Ende November 2016 hatte das Oberlandesgericht München sein Urteil gefällt: Der Antrag von Advance auf Einstweilige Verfügung gegen die DHV-Veröffentlichung von zwei Safety-Class-Tests zu den Advance-Schirmen Alpha 6 und Epsilon 8 wurde abgewiesen (Lu-Glidz berichtete). Mittlerweile liegt Lu-Glidz das Endurteil mitsamt der 14 Seiten umfassenden, schriftlichen Begründung der Richter vor.
Die Inhalte dürften für den DHV eine Genugtuung sein. Denn mit diesem Urteil und der Sichtweise der Richter im Hintergrund geht der Verband erst einmal gestärkt aus dem Verfahren hervor. Er hat es schwarz auf weiß (hier nur sinngemäß zusammengefasst): Der DHV hat das Recht als sicherheitsfokussierter Warentester aufzutreten. Er darf dies nach seinen eigenen Regeln tun, sofern diese neutral, sachkundig und objektiv sind. Und er darf am Ende im Sinne des Rechts auf Meinungsäußerung sein Werturteil abgeben, selbst wenn dies das Vertrauen der Piloten in die Produkte des betroffenen Herstellers erschüttern sollte.
Die Inhalte dürften für den DHV eine Genugtuung sein. Denn mit diesem Urteil und der Sichtweise der Richter im Hintergrund geht der Verband erst einmal gestärkt aus dem Verfahren hervor. Er hat es schwarz auf weiß (hier nur sinngemäß zusammengefasst): Der DHV hat das Recht als sicherheitsfokussierter Warentester aufzutreten. Er darf dies nach seinen eigenen Regeln tun, sofern diese neutral, sachkundig und objektiv sind. Und er darf am Ende im Sinne des Rechts auf Meinungsäußerung sein Werturteil abgeben, selbst wenn dies das Vertrauen der Piloten in die Produkte des betroffenen Herstellers erschüttern sollte.
Dass der DHV bei den Safety-Class-Tests von Alpha 6 und Epsilon 8 tatsächlich neutral, sachkundig und objektiv vorgegangen war - das hatte Advance vor Gericht in Zweifel gezogen. Von den Advance-Rechtsanwälten wurden die verschiedensten Argumente mitsamt Erklärungen und eidesstattlicher Versicherungen von Fachleuten in den Ring geworfen, um ein Fehlverhalten des DHV aufzuzeigen: Falsch geklebte Klapplinien, falsch gezogene Klapper, unpassende Gurtzeuge, von eigenen Testpiloten nicht nachvollziehbare Vorschießwinkel, Verbindungen der DHV-Testpiloten zu Konkurrenz-Herstellern, falsche Messergebnisse, eine verzerrende Darstellung der Test-Ergebnisse auf dem DHV-Geräteportal, etc. Für die Richter waren die vorgelegten Argumente aber am Ende nicht überzeugend: "Der Antragstellerin [gemeint ist: Advance] ist es mit den im Eilverfahren zulässigen Mitteln nicht gelungen, glaubhaft zu machen, dass die streitgegenständlichen Testurteile des Antragsgegners [gemeint ist: DHV] den danach an eine zulässige Warentest-Berichterstattung zu stellenden Anforderungen nicht gerecht werden", schreiben sie in der Urteilsbegründung.
Interessant ist, wie treffsicher die Richter die grundsätzlichen Probleme bei Gleitschirmtests erkannten. So stellten sie unter anderem fest, dass es keine absolute Vergleichbarkeit von Tests geben kann. "Da die Piloten auf den Schirm einwirken müssen, um die gewünschten Einklapper und Spiralen zu erreichen, hängt der Testverlauf zwangsläufig auch vom individuellen Verhalten des Piloten ab und lässt sich nicht sicher reproduzieren."
Das Urteil der Richter ist nicht nur eines zugunsten des DHV, sondern auch allgemein zugunsten des Verbraucher- bzw. Pilotenschutzes. So schreiben die Richter: "Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Benutzung eines dem eigenen Können nicht angemessenen Gleitschirms eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und sogar Leben des Piloten bedeutet und daher bis zur Entscheidung in einem eventuellen Haupsacheverfahren eher eine zu strenge als eine zu nachsichtige Bewertung der streitgegenständlichen Gleitschirmmodelle in Kauf genommen werden kann."
