Die Ankündigung des DHV, die generelle Startplatzsperre in Deutschland zum 20. April wieder aufzuheben, stellt die Vereine vor viele Fragen. Die Antworten könnten noch dauern.

In der Corona-Krise müssen sich Gleitschirmpiloten weiter gedulden.
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Wenn es darum geht, wann die Gleitschirmflieger in Deutschland tatsächlich wieder allgemein in die Luft gehen können, sollte man keine übertriebenen Hoffnungen hegen. Die Ankündigung des DHV, zum 20. April die allgemeine Sperre der Startplätze in Deutschland aufzuheben, wirkt zwar bei vielen Piloten wie eine lockende Möhre, die vor dem flughungrigen Geiste baumelt und auf die sich der Fokus richtet. Doch dieses Datum dürfte erst einmal nur auf dem Papier einen Wert haben. In der Praxis wird vermutlich noch eine Weile das Motto gelten müssen: Abwarten und Fliegertee trinken. Denn die Öffnung der Gelände bzw. eine Rückkehr zum geregelten Flugbetrieb könnte sich als komplizierter erweisen als von vielen gedacht.

Darauf weist auch ein Schreiben des DHV an die Geländehalter hin. Darin heißt es: "Wenn ab dem 20.04. das Ruhen der Geländeerlaubnisse zurückgenommen wird, müsst ihr unabhängig hiervon die jeweiligen Corona-Landesverordnungen beachten! Entscheidend ist, ob Eure Start- und Landeplätze als Sportplatz/Sporteinrichtung/Sportanlage/Freizeiteinrichtung von Eurer Kommune bzw. dem Land bewertet werden. Eine einheitliche Aussage gibt es dazu leider nicht, wie wir nach mehreren Gesprächen mit Behörden festgestellt haben. Hier empfehlen wir nachdrücklich, bei den zuständigen Kommunal-, Landkreis – oder Landesbehörden nachzufragen."

Dort wo Startplätze von den Behörden offiziell als Sportanlagen o.ä. angesehen würden, blieben sie gemäß der Corona-Verordnungen der Länder auch weiterhin gesperrt.

Der DHV empfiehlt jenen Vereinen, die eine schnelle Öffnung ihrer Fluggelände anstreben, zur Sicherheit gar eine schriftliche Genehmigung von den zuständigen Gesundheitsbehörden einzuholen und auch lokale Polizeidienststellen über den geplanten Flugbetrieb zu informieren. Das so etwas überall reibungslos vonstatten gehen könnte, ist kaum zu erwarten.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass jeder Pilot eigenverantwortlich auf die in seinem Bundesland geltenden räumlichen Beschränkungen achten müsste – zum Beispiel, ob er überhaupt die Entfernung bis ins Fluggebiet für Privatzwecke zurücklegen darf.

Da mittlerweile auf Bundesebene von der Politik entschieden wurde, Kontaktbeschränkungen erst Anfang Mai langsam zu lockern, stellt sich auch die Frage, ob der DHV-Vorstand mit seiner Ankündigung für den 20. April nicht etwas voreilig gewesen ist. Zumal er damit die lokalen Vereine gewissermaßen unter Zug- und Rechtfertigungszwang setzte.

Manchen wäre es sicher lieber, wenn der DHV erst einmal weiter die eindeutige Sperre beibehalten würde. Denn das würde die mancherorts erwartbaren lokalen Diskussionen in der Pilotenschar, die durchaus in Befürworter und Gegner einer schnellen Öffnung gespalten ist, ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen.


Der XCCup bleibt ausgesetzt

Die Organisatoren des Online-Streckenflugwettbewerbs XCCup haben derweil schon entschieden, die weiteren Entwicklungen in aller Ruhe abzuwarten: Der XCCup werde den Wettbewerb erst wieder fortsetzen, wenn er in fairer Form stattfinden könne. Dafür müsste in allen am XCCup beteiligten Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland) ein regulärer Flugbetrieb ohne Einschränkungen möglich sein. Bis dahin ruhe auch der XCCup.