A-Schein-Prüflinge in Deutschland müssen künftig bei der Flugprüfung ein zusätzliches Manöver fliegen.

Ohrenanlegen mit Beschleuniger plus 90 Grad
Richtungsänderung per Gewicht fordert der DHV
in seiner neuen Prüfungsordnung für den A-Schein.
Das DHV-Lehrteam hat eine Änderung der Prüfungsordnung für den A-Schein beschlossen. Ab dem 1. Mai 2017  werden Flugschüler bei der praktischen Prüfung ein zusätzliches Manöver vorfliegen müssen. Gefordert ist dann, die Ohren anzulegen, den Beschleunigerzu treten und mit Gewichtsverlagerung eine 90 Grad Kurve zu fliegen.

Ab 2018 kommt noch ein weiteres Manöver hinzu: ein gehaltener seitlicher Klapper mit mindestens 30 Prozent. Dabei muss der Schirm für mindestens drei Sekunden stabilisiert und dann das Manöver ausgeleitet werden. Bei der Prüfung wird, vom Prüfer festgelegt, wahlweise der Klapper oder das Ohrenanlegen mit Richtungswechsel gefordert.

Als Drittes hat das DHV-Lehrteam festgelegt, dass die Schnelle Acht künftig in maximal 30 Sekunden geflogen  werden muss.

Damit ein Flugschüler zur Prüfung zugelassen wird, muss der Fluglehrer ihm bescheinigen, dass der Prüfling diese drei genannten Manöver schon beherrscht.