Zumindest in manchen Regionen ist Hike&Fly wieder erlaubt. |
Positive Entwicklungen gibt es in Bayern. Dort heißt es in einer Stellungnahme aus dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: "Vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt."
Anders gesagt: Lokales Hike and Fly ist dort wieder erlaubt – zumindest von offiziellen Startplätzen, die dafür auch von den Geländehaltern freigegeben werden. Im Sinne der Behörden sollten davon allerdings nur jene Piloten profitieren, die den Flugberg im Grunde vor der Haustür haben.
Ähnliches gilt für Sachsen, wo die Luftfahrtbehörde verkündete, "dass der Durchführung von individuellem privaten und gewerblichen Luftverkehr unter Beachtung der Regelungen von Verordnung und Hygienevorschriften an den sächsischen Flugplätzen/ Fluggeländen ab dem 20.April 2020 nichts entgegen steht." Allerdings gibt es auch dort den Hinweis: "Auf private Reisen und Besuche bzw. überregionale tages-touristische Ausflüge soll aber weiterhin verzichtet werden." Also auch wieder: Lokales Fliegen: ja, Flugtourismus: nein.
Schweizer Öffnung
Eine leichte Entspannung der Lage gibt es auch in der Schweiz. Dort war das Fliegen nie offiziell verboten, aber es gab die dringende Empfehlung, unter anderem des SHV, sich damit solidarisch zurückzuhalten. Doch auch bei den Eidgenossen stehen die Zeichen auf langsame Lockerung. Entsprechend hat auch der SHV jetzt seine Linie geändert.
Dort heißt es in einer entsprechenden Mitteilung vom 21.4. auf der SHV-Website: "Die Öffnung der Start- und Landeplätze halten wir für angemessen, wenn die Regeln des Bundes eingehalten werden können. Die Piloten sind selber für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Bei deren Missachtung kann die Polizei von Gesetzes wegen einschreiten. Wir bitten darum, mit Bedacht und grosser Umsicht zu fliegen."
Selbst von der Wiederaufnahme der Schulungen ist in der Schweiz schon die Rede, wenn auch erst zum 8. Juni. Und dann auch nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen inklusive Fluglehrer. Bis dahin sollen entsprechende Schutzkonzepte ausgearbeitet sein.
Andernorts stehen die Zeichen weiter auf Zurückhaltung. In Baden-Württemberg beispielsweise gibt es eine offizielle Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, wonach Gleitschirmstartplätze als Sportstätten eingestuft sind und als solche noch mindestens bis in den Mai hinein geschlossen bleiben. Dort bleiben Gleitschirmflieger also vorerst "gegroundet".
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