Der DAEC plädiert offenbar nicht, wie vom DHV dargestellt, für eine allgemein Transponder-Pflicht auch für Gleitschirm- und Drachenflieger.
Bleiben Gleitschirm- und Drachenpiloten die Transponder erspart. // Quelle: Gino M. |
Möglicherweise haben DHV und DSV das Papier des DAEC aber etwas einseitig gelesen und interpretiert. In einem Bericht auf der Website des DAEC über ein Arbeitsgespräch von DAEC-Vertretern mit dem BMVI ist jedenfalls eine interessante Klarstellung enthalten.
Dort heißt es: "Es geht nicht darum für alle Teilnehmer am Luftverkehr eine Transponderverpflichtung oder ADS-B zu verlangen, sondern um bestehende Systeme in ein »Gesamtkonzept« einheitlich in Europa zu integrieren. Wir wollen (der aufmerksame Leser findet es in dem gemeinsamen Papier) »Die Integration weiterer kostengünstiger Systeme speziell für leichte Luftsportgeräte.«"
Allerdings ist im gleichen "gemeinsamen Papier" (gemeint ist das o.g. Strategiepapier) kurz zuvor auch der Satz zu finden: "Bemannte Luftfahrzeuge benötigen grundsätzlich entweder eine ADS-B Out-Lösung auf Basis von Mode-S oder UAT." Die Wortwahl ("grundsätzlich") lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass für leichte Luftsportgeräte Ausnahmen gelten sollen. Das lädt zu Missverständnissen ein.
Letztendlich liegen die Positionen von DHV/DSV und DAEC in puncto Kollisionsvermeidungssysteme für leichte Luftsportgeräte vielleicht gar nicht so weit auseinander. Es herrscht auf jeden Fall Gesprächsbedarf.
Allgemeine Entwarnung bedeutet das freilich nicht: Gleitschirmflieger werden sich wohl mit der Vorstellung anfreunden müssen, eines Tages nur noch mit einer wie auch immer gearteten Technik der Positionsübermittlung in die Luft gehen zu dürfen.
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