Thermik Pro +++ SoPi-Anerkennung endet +++ Übungsnachweis +++ Wingsuit-Soaring +++ DHV-Vorstand +++ Videotipp: Why I fly

Ankündigung von Thermik Pro im aktuellen Thermik-Heft
// Quelle: Thermik

+++ Beim Gleitschirmmagazin Thermik geht eine Ära zu Ende. Ab Anfang 2026 wird es neue Hefte nicht mehr in gedruckter, sondern nur noch in digitaler Form geben. Die Ausgaben können dann über entsprechende hauseigene Apps (iOS und Android) oder am PC über die Website Thermik.cloud abgerufen werden. Dieses Angebot unter dem Titel Thermik Pro wird jedoch erst zum Jahreswechsel freigeschaltet. Alle bestehenden Abos für die gedruckte Fassung werden automatisch in Digital-Abos umgewandelt. Preis und Laufzeit bleiben identisch. Allerdings wird es als Bestandteil von Thermik Pro zusätzliche Angebote geben: Unter anderem den Zugriff auf ein Archiv mit allen früheren Heften sowie die Geräte-Datenbank PG Wings. Das Magazin-Layout und eine Erscheinungsweise mit monatlichen Ausgaben bleiben bei der digitalen Thermik erhalten. Bisher schon konnten die Thermik-Hefte auch über die Anbieter Zinio und PressPad in digitaler Form abonniert werden. Beides wird nun eingestellt – für Zinio direkt zum Jahreswechsel, für PressPad zum Herbst 2026. Leser mit solchen Abos müssen dann umsatteln und auf das Thermik-Pro-Abo umsatteln. +++ 

+++ Und noch ein Ende einer Ära: Seit 1996 galt die Regel, dass wenn Flugschüler mit deutschem Wohnsitz bei einer österreichischen Flugschule einen Sonderpilotenschein machen, dieser automatisch und formlos in Deutschland anerkannt wird. Jüngst hat das deutsche Verkehrsministerium das zugehörige Verwaltungsabkommen zwischen beiden Ländern mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aber aufgekündigt. Wer ab dem kommenden Jahr als Flugschüler aus Deutschland in Österreich seinen Flugschein macht, wird diesen anschließend offiziell umschreiben lassen müssen, um damit legal auch in Deutschland fliegen zu dürfen. Ob und welche zusätzlichen Prüfungen dafür notwendig sein werden, ist aktuell noch unklar. Alle Lizenzen, die noch vor Ende 2025 erworben wurden, erhalten Bestandsschutz und bleiben nach altem Recht gültig. Auch Piloten, die einen österreichischen Schein besitzen und deren offizieller Wohnsitz nicht in Deutschland liegt, dürfen damit künftig weiterhin in Deutschland legal fliegen. +++ 

+++ Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland für Pilotinnen und Piloten neue Vorgaben, wie sie gemäß §45 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) ihre "ausreichende fliegerische Übung" nachweisen müssen. Bisher galt für diesen Übungsnachweis eine recht laxe in dubio pro reo Regelung: „Die ausreichende fliegerische Übung gilt als vorhanden, wenn dem DHV keine Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen“. Anders gesagt: Selbst wenn man jahrelang nicht geflogen ist, behielt der Flugschein seine Gültigkeit, solange man nicht irgendwie auffällig wurde. Künftig wird das etwas strenger gehandhabt. Ab 2026 muss ein Pilot oder eine Pilotin laut DHV (pdf) nachweisen können, dass er in den letzten 24 Monaten mindestens 10 Flüge absolviert hat. Das kann erstens in Form von schriftlichen Flugbuch-Einträgen oder digital anhand einer Flugdatenbank erfolgen. Alternativ kann man sich zweitens auch von einem Prüfer, Fluglehrer oder Fluglehrer-Anwärter das fliegerische Können schriftlich bestätigen lassen. Kann man keine 10 Flüge aus den letzten 24 Monaten dokumentieren, bleibt nur die zweite Möglichkeit. Ein solcher Nachweis muss allerdings nur auf Nachfrage vorgelegt werden. Es gibt keine regelmäßige Pflicht, das zu tun – weder dem DHV noch Behörden gegenüber. +++ 

Peter Salzman beim Soaring
// Foto: Sebastian Marko
Red Bull Content Pool

+++ Dem Österreicher Peter Salzmann ist als erstem Menschen ein echter Soaringflug mit einem Wingsuit gelungen. Vor einer Klippe auf der Kanareninsel El Hierro konnte er im Aufwindband mehrere Schleifen fliegen und dabei teilweise sogar mehr als 50 Meter Höhe gewinnen. Um das zu erreichen, setzte Salzmann einen speziell entwickelten Wingsuit mit einem unter dem Körper installierten Hilfsflügel (Foil) ein, der ihm zusätzlichen Auftrieb lieferte. Für den Flug war er oberhalb der Klippe von einem Motorschirm-Trike abgesprungen. Das Projekt ist auf der Website von Red Bull dokumentiert. +++

+++ Im DHV-Vorstand gibt es zwei neue Gesichter. Bei der jüngsten Jahreshauptversammlung in Schwangau wurden Markus Baisch (Vize-Weltmeister 2025 im Drachenfliegen) zum neuen Vorstand Flugbetrieb & Schlepp sowie Jennifer Söder zur neuen Vorständin Ausbildung gewählt. Sie folgen auf die bisherigen Amtsinhaber Roland Börschel und Simon Winkler. Winkler war aus beruflichen und familiären Gründen nicht mehr zur Wahl angetreten. Auf der DHV-Website gibt es einen ausführlichen Bericht zur JHV. +++ 

Why I Fly // JP Chandelier

+++ Nach all den eher bürokratischen Meldungen noch ein Videotipp fürs Gemüt: Why I Fly, heißt der neueste Film von Jean-Baptiste Chandelier. Darin zeigt er mit geradezu magischen Bildern seinen Traum vom und seine Motivation fürs Fliegen. Das Besondere: Alle Aufnahmen wurden bei echten Flügen mit realen Gleitschirmen gemacht – also ohne Computergrafik-Effekte. Die Fluggeräte wurden allerdings nachträglich aus den Bilden entfernt, um unmittelbar die Essenz des Fliegens zu symbolisieren. +++