Wegen der Verschärfung der Corona-Lage gelten in Deutschland und der Schweiz wieder strengere Verhaltensregeln. Gleitschirmflieger sind unterschiedlich stark betroffen.

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In Deutschland gilt seit Mittwoch ein strenger Lockdown, geregelt über die jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer. Individualsport, also auch das Gleitschirmfliegen, bleibt erlaubt. In Sachsen gilt allerdings eine räumliche Beschränkung auf einen Umkreis von 15 Kilometern um den eigenen Wohnbereich. 

Untersagt ist in allen Bundesländern der organisierte Vereinssport sowie Veranstaltungen. Darunter fällt auch der organisierte Windenschlepp. Piloten bleibt in der Regel nur die Option des Hike-and-Fly – allein oder zu zweit. Pilotenansammlungen an Startplätzen sollten vermieden werden.

In der Schweiz sind die neuen Corona-Beschränkungen weniger strikt als in Deutschland. Die Verschärfung betrifft hauptsächlich Schulungs- und Clubaktivitäten. Nach Angaben des SHV sind diese in Gruppen bis zu fünf Personen im Freien zulässig. Bisher galt dafür eine Obergrenze von 15 Personen. Wegen der neuen Einschränkungen hat der SHV auch alle Theorie- und Praxisprüfungen erst einmal bis zum 22. Januar 2021 abgesagt.