Im Gegensatz zu Überflugverboten ist das Groundhandling mit dem Gleitschirm in der Nähe von Flugplätzen nicht reglementiert. Dennoch ist Abstand empfehlenswert.

Innerhalb der rot umrandeten "Sicherheitszone" am Flugplatz Birrfeld
sollte kein Groundhandling mehr betrieben werden.
Zumindest in  der Schweiz ist offiziell in der "Verordnung über Luftfahrtzeuge besonderer Kategorien" (VLK) vorgeschrieben, dass Gleitschirme Flugplätze nicht überfliegen dürfen, bzw. nur bei strikter Einhaltung einer Mindestflughöhe.

Diese Regel gilt in einem Umkreis von fünf Kilometern und bis 2000 Fuß (rund 600 Meter) über der jeweiligen Landebahn. Das Groundhandling mit den Schirmen, bei dem ja nicht geflogen wird, fällt allerdings nicht unter diese Verordnung. Dennoch kann es ratsam sein, beim Training mit dem Schirm am Boden auch eine angemessene Distanz zu den Flugplätzen zu wahren. Denn die Schirme können die anfliegenden Piloten irritieren und unter Umständen auch Notlandemöglichkeiten einschränken.

Laut einer Mitteilung auf der Website des SHV hat jüngst der Flugplatz Birrfeld sogar eigens einen Hinweis für Gleitschirmpiloten veröffentlicht. Darin ist auf einer Karte eine Sicherheitszone markiert. Gleitschirmpiloten sind gebeten, sich beim Groundhandling auf jeden Fall davon fernzuhalten.

Ganz allgemein sollte es für Gleitschirmflieger ratsam sein, sich über die üblichen "Platzrunden" an Flugplätzen zu informieren und für das Groundhandling Wiesen außerhalb dieser Bereiche zu suchen.