Mit "einem eventuellen Hauptsacheverfahren" ist übrigens folgendes gemeint: Advance könnte den DHV immer noch verklagen, zum Beispiel mit dem Vorwurf falscher, manipulierter oder irreführender Testergebnisse. Bei einem solchen Verfahren müssten dann unabhängige Sachverständige das Testprozedere des DHV bis ins Detail analysieren, um die unterstellten Fehler in der Durchführung zu belegen. Das wäre langwierig und würde vermutlich teure Gutachten und Gegengutachten nach sich ziehen.
Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass Advance gewillt wäre, diesen Weg zu gehen. Vielmehr hatten Vertreter von Advance und DHV noch im Gericht vereinbart, wieder das Gespräch zu suchen, wenn das schriftliche Urteil der Richter vorliegt. Auf die noch ausstehenden Gesprächsergebnisse darf man gespannt sein.
9 comments
Man kann von der Safety Class halten was man will, aber falls der Anwalt von Advance hier Erfolgsaussichten gesehen hatte, hat er den Beruf verfehlt (oder auch nicht, er kassiert ja trotzdem...)
AntwortenLöschenNächstes mal bitte das Geld in Schirmentwicklung stecken und der DHV Safety Class nicht mehr Aufmerksamkeit schenken, als sie verdient.
Wieder das Gespräch zu suchen, wäre doch Gesichtswahrung und Königsweg für beide Parteien. Die guten Dinge SC bewahren und die existierenden Schwächen und Ungenauigkeiten verbessern. Das wäre das, was allen Verbrauchern nützen würde
AntwortenLöschenMan kann sagen was man will und dazu auch stehen wie man will, aber die frage sollte schon erlaubt sein, ob sich der eh schon viel zu mächtige DHV alles leisten kann und darf…
AntwortenLöschenUnd Advance sei gesagt, es stünde euch gut an, wieder etwas mehr in eure Kundenzufriedenheit zu stecken, es kann auch nicht angehen, dass man bei einem berechtigten Beanstandungsfall nur "viel Spaß mit den Konkurrenzprodukten" zu Antwort bekommt.
Mit freundliche Grüßen!
Gibts in Deutschland auch Unfallstatistiken? Wenn gefühlte 95% aller Unfälle beim Start oder der Landung passieren, warum diese ewige Diskussionüber Flugfiguren? Kriegen Flugschüler überhaupt etwas von den SC Tests mit, bevor sie ihren ersten Schirm kaufen?
AntwortenLöschenPrima, dass du da drangeblieben bist, Lucian.
AntwortenLöschenVom Prozess hätte ich mir tatsächlich schon ein Sachkundigen - Gutachten erwartet. Denn soweit wie der Richter urteilt, ist die Diskussion um die SC schon lange. Das Gerichtsurteil erlaubt dem DHV eine DHV-spezifische Meinung zu haben und zu publizieren. Soweit ok.
Aber offensichtlich reicht es dem Richter aus, dass der DHV sich als sachkundig präsentiert, ohne dass er dies im Detail prüfen lässt.
Dass dies erst in der nächsten Instanz nötig wird, lässt das aktuelle Urteil billig erscheinen.
Daher noch einmal einige offene und durch das Urteil nicht berührten Fragen:
* Genauigkeit und Geeignetheit der Logger (20Hz reicht m.E. nicht)
* Reproduzierbarkeit des Klappverhaltens zum Beispiel bei unterschiedlichem Luftdruck oder Gurtzeugen
* vergleichbare Klappergrößen können manchmal nicht erreicht werden, Aussagekraft der Klapper bei unterschiedlich stabilen Profilen
* willkürliche Grenzwerte, z.B. die ohne Zwischenschritt von 3 auf 5 gehen
* Nicht ausreichend umfassender Testquerschnitt, weder werden verschiedene Größen getestet noch Produkte kleinerer Hersteller
* Widerspruch zu den eigenen Zertifizierungen was z.B. Schulungstauglichkeit betrifft
Die Aussagekraft der SC Bewertungen ist m.E. wirklich zweifelhaft. Damit meine ich nicht, dass es nicht super ist, wenn die Tester herausfinden, dass ein Schirm zu mehr oder weniger Verhängern oder Gegenklappern neigen. Sondern dass der pauschale Unterschied, dieser (A) Schirm ist 4 und jener (B) 3, der 3er ist sicherer als der 4rer, so nicht haltbar ist und selbst eine gefährliche Illusion herstellt. Damit bringt einen die SC dann auch nicht weiter als die Zertifizierung.
Interessanterweise scheinen die SC Tests aber gar nicht so teuer zu sein. Im DHV Info steht, dass das Referat Sicherheit und Technik im Jahre 2015 nur ca. 70k gekostet hat. (Im Verhältnis zu Sport, Ausbildung, Musterprüfe mit je ca. 200k und dem DHV Info mit 300k, ohne Personalkosten)
@Sebastian. Es handelte sich um ein Eilverfahren. Da gehen die Richter nicht so in die Tiefe.
