Skysight Windgram und Indien +++ Erster 500er mit EN-C Zweileiner +++ Neue LTF +++ Parakite-Halterhaftpflichtversicherung
Skysight bietet Thermikprognosen für Indien und ein neues Windgram mit Thermikstärken // Quelle: Skysight.io |
Zum anderen hat Skysight seine Windgram-Darstellung verbessert. Diese integriert nun nicht nur die Stärke des Höhenwindes, sondern auch die zu erwartende Thermikstärke und Wolkendichte in den verschiedenen Höhenschichten.
Die dritte Neuerung ist eine komplexe Karte unter dem Stichpunkt "CU Overview". Sie zeigt auf einen Blick mit Farbskalen, Punkten und Symbolen wo welche Thermikhöhen, welche mögliche Cumuluswolkendichte (Menge der Punkte), welche thermik-hemmende höhere Bewölkung und wo vielleicht Regen und Gewitter zu erwarten sind. Das liefert einen schnellen Überblick über die thermische Qualität eines Tages, ohne viele Einzelkarten checken zu müssen. +++
+++ In Brasilien sind schon einige Strecken mit mehr als 500 km geflogen worden, aber allesamt bisher mit EN-D und CCC-Schirmen. Nun ist die 500-km-Marke erstmals mit EN-C Schirmen gefallen. Die Tschechen Hugo Hadaš und Stanislav Klikar flogen nach Start in Caraúbas gemeinsam mit ihren Sky Merlins (EN-C Zweileiner) in fast 11 Stunden insgesamt rund 513 km (Flug Hadaš, Flug Klikar). Damit stellten sie gleich mehrere Rekorde auf: Der bisher weiteste Flug mit einem EN-C Schirm, der weiteste Flug von tschechischen Piloten, Startplatzrekord für Caraúbas und der bislang jüngste Pilot, der mehr als 500 km schaffte. Hugo Hadaš ist erst 17 Jahre alt. +++
+++ Das deutsche Luftfahrtbundesamt hat im Zusammenarbeit mit dem DHV die Lufttüchtigkeitsanforderungen für Gleitschirme (LTF) überarbeitet. Sie sollen in nächster Zeit veröffentlicht werden. Für die Piloten ergeben sich daraus in der Praxis keine bedeutenden Änderungen. Erwähnenswert: Zweileiner, die mit Faltleinen getestet werden und gemäß EN-Norm schon die Note EN-C bekamen, werden künftig auch gemäß LTF als C eingestuft. Bisher erhielten sie noch immer die Note LTF-D. Für bereits getestete EN-C-Zweileiner wird die Einstufung als LTF-D allerdings nicht rückwirkend auf C geändert. +++
Moustache // Quelle: Flare |
6 Kommentare
Hallo,
AntwortenLöschenund wie sieht der DHV/Gerling das mit den CCC Flügeln ? LTF ? [ Enzo / Boom / X-One / etc. ] Mfg Pedro
Wie soll man das Agieren des DHV in Sachen "Haftpflichversicherung" ohne ausfallend zu werden beschreiben?
AntwortenLöschenEine "extra" Zusatzversicherung für ein versicherungsmathematisch bereits abgedeckten Versicherungsfall erneut zu verkaufen finde ich schon dreist. Oder hat sich der DHV hier "über den Tisch" ziehen lassen?
Butter bei die Fische:
Die Kalkulation einer Versicherung besteht grob gesagt aus der Wahrscheinlichkeit eines Schadensfall, maximale Schadenshöhe (wird Begrenzt!), der Prämie und der Anzahl an verkauften Versicherungen.
Die Schadenshöhe ist ohnehin begrenzt und somit fix.
Prinzipiell gibt es KEINEN Unterschied der Schadenshöhe zwischen einen 08/15 Haftpflichtversicherung und einer HPV für GS, da die Schadenshöhe ohnehin begrenz ist. Somit ist es aus Sicht einer Versicherung egal, wie der Schaden entstanden ist! Es wäre also ganz prinzipiell möglich OHNE einen einzigen Cent zusätzlich zu verlangen, einen GS-HAFTPFLICHT-Schaden in die stinknormale Haftpflicht zu integrieren!
Leider, leider steht aber hier das Verkaufs- und die Gewinnerzielungsinteresse der Versicherungsunternehmen im Weg. Und die sagen sich: Warum eine Versicherung verkaufen, wenn man auch zwei verkaufen kann?
Und hier kommt der DHV ins Spiel: Warum in Gottes Namen lässt er es zu, dass die Versicherungsfirmen uns nun noch eine DRITTE Versicherung andrehen wollen, welche auch noch nur im Ausland gelten soll???
Es wäre sooo einfach:
Streicht diesen idiotischen Passus im Sinne "eurer DHV-Mitglieder", dass ein GS zugelassen sein muß!
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein HAFTPFLICHT-Schaden AUFGRUND dieses Umstandes entstanden ist, ist extrem unwahrscheinlich und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht existent!
Ich würde vermuten, dass diesen Passus nicht die Versicherungswirtschaft in deren Verträge geschrieben hat, sondern der DHV! DAs ist nicht nur schädlich für alle Mitglieder und Piloten, es ist ein "Freifahrschein" für das mehrfache Verkaufen ein und desselben Versicherungsschutzes!
Erik Schaber
Ich denke Herr Schaber weiß nicht was es bedeutet, wenn ein GS zugelassen ist. Der ganze Post ist vollkommen irrsinnig :)
AntwortenLöschenUnd hier geht es um Unterschiede zwischen einem Gleitschirk und einem Parakite.... Und die gibt es.
Auf längere Sicht ist eine LTF-Musterprüfung der Parakites und damit ein legaler Flugbetrieb in DE anzustreben. Damit wäre der Versicherungsschutz über eine bestehende Halterhaftpflichtversicherung für Gleitschirme gewährleistet. Das ist derzeit nicht der Fall. Die Miteinbeziehung der nicht mustergeprüften Parakites in die normale Gleitschirm-Haftpflichtversicherung ist aber nicht sauber zu lösen. Die Teile haben nicht nur keine Musterprüfung, sie sind nach aktuellem Stand auch nicht musterprüf-fähig. Damit sind sie rechtlich (nach deutschem Luftrecht) meilenweit von einem mustergeprüften Gleitschirm entfernt. Das gibt eine Menge Spielraum für mögliche Probleme im Schadensfall. Es muss aber eine wasserdichte Versicherungslösung für die Parakite-Piloten unter den DHV-Mitgliedern her. Auch die Verbände der Länder mit den Parakite Hot-Spots fordern das, damit im Flugbetrieb verursachte Drittschäden sicher gedeckt sind.
LöschenWir wollen den Parakite-Piloten eine rechtssichere Lösung anbieten, solange es keine Musterprüfung für ihre Fluggeräte gibt. Und die heißt: Eigene Halterhaftpflichtversicherung für den Betrieb der Parakites. Beschränkt auf die Länder, wo deren Betrieb legal möglich ist. Das ist ausdrücklich als eine Übergangslösung anzusehen, um eine bestehende Versicherungslücke zu schließen. Karl Slezak, DHV
Lieber Jens,
AntwortenLöschenWenn du dich mit Versicherungsmathematik auskennen würdest, dann wüßtest du, dass es der Versicherung schnurzpiepegal ist, ob und wie ein Gleitschirm oder auch ein Parakite zugelassen ist. Das spielt nämlich wie geschrieben in der Haftpflichtversicherung keine Rolle. Es geht einfach nur um die Kalkulation der Prämie im Zusammenhang mit der Schadenshäufigkeit- und Höhe. In der Diskussion stelle ich allzu oft fest, dass die Leute verschiedene Versicherungskategorien durcheinander werfen, wie es gerade passt. Darum kann ich mich nicht des Eindruckt erwehren, dass du von einer Unfallversicherung sprichst, ich aber von der HaftPFLICHTversicherung!
Letztere kann rein aufgrund der Tatsache, dass ein Gleitschirm annähernd keinen Haftpflichtschaden verursachen kann (er wiegt praktisch nichts und hat somit bei einem Unfall kaum / kein Schadenspotential) kaum mehr Schaden verursachen als beispielsweise ein Fahrradfahrer, welcher in eine Menschenmenge prallt.
Selbst Extremereignisse wie der exorbitante Schaden bei der Hochfellnbahn spielen da versicherungsmathematisch keine Rolle, weil sie durch die Deckelung der Schadenshöhe für den Versicherer "einkalkuliert" sind.
Also bitte nicht die Zulassungskriterien mit der Vertragsfreiheit und der damit zusammenhängenden Versicherungskalkulation vermengen.
Mit freundlichen Grüßen,
Erik Schaber
Es gibt alternative Versicherungen zu dem DHV-Angebot. Zu diesen gibt es Berichte von Piloten, dass ihre Versicherung schriftlich bestätigt habe, dass der Versicherungsschutz einen Flare Moustache einschließt. Für mich bedeutet das: ich werde mich jetzt aktiv nach einer Alternative zur DHV-Versicherung umsehen.
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