Thermik Pro +++ SoPi-Anerkennung endet +++ Übungsnachweis +++ Wingsuit-Soaring +++ DHV-Vorstand +++ Videotipp: Why I fly
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| Ankündigung von Thermik Pro im aktuellen Thermik-Heft // Quelle: Thermik |
+++ Und noch ein Ende einer Ära: Seit 1996 galt die Regel, dass wenn Flugschüler mit deutschem Wohnsitz bei einer österreichischen Flugschule einen Sonderpilotenschein machen, dieser automatisch und formlos in Deutschland anerkannt wird. Jüngst hat das deutsche Verkehrsministerium das zugehörige Verwaltungsabkommen zwischen beiden Ländern mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aber aufgekündigt. Wer ab dem kommenden Jahr als Flugschüler aus Deutschland in Österreich seinen Flugschein macht, wird diesen anschließend offiziell umschreiben lassen müssen, um damit legal auch in Deutschland fliegen zu dürfen. Ob und welche zusätzlichen Prüfungen dafür notwendig sein werden, ist aktuell noch unklar. Alle Lizenzen, die noch vor Ende 2025 erworben wurden, erhalten Bestandsschutz und bleiben nach altem Recht gültig. Auch Piloten, die einen österreichischen Schein besitzen und deren offizieller Wohnsitz nicht in Deutschland liegt, dürfen damit künftig weiterhin in Deutschland legal fliegen. +++
+++ Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland für Pilotinnen und Piloten neue Vorgaben, wie sie gemäß §45 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) ihre "ausreichende fliegerische Übung" nachweisen müssen. Bisher galt für diesen Übungsnachweis eine recht laxe in dubio pro reo Regelung: „Die ausreichende fliegerische Übung gilt als vorhanden, wenn dem DHV keine Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen“. Anders gesagt: Selbst wenn man jahrelang nicht geflogen ist, behielt der Flugschein seine Gültigkeit, solange man nicht irgendwie auffällig wurde. Künftig wird das etwas strenger gehandhabt. Ab 2026 muss ein Pilot oder eine Pilotin laut DHV (pdf) nachweisen können, dass er in den letzten 24 Monaten mindestens 10 Flüge absolviert hat. Das kann erstens in Form von schriftlichen Flugbuch-Einträgen oder digital anhand einer Flugdatenbank erfolgen. Alternativ kann man sich zweitens auch von einem Prüfer, Fluglehrer oder Fluglehrer-Anwärter das fliegerische Können schriftlich bestätigen lassen. Kann man keine 10 Flüge aus den letzten 24 Monaten dokumentieren, bleibt nur die zweite Möglichkeit. Ein solcher Nachweis muss allerdings nur auf Nachfrage vorgelegt werden. Es gibt keine regelmäßige Pflicht, das zu tun – weder dem DHV noch Behörden gegenüber. +++
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| Peter Salzman beim Soaring // Foto: Sebastian Marko Red Bull Content Pool |
+++ Im DHV-Vorstand gibt es zwei neue Gesichter. Bei der jüngsten Jahreshauptversammlung in Schwangau wurden Markus Baisch (Vize-Weltmeister 2025 im Drachenfliegen) zum neuen Vorstand Flugbetrieb & Schlepp sowie Jennifer Söder zur neuen Vorständin Ausbildung gewählt. Sie folgen auf die bisherigen Amtsinhaber Roland Börschel und Simon Winkler. Winkler war aus beruflichen und familiären Gründen nicht mehr zur Wahl angetreten. Auf der DHV-Website gibt es einen ausführlichen Bericht zur JHV. +++
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| Why I Fly // JP Chandelier |



6 Kommentare
Ein echter Soaringflug mit einem Wingsuit - das wär natürlich mal was, angesichts der Tatsache was für ein Aufwindband und welche Steigwerte man dafür bräuchte... und dieser wurde bisher auch noch nicht gemacht.
AntwortenLöschenDa es offensichtlich der Foil Flügel ist, der bei Peter Salzmann für den nötigen Auftrieb gesorgt hat und dieser kein Teil eines Wingsuits ist, könnte er sich genauso gut im Wingsuit Anzug unter einen Delta hängen - in beiden Fällen wurde vielleicht gesoart, das hatte aber nicht viel mit dem Wingsuit an sich zu tun.
Ich finde daher den Satz "ist...ein echter Soaringflug mit einem Wingsuit gelungen" faktisch falsch.
Auf was kommen sie bei Redbull als Nächstes? Vielleicht ein Faltbarer Flügel aus Stoff, der über dem Wingsuit Piloten hängt und zusätzlichen Auftrieb generiert? Videotitel: "Das erste echte Dünensoaring mit einem Wingsuit". Revolutionär.
Genau 👍🏼
LöschenEs geht ja auch um die technische Entwicklung. Wingsuit mit Foil. Natürlich ist das kein klassischer Wingsuit mehr. Aber ein Enzo 4 mit Submarine ist auch etwas ganz anderes als ein 20-Zeller mit Streckung 3 wie in den Anfangszeiten. Dennoch Sprechen wir immer noch von Gleitschirm...
LöschenVor 13 Jahren: https://vimeo.com/35032634
AntwortenLöschen@ Lucian….ein Enzo 4 gibts noch nicht 🤣, aber zu deinem Post…Ein Gleitschirm ist immer noch ein Gleitschirm ob 100 Zellen oder 20 und ein Gurtzeug, ob Submarine oder Sitzbrett…das selbe, aber wenn ich ein Wingfoil bei Wingsuit dazunehme ist das einfach ein anderes Fluggerät und hat mit dem ursprünglichen Wingsuit nix mehr zu tun!
AntwortenLöschenErwischt, mit dem Enzo 4... ;-)
LöschenIn meinen Augen ist ein durchgestabelter Schirm, bei dem die Stäbchen einen großen Einfluss auf die Aerodynamik haben, technisch schon etwas anderes als die einstigen "Tüten". Aber: Ich will hier gar nicht als großer Fürsprecher von Foil-Wingsuits auftreten. Jeder soll fliegen, womit er glücklich wird. Und ob dann die Bezeichnung korrekt ist, oder ein neuartiges Fluggerät, oder nur nettes Marketing, so what? Fliegen und fliegen lassen ist doch die Devise.
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