In der Corona-Krise müssen sich Gleitschirmpiloten weiter gedulden. // Quelle: Public Domain, M. Hans, Mashup |
Darauf weist auch ein Schreiben des DHV an die Geländehalter hin. Darin heißt es: "Wenn ab dem 20.04. das Ruhen der Geländeerlaubnisse zurückgenommen wird, müsst ihr unabhängig hiervon die jeweiligen Corona-Landesverordnungen beachten! Entscheidend ist, ob Eure Start- und Landeplätze als Sportplatz/Sporteinrichtung/Sportanlage/Freizeiteinrichtung von Eurer Kommune bzw. dem Land bewertet werden. Eine einheitliche Aussage gibt es dazu leider nicht, wie wir nach mehreren Gesprächen mit Behörden festgestellt haben. Hier empfehlen wir nachdrücklich, bei den zuständigen Kommunal-, Landkreis – oder Landesbehörden nachzufragen."
Dort wo Startplätze von den Behörden offiziell als Sportanlagen o.ä. angesehen würden, blieben sie gemäß der Corona-Verordnungen der Länder auch weiterhin gesperrt.
Der DHV empfiehlt jenen Vereinen, die eine schnelle Öffnung ihrer Fluggelände anstreben, zur Sicherheit gar eine schriftliche Genehmigung von den zuständigen Gesundheitsbehörden einzuholen und auch lokale Polizeidienststellen über den geplanten Flugbetrieb zu informieren. Das so etwas überall reibungslos vonstatten gehen könnte, ist kaum zu erwarten.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass jeder Pilot eigenverantwortlich auf die in seinem Bundesland geltenden räumlichen Beschränkungen achten müsste – zum Beispiel, ob er überhaupt die Entfernung bis ins Fluggebiet für Privatzwecke zurücklegen darf.
Da mittlerweile auf Bundesebene von der Politik entschieden wurde, Kontaktbeschränkungen erst Anfang Mai langsam zu lockern, stellt sich auch die Frage, ob der DHV-Vorstand mit seiner Ankündigung für den 20. April nicht etwas voreilig gewesen ist. Zumal er damit die lokalen Vereine gewissermaßen unter Zug- und Rechtfertigungszwang setzte.
Manchen wäre es sicher lieber, wenn der DHV erst einmal weiter die eindeutige Sperre beibehalten würde. Denn das würde die mancherorts erwartbaren lokalen Diskussionen in der Pilotenschar, die durchaus in Befürworter und Gegner einer schnellen Öffnung gespalten ist, ein wenig den Wind aus den Segeln nehmen.
Der XCCup bleibt ausgesetzt
Die Organisatoren des Online-Streckenflugwettbewerbs XCCup haben derweil schon entschieden, die weiteren Entwicklungen in aller Ruhe abzuwarten: Der XCCup werde den Wettbewerb erst wieder fortsetzen, wenn er in fairer Form stattfinden könne. Dafür müsste in allen am XCCup beteiligten Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland) ein regulärer Flugbetrieb ohne Einschränkungen möglich sein. Bis dahin ruhe auch der XCCup.
4 Kommentare
Da laut DHV die absolute Mehrheit aller Gleitschirmflieger für ein Flugverbot ist, wird es ja sicherlich auch keinen Ansturm auf die Vereine/ Startplätze geben.
AntwortenLöschenAlle verantwortungsbewussten Piloten, vor allem die, die es auch öffentlich kundgetan haben werden daher auch freiwillig weiter auf das Gleitschirmfliegen verzichten.
Matthias, du sprichst mir aus der Seele.
AntwortenLöschenZu der Empfehlung des DHV, Vereine, die eine schnelle Öffnung ihrer Fluggelände anstreben, zur Sicherheit gar eine schriftliche Genehmigung von den zuständigen Gesundheitsbehörden einzuholen und auch lokale Polizeidienststellen über den geplanten Flugbetrieb zu informieren,
zuerst ein altes Sprichwort: "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen würst!"
Dann die Frage: Wenn der DHV das Recht hat, den Flufbetrieb zu sperren, hat er dann nicht auch das Recht, ihn wieder zu genehmigen? (Zur Erinnerung: Der DHV war es, der beim LBA die Spoerrung initiiert hat, nicht umgekehrt!)
Drittens: Der DHV empfiehlt zu fragen, "ob Eure Start- und Landeplätze als Sportplatz/Sporteinrichtung/Sportanlage/Freizeiteinrichtung von Eurer Kommune bzw. dem Land bewertet werden. Eine einheitliche Aussage gibt es dazu leider nicht, wie wir nach mehreren Gesprächen mit Behörden festgestellt haben." Meine Antwort: Die Bundesliga trainiert in Gruppen von bis zu 8 Spielern auf ihren Plätzen seit 06.04., wie man nachlesen kann. Ich bin leider kein Fußballfan, so dass ich nicht weiß, ob Länder mit Bundesligavereinen auch Fluggebiete haben, oder ob Trainingsplätze von Bundesligavereinen keine Sportstätten im Sinne der Coronaverordnung der jeweiligen Länder, Kommunen etc. sind. Was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, dass bei der Bundesliga das Verletzungsrisiko auf jeden Fall geringer ist als bei Fliegern, dass verletzte Fußballer keine Krankenhausbetten belegen, und dass sie - das v.a. - kein solches Imageproblem bei Kindern haben, denen man den Spielplatz gesperrt hat.
Und, liebe Vereine vor Ort, daran hat der DHV nicht gedacht, fragt auch ob der örtliche Schützenverein, der Pfarrgemeinderat und die freiwillige Feuerwehr damit einverstanden sind, dass wieder geflogen werden darf. Wo unser Sport doch dann wieder so sichtbar ist.
Günther Widmann
@Günther
AntwortenLöschenZu den "fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen", die bis zum 3. Mai verlängert werden sollen gehören:
5. Für den Publikumsverkehr geschlossen sind
f. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
6. Verboten sind
a. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
Für die Einhaltung und Durchsetzung der Verbote aus den jeweiligen Landesverordnungen sind (auch) die Geländehalter, also i.d.R. die Vereinsvorstände zuständig. Wenn die Auslegung der Verordnung nicht eindeutig zu dem Ergebnis führt, dass das Fliegen erlaubt ist, riskiere ich als Vorstand persönlich ein Bußgeld. Da ist der Rat des DHV, das im Zweifel vorab zu klären, m.E. richtig und wichtig. Und wenn es tatsächlich erfolgreich mit der zuständigen Behörde geklärt ist, ist die Unterrichtung der lokalen Polizeidienststelle sicher auch eine empfehlenswerte Maßnahme.
Der DHV ist mit der Rücknahme der Rücknahme der Erlaubnisse jedenfalls raus.
BTW: Die BL-Fußballer, die ja ihren Beruf ausüben, haben auch nachgefragt und Genehmigungen unter strengen Auflagen erhalten.
Happy Landings
Stephan May, Hamburg
In der Schweiz warten wir gespannt, weil heute der Bundesrat Details zur Lockerung ab 26. April bekannt gibt.
AntwortenLöschenBetreffend Österreich:
Wenn man diese News liest, dürfte ab 1. Mai in Österreich wohl wieder geflogen werden, falls ich das richtig verstehe? Das dortige Flugverbot bezieht sich ja auf die Schliessung der sogenannten "Sportstätten":
https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-oesterreich-oeffnet-ab-anfang-mai-sportstaetten-im.1939.de.html?drn:news_id=1121044
Gruss & (hoffentlich bald wieder) happy landing
Yves
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