AntwortenLöschenDeine restlichen Punkte sind interessant, aber eher für den Techniker als den Richter. Dem “Warentester“ DHV ist es frei gestellt, wie er testet, solange er dabei nachvollziehbar aufzeigt, wie er es macht, und dass er dabei neutral bleibt. Das Ergebnis ist nicht die Wahrheit, sondern ein Werturteil, eine Meinungsäußerung.
Es könnte recht schwierig werden, die SC-Tests vor diesem Hintergrund juristisch auseinander zu nehmen. Da dürfte es leichter sein, Wege zu finden, wie auch Hersteller die Loggertechnik nutzen können, um vorab eigene Tests zu fliegen.
Ich denke das wird auch Inhalt künftiger Gespräche sein.
Das OLG hat kein Urteil gefällt, sondern einen Beschluss in der zweiten Instanz eines Verfahrens über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
AntwortenLöschenEin Urteil gibt es erst in einem Hauptsachverfahren. Das ist keine weitere Instanz sondern beginnt wieder in der ersten Instanz. Da kann dann in aller Tiefe mit Sachverständigen und Beweisantritt (den es im Eilverfahren nicht gibt) entschieden werden.
Mal sehen, ob Advance ein Hauptsachverfahren betreibt.
Thomas
AntwortenLöschenWas mich verwundert ist, dass viele dem DHV schlechte Absichten unterstellen. Er könnte auch einfach in "Thermik-Manier" testen und alle Schirme positiv durchwinken. Der DHV hätte weniger Arbeit und wahrscheinlich mehr Aufträge im Bereich Musterprüfungen. Dass der Verband so nicht agiert sondern die Konfrontation, auch mit einem großen Hersteller, in Kauf nimmt rechne ich dem DHV hoch an. Und das obwohl ich seit vielen Jahren ausschließlich mit Advance-Produkten unterwegs bin. Wenn wir objektive Tests wollen, dann müssen wir auch die Ergebnisse verkraften.
@Martin:
AntwortenLöschen> Gibts in Deutschland auch Unfallstatistiken?
Ach was. Statistiken sind nur für… ähem… nun ja, ist schon gut:
https://www.dhv.de/web/piloteninfos/sicherheit-und-technik/unfallforschung/unfall-jahresstatistik/
Reicht das fürs Erste?
> Wenn gefühlte 95% aller Unfälle beim Start oder der Landung passieren,
> warum diese ewige Diskussionüber Flugfiguren?
Eben fragtest Du nach Statistiken und nun kommst Du mit "gefühlten" Werten. Wie passt das zusammen?
Weiter: Kurz theoretisch angenommen, Du lägest mit den 95% richtig. Dann haben also die 5% Pech gehabt und brauchen mit ihren Klappern in Bodennähe oder stabilen Spiralen nicht beachtet zu werden? Verstehe ich Deinen Einwand korrekt?
> Kriegen Flugschüler überhaupt etwas von den SC Tests mit,
> bevor sie ihren ersten Schirm kaufen?
Wer – in Deutschland – von der DHV Security Class in den letzten Zeit nichts mitbekommen hat, der hat mit dem Gleitschirmfliegen nichts zu tun, weder als Schüler noch sonstwie.
Kommentar veröffentlichen
Kommentarregeln!
Auf Lu-Glidz sind nur Kommentare zulässig, die mit einem kompletten Realnamen (Vor- und Nachname) gekennzeichnet werden. Anonyme Kommentare werden grundsätzlich nicht freigeschaltet!
Trage beim Anlegen des Kommentars am besten im Bereich "Name/URL" einfach Deinen Namen ein. Das Feld "URL" kannst Du frei lassen. Du kannst auch "Anonym" wählen. Dann aber solltest Du am Ende des Kommentars Deinen Namen schreiben. Sonst wird der Kommentar nicht erscheinen.
Hinweis zur Freigabe: Alle Kommentare, die respektvoll formuliert sind (keine persönlichen Beleidigungen etc.), das jeweilige Thema das Posts betreffen und eine namentliche Kennzeichnung tragen, werde ich ganz sicher freischalten. Ich bitte aber um etwas Geduld: Manchmal wird die Freigabe nicht sofort erfolgen. Dein Kommentar wird u.U. erst mit einigen Stunden Verzögerung erscheinen. Auch ich bin nicht 24/7 online.