Fürs "Fliegen in Zeiten von Corona" (#FZC) mehren sich die Zeichen der Entspannung. Der DHV hat ein Ende der allgemeinen Startplatzsperren angekündigt. Doch die Normalität ist fern

Das Osterwetter macht #StayHome nicht leicht.
// Quelle: Open Domain, Austro Control, Paragliding Academy (Mashup)
Vorab ein redaktioneller Hinweis: Da uns das Thema Corona noch lange beschäftigen wird, habe ich mich entschieden, der Serie "Fliegen in Zeiten von Corona" ein eigenes Kürzel (#FZC) zu geben. Damit bekomme ich im Titel der jeweiligen Posts Platz für mehr Inhaltliches. Künftige Serienfolgen werden deshalb immer dieses Kürzel tragen. Die Serie wie auch alle weiteren Berichte auf Lu-Glidz, die mit dem Themenfeld Corona zu tun haben, sind zudem mit dem "Label" Corona gekennzeichnet, sodass sie leichter über die Suche gefunden werden können. Da Lu-Glidz mittlerweile auch eine Art Chronistenfunktion erfüllt, könnte es interessant sein, eines Tages rückblickend nachvollziehen zu können, wie sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gleitschirmszene im Zeitverlauf entwickelten. Nun aber zum eigentlichen Thema dieses Posts...


Während dieser Ostertage 2020 macht das Wetter es den Fliegern besonders schwer, am Boden zu bleiben. Es herrschen gute thermische Verhältnisse in fast ganz Mitteleuropa. An solchen Tagen hätten mancherorts Rekorde oder zumindest persönliche Bestleistungen erflogen werden können. Doch bis auf ein paar Verwegene, die auf alle Sperrungen, Verbote oder Bitten eines #StayHome pfeifen und sich dennoch lokal in die Lüfte schwingen und sogar abstürzen, schaut das Gros der Piloten nur schmachtend zu den flachen Cumuli auf, anstatt sich ihnen kreisend zu nähern.

In diese Zeit fällt nun ein Hoffnungsschimmer: In Österreich will die Regierung in der kommenden Woche neue Regeln für den Sportbereich verkünden, mit möglichen Lockerungen für jene Aktivitäten, bei denen die Einhaltung gewisser Sicherheitsabstände gewährleistet werden kann. Ob auch die Gleitschirmflieger darunter fallen? Zumindest Flugschulen mit angegliederten Verkaufsräumen sollen letztere mit gewissen Auflagen wieder öffnen dürfen. Gurtzeugkauf mit Atemmaske wird vor Ort möglich sein.

In Deutschland lässt der DHV seine Mitglieder aufhorchen. In seinem zweiten wöchentlichen Corona-Update-Brief (pdf) schreibt Geschäftsführer Robin Frieß über einen Entscheid des gesamten DHV-Vorstandes (pdf). Es geht um das weitere Vorgehen bezüglich der allgemeinen Sperrung der Startplätze in Deutschland. Kurz gefasst: Der DHV kündigt an, die am 19. März erlassene allgemeine Sperrung bald wieder aufheben zu wollen. Geplant ist das für den 20. April. Die endgültige Entscheidung dazu wird aber noch von den allgemeinen politischen Entwicklungen rund um Corona-Ge- und Verbote abhängig gemacht.


Mehr Verantwortung für Vereine

Wer jetzt hofft, ab dem 20. April in Deutschland wieder ungehindert fliegen zu können, sollte seine Euphorie bremsen. Denn der DHV nimmt laut Plan nur seine allgemeine Sperrung zurück und überlässt alle weiteren Vorgaben den lokalen Startplatzhaltern, in der Regel also den Vereinen. Diese müssen jetzt schauen, welche offiziellen Regelungen und Vorgaben in ihrem jeweiligen Bundesland hinsichtlich Sport-Ausübung, Sicherheitsabständen, Gruppentreffen etc. gelten; und wie sie diese in ihrer Zuständigkeit umsetzen und überwachen wollen.

Robin Frieß schreibt dazu: "Das bedeutet aber keinesfalls, dass damit normaler Flugbetrieb wieder möglich ist. Nach wie vor ist der Ausbildungsbetrieb der Flugschulen, der gesamte Tandemflugbetrieb sowie jeglicher Vereinsbetrieb durch die Landesverordnungen gegroundet. Und auch der einsame Flug vom Berg ist mit einigen Landesverordnungen nur schwer zu rechtfertigen und wird zurzeit sicherlich in vielen Gegenden als rechtlich nicht zulässig bewertet werden. Diese Einschätzung ist sowohl von der jeweiligen Landesverordnung als auch von kommunalen Auslegungen eben dieser Landesverordnungen abhängig."

Es wäre also denkbar, dass in einem Bundesland das Fliegen noch eine Zeit lang verboten oder sehr stark eingeschränkt bleibt, im Nachbarland aber schon freier möglich würde. Sogar von Verein zu Verein, von Berg zu Berg, von Startplatz zu Startplatz könnte es unterschiedliche Regelungen geben, je nachdem ob die Zuständigen (typischerweise die Vereinsvorstände) eher dem Ideal der individuellen Freiheit oder der kollektiven Verantwortung gerecht werden wollen.

Der DHV-Vorstand will derweil weiterhin auf eine Empfehlung setzen, "wonach grundsätzlich kein Flugbetrieb stattfinden soll, er aber unter Berücksichtigung der regionalen Lage und unter Beachtung der Infektionsschutz-Bestimmungen ausnahmsweise und erforderlichenfalls in eingeschränktem Umfang ermöglicht werden kann."

Was das bedeutet? Ausnahmen und Einschränkungen müssen geregelt werden. Es wird deshalb lokal viel Diskussionsbedarf und viele Diskussionen geben. Wie hitzig diese geführt werden, dürfte dann auch von der Wetterlage abhängen. Wenn das verlockende Flugwetter noch länger anhält, der "Flugdruck" in den Köpfen damit weiter steigt, dürfte mancherorts in den Vereinen durchaus der eine oder andere Frust-Devil für Wirbel sorgen.