug die Zustimmung des Grundstückeigentümer erforderlich ist, war es auf dem Gemeindegebiet kein Problem. In der Nutzungsordnung der Geimeide ist der Modellflug nicht explizit verboten.
Nächstes Problem war das Gewicht. Über 4,5 Kg ist eine Versicherung und Zulassung erforderlich. Nach viermaligen wiegen auf verschiedenen Behörden (zwischen 3,8 und 3,9Kg) war das Thema dann erledigt. Die Gemeinde buchte den Einsatz als Übung.
Vor einigen Jahren hatte ich am Filsalpsee eine unsanfte Landung im Wald. Jemand beobachtet dies und alarmierte die Rettung. Als ich vom Berg kam, erwarteten die Bergrettung mich schon. Nach kurzer Angabe von Adresse und Check des B- Schein konnte ich gehen. DienBergwacht schickten mir eine Rechnung. Diese bezahlte aber die DHV Versicherung anstandslos.
Gruß Uli
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