Wer künftig Flüge im Schweizer XContest einreichen will, muss konsequent den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Heliports und Flugplätzen einhalten.

Die Flugplätze und Heliports der Schweiz. Ein Klick ins Bild
öffnet eine größere Ansicht. // Quelle: BAZL
In der Schweiz gilt die Regel: Hängegleiter müssen von Flugplätzen einen Sicherheitsabstand von fünf  Kilometern, bei Heliports von 2,5 Kilometern einhalten – zumindest solange man sich in einer Höhe von weniger als 600 Meter über Platzhöhe befindet.

Der Vorstand des Schweizer Hängegleiterverbands SHV hat jetzt entschieden, diese Regel künftig bei eingereichten Flügen im Schweizer XContest strikt durchzusetzen. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung des SHV hervor.

Streckenflüge, bei denen die genannten Abstände zu Flugplätzen und Heliports nicht eingehalten werden, kommen ab dem 1. August 2018 nicht mehr in die XContest-Wertung und werden konsequent gestrichen.

Bisher ließ der SHV hier noch Ausnahmen zu, wenn Piloten glaubhaft machen konnten, dass sie vor dem Einflug in die Sicherheitsbereiche um die Flugplätze per Funk eine sogenannte Blindmeldung abgesetzt hatten. Die ist allerdings offiziell nicht zulässig, bzw. nur, wenn es entsprechende lokale Vereinbarungen mit dem jeweiligen Flugplatzbetreiber gibt.

Bestehende Sondervereinbarungen mit diversen Flugplätzen sind auf der Website des SHV unter Sicherheit/Luftraum abrufbar.

Der SHV empfiehlt zudem allgemein, den Überflug von Sportflugplätzen, an denen Fallschirmsprung praktiziert wird, auch in mehr als 600 Meter Höhe über Grund grundsätzlich zu vermeiden.