Der Antrag von Advance auf Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung von Safety-Class-Tests durch den DHV ist vom Oberlandesgericht München abgewiesen worden.
Die Verhandlung am gestrigen Dienstag dauerte mehrere Stunden, aber dann entschieden die Richter: Der DHV darf die Safety-Class-Testergebnisse zu den Schirmen Alpha 6 und Epsilon 8 von Advance weiterhin veröffentlichen. Advance hatte eine Einstweilige Verfügung beantragt. Doch wie zuvor schon vom Landesgericht, wurde dieser Antrag nun auch durch das Oberlandesgericht abgewiesen.
Für den DHV war es eine sehr spannende Entscheidung. Denn wäre Advance mit seinem Antrag durchgekommen, wäre zu erwarten gewesen, dass auch andere Hersteller das als Vorlage nehmen, ihrerseits Testergebnisse in Zweifel zu ziehen und gegen die Veröffentlichungen vorzugehen. Das hätte das vorläufige Ende der Safety-Class-Tests des DHV bedeuten können. Denn Tests, deren Ergebnisse nicht kommuniziert werden dürfen, machen wenig Sinn. Auch stand das Schreckgespenst möglicher Schadensersatzklagen im Raum.
Jetzt aber muss Advance seine Wunden lecken, wie es das auch schon nach dem ersten Entscheid des Landesgerichts getan hatte.
Aus Branchenkreisen war zu hören, dass Advance sich schon vor der ersten Verhandlung keine großen Siegchancen ausgerechnet hatte. Dass es dennoch auch noch das Oberlandesgericht bemühte, fußte auf dem Willen, ein Zeichen zu setzen. Der DHV sollte zu spüren bekommen, dass die Gleitschirmhersteller die Safety-Class-Tests, deren Ergebnisse sie nach eigenen Bekunden nicht immer nachvollziehen können und als marktverzerrend erleben, nicht widerstandslos hinnehmen.
Es bleibt spannend, zu verfolgen, ob und wie der DHV und die Hersteller die gerichtliche Auseinandersetzung zum Anlass nehmen, wieder verstärkt auf anderen Ebenen den Kontakt zu suchen.
Hinweis: Die Vorgeschichte zur Klage steht im Lu-Glidz-Post "Neuer Streit wegen Safety-Class".
All
3 Kommentare
Hallo Lucian,
AntwortenLöschenweißt du wie das Gericht seine Entscheidung begründet hat? Formal oder inhaltlich? Gab es eine Art von Gutachten?
Gruß, Sebastian
Sebastian, die Urteilsbegründung liegt mir (noch) nicht vor. Wenn ich mehr weiß, werde ich drüber berichten.
AntwortenLöschenDHV-Claqueur-Petition vom Paraskiclub in 3,2,1...
AntwortenLöschenKommentar veröffentlichen
Kommentare werden von Lu-Glidz moderiert und deshalb nicht immer sofort freigeschaltet. Es gelten folgende Kommentarregeln:
1. Nicht anonym: Auf Lu-Glidz werden nur Kommentare veröffentlicht, die mit einem kompletten Realnamen (Vor- und Nachname) gekennzeichnet sind. Trage dafür beim Anlegen des Kommentars im Feld "Name/URL" einfach Deinen Namen ein. Das Feld "URL" kannst Du frei lassen. Solltest Du stattdessen "Anonym" wählen, musst Du wenigstens am Ende des Kommentars Deinen Namen schreiben. Sonst wird der Kommentar nicht erscheinen.
2. Sachbezogen: Kommentare müssen das jeweilige Thema des Posts bzw. der schon vorhandenen Kommentare betreffen. Sie müssen respektvoll formuliert sein. Sie dürfen keine persönlichen Beleidigungen oder Anspielungen auf die (politische) Gesinnung anderer enthalten.
Hinweis: Die Freigabe von Kommentaren kann sich u.U. um einige Stunden verzögern. Auch ich bin nicht 24/7 online.