Wichtiger Sicherheitshinweis für Gurtzeuge: Ein Reißverschluss am Rettungsfach kann die Auslösung der Rettung blockieren. 
 

Wenn bei einem Gurtzeug ein Reißverschluss
das Retterfach um- und verschließt (Zip 2),
ist auf den korrekten Sitz des Zipper-
Schlittens in seiner "Garage" zu achten.
// Quelle: DHV

Der DHV hat einen wichtigen Sicherheitshinweis (pdf) veröffentlicht. Er betrifft alle Gurtzeuge, bei denen Reißverschlüsse verbaut sind, um das eigentliche Rettungsfach zu verschließen. Diese an sich elegante Lösung ist mittlerweile an vielen Gurtzeugmodellen diverser Hersteller zu finden, weshalb der Hinweis allgemein an alle Piloten gerichtet ist.

Die im Sicherheitshinweis beschriebene Problematik betrifft weniger die Zipper, die zum Verschließen der Kanäle verwendet werden, in denen die Verbindungsleinen zum Retter laufen (Zip 1 im Bild oben). Vielmehr geht es um die Reißverschlüsse, die das eigentliche Retterfach zusammenhalten (Zip 2 im Bild). 

Bei diesen ist es besonders wichtig, dass der Reißverschluss tatsächlich immer bis zum Anschlag zugezogen wird. 

Der Zip-Schlitten muss immer tief in eine für ihn vorgesehene Stofflasche als "Garage" geschoben werden. Nur so ist gewährleistet, dass das Retterfach tatsächlich komplett wie vorgesehen öffnen kann. Dabei reißt der Reißverschluss von einem offenen Ende her auf. 

Ein nicht komplett geschlossener Reißverschluss.
Der jetzt mittig sitzende Schlitten wirkt wie
eine Klammer, die das Öffnen des Retterfaches
verhindern kann. // Quelle: DHV, ergänzt

Ist der Reißverschluss nicht komplett geschlossen, kann dieses Aufreißen nur bis zu dem Punkt erfolgen, an dem der Schlitten gerade sitzt und die beiden Reißverschlusshälften zusammenhält. In einem ungünstigen Fall könnte es sogar passieren, dass der Retter im Notfall gar nicht mehr aus seinem Fach gezogen werden kann, weil der Zip-Schlitten die Öffnung blockiert! Der DHV illustriert diese Problematik mit einer ganzen Reihe von Beispielfotos, von denen Lu-Glidz hier nur zwei übernommen hat. Es ist deshalb ratsam, auch die Original-Meldung des DHV zu studieren. 

Darin gibt der DHV am Ende den wichtigen allgemeinen Hinweis: "Die korrekte Position des Rettungsgeräte-Container-Zips in seiner „Zip-Garage“ sollte vor jedem Start überprüft werden (Vorflugcheck). Fällt ein teilweise geöffneter Zip bei anderen Piloten auf, sollten diese unbedingt darauf hingewiesen werden."