Red Bull hat sich X-Alps in Österreich als Wortmarke schützen lassen. Andere Unternehmen, die die Bezeichnung X-Alps nutzen wollen, müssen künftig zahlen.
Schon am 26. April 2021 hatte die Red Bull GmbH beim österreichischen Patentamt den Antrag eingereicht, X-Alps als Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen einzutragen. Seit dem 8. Juli 2021 ist X-Alps dort nun als Marke registriert. Gleiches will Red Bull auch für weitere Alpenländer erreichen, namentlich Schweiz, Frankreich, Italien und Monaco. Die zugehörigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.Dass Unternehmen sich bestimmte Begriffe als Marken schützen lassen, ist nichts ungewöhnliches. Bei X-Alps ist es eher verwunderlich, dass Red Bull erst jetzt, nach 18 Jahren und zehn Editionen des Hike-and-Fly-Rennens, diesen Schritt geht. Zuvor hatte Red Bull bereits 2003 nur das erste Logo der X-Alps mit dem grafischen Schriftzug "Xalps East to West" als sogenannte Wortbildmarke eingetragen.
Mit der Registrierung als Wortmarke kann Red Bull nun anderen Unternehmen untersagen, X-Alps als (Teil der) Bezeichnung von bestimmten Produkten und Dienstleistungen zu nutzen, oder entsprechende Lizenzgebühren dafür verlangen.
Dass Red Bull sein Markenrecht auch durchsetzen will, bekam eine Reihe von Gleitschirmherstellern schon schwarz auf weiß mitgeteilt. In den vergangenen Monaten erhielten sie Abmahnungsbriefe und auch Vorschläge für künftig fällige Lizenzgebühren. Bei der Nutzung von "X-Alps" für Produktbezeichnungen beispielsweise sollten 13 Prozent des Händlerpreises an Red Bull fließen. Bezogen auf einen Gleitschirm würde das in der Praxis auf rund 300 Euro pro Schirm hinauslaufen – eine Summe, die dann am Ende sicherlich als Aufschlag zulasten der Piloten gehen würde.
Die Bereitschaft der Hersteller, sich auf ein solches Lizenzmodell mit Red Bull einzulassen, ist freilich gering. So ist damit zu rechnen, dass künftig die Bezeichnung "X-Alps" nur noch selten in irgendwelchen Namen neuer Gleitschirmprodukte auftauchen wird – seien es Schirme, Gurtzeuge, anderes Zubehör oder auch Kleidung. Selbst laufende Serien dürften umbenannt werden, zum Beispiel von "X-Alps" in "Light" oder ähnliches. Eine mögliche Variante wäre das Kürzel "XA", wie es Advance schon seit dem Frühjahr für seine leichte Omega-Serie nutzt.
Vermutlich werden in Zukunft nur noch Firmen wie Skywalk oder Salewa, die eh als vertragliche Partner der Redbull X-Alps agieren und für dieses Co-Sponsoring schon einiges zahlen, dedizierte X-Alps-Editionen anbieten.
Vorsicht sollten nun allerdings auch Piloten, Flugschulen, Fitnesstrainer etc. walten lassen bei der Nutzung des Begriffs X-Alps für eigene Angebote. Die X-Alps-Markenrechte von Red Bull erstrecken sich auch auf Weiterbildungsangebote, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Sportcoaching und vieles mehr.
0 Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Kommentare werden von Lu-Glidz moderiert und deshalb nicht immer sofort freigeschaltet. Es gelten folgende Kommentarregeln:
1. Nicht anonym: Auf Lu-Glidz werden nur Kommentare veröffentlicht, die mit einem kompletten Realnamen (Vor- und Nachname) gekennzeichnet sind. Trage dafür beim Anlegen des Kommentars im Feld "Name/URL" einfach Deinen Namen ein. Das Feld "URL" kannst Du frei lassen. Solltest Du stattdessen "Anonym" wählen, musst Du wenigstens am Ende des Kommentars Deinen Namen schreiben. Sonst wird der Kommentar nicht erscheinen.
2. Sachbezogen: Kommentare müssen das jeweilige Thema des Posts bzw. der schon vorhandenen Kommentare betreffen. Sie müssen respektvoll formuliert sein. Sie dürfen keine persönlichen Beleidigungen oder Anspielungen auf die (politische) Gesinnung anderer enthalten.
Hinweis: Die Freigabe von Kommentaren kann sich u.U. um einige Stunden verzögern. Auch ich bin nicht 24/7 online.