Alpenrekord +++ Skydrats.com +++ Elektronische Sichtbarkeit +++ Parabingo.app +++ Lu-Glidz entsperrt
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Edouard Potels Riesen-FAI mit Abgleiter in die Ebene. // Quelle: XContest
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+++ Seit Jahren ist der
Col d'Izoard der "place to be" oder "place to start", wenn es um große Dreiecks-Rekordflüge in den Alpen geht. Der Meister darin ist der Franzose
Edouard Potel. Dieser hat am 5. August 2026 einmal mehr zugeschlagen. Er ist das bisher
größte FAI-Dreieck in den Alpen geflogen – wenn auch nicht komplett geschlossen. Am Ende kam er laut Xcontest auf
386 km. Ein Trick dabei: Potel war schon so früh wieder am Ausgangspunkt zurück (20 Uhr), dass er sich entschied, den Flug mit einem Abstecher in die italienische Ebene ausklingen zu lassen und so die gewertete Dreiecksstrecke vom Col d'Izoard aus noch zu erweitern. Gegen 21 Uhr, kurz nach Sonnenuntergang, drehte er an einer Westflanke eine letzte Thermik aus, um dann von rund 2900 Meter noch rund 2500 Höhenmeter abzugleiten. Was für ein Endanflug! Ob er bei der Landung wohl noch viel gesehen hat? +++
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Skydrats und Oberskydrats // Skydrats.com
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Skydrats.com ist eine spielerische Anwendung für Gleitschirmflieger, die ganz neuartige Flugziele vorgibt. Entwickelt hat sie der Belgier Guillaume Funck. Während es beim Streckenfliegen darum geht, gezielt Wegpunkte zu erreichen, gibt Skydrats das Ziel vor, die Landschaft möglichst flächendeckend zu überfliegen und damit für sich zu erobern. Skydrats hat dafür die Welt in rund 1,6 km breite Quadrate eingeteilt. Fliegt man in eines dieser Quadrate ein, wird es im System als persönlich beflogen markiert. Nun gilt es, viele benachbarte Quadrate zu sammeln, so dass sich eine möglichst große zusammenhängende Fläche ergibt, ein sogenanntes Oberskydrat. Das Sammeln kann dabei auch über mehrere Flüge hinweg erfolgen. Je größer die Oberskydrats, desto mehr Punkte bekommt man, desto höher kann man im Ranking kommen und sich so spielerisch mit seinen Freunden messen. Interessant und eine neue Herausforderung könnte dieser Ansatz auch für Hausbergflieger sein, um wirklich alles im Umfeld ihres Startplatzes "abzugrasen". Damit Skydrat die eigenen Flüge auswerten kann, muss man sich im System anmelden und die zugehörigen IGC-Dateien aus XContest hochladen. Skydrat gibt es auch als App. Man kann sie im Flug nutzen, um die Quadrate als Overlay über einer Karte mit der eigenen Position angezeigt zu bekommen. So kann man einzelne Skydrate, die einem in einer Region noch fehlen, gezielt ansteuern. Aktuell befindet sich Skydrat im Beta-Stadium, kann aber schon genutzt werden. +++
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// Quelle: BAZL
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+++ In der Schweiz werden sich künftig alle Flugteilnehmer elektronisch zu erkennen geben müssen, sei es mit Transpondern oder Lösungen wie ADS-L. Das sieht das Programm FASST-CH (Future Aviation Surveillance Services and Technologies in Switzerland) des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) vor. Die
elektronische Sichtbarkeit (E-Conspicuity) soll dort ab Mitte 2027 für alle Luftraumteilnehmenden obligatorisch werden. Für Gleitschirmflieger ist eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Als technische Lösung werden vom BAZL Geräte mit Fanet+ mit ADS-L out
empfohlen. Wer in der Schweiz lebt und ein solches Gerät neu anschafft, kann dafür über den Verkäufer einmalig eine Subvention beim Bund beantragen, die nachträglich ausgezahlt wird. Darauf
weist der SHV hin. Dieses Subventionsprogramm könnte im nächsten Jahr allerdings auslaufen. Es könnte sich also für Schweizer lohnen, mit der zwangsläufigen Anschaffung eines ADS-L Varios nicht zu lange zu warten. Übrigens: Nach Ablauf der Übergangsfrist werden sich auch alle ausländischen Gastpiloten in der Schweiz im Flug elektronisch sichtbar machen müssen. Ähnliches ist später auch in EU-Ländern zu erwarten. Von daher ist es schon jetzt für jedermann ratsam: Wer sich ein neues Vario kauft, sollte immer darauf achten, dass das Gerät ADS-L-Fähigkeiten besitzt, zum zukunftssicher zu sein. +++
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Sechs der 14 Kategorien im Parabingo
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+++ Einen Flugtag mit seinen Fliegerbuddies spaßig ausklingen lassen? Hierfür bietet die neue Website
Parabingo.app eine spielerische Hilfestellung. Die Idee und Umsetzung stammt von Mathias Weil. Er sprich von einer Mischung aus Gleitschirmfliegen, Mario Kart und Bingo. Auf der Seite können Piloten als Gruppe ihre igc-Files eines Flugtages hochladen. Alle Flüge werden dann in 14 Kategorien vergleichend ausgewertet und mit Punkten belohnt. Wer am Ende die wenigsten Punkte aufzuweisen hat, darf z.B. die Landebier-Runde zahlen. Interessant dabei: Viele der 14 lustig benannten Kategorien zielen gar nicht auf klassische Flugleistungen wie die größte Strecke. Belohnt wird auch, wer zum Beispiel das stärkste Steigen (Rakete), das stärkste Sinken (Stein), die größte Höhe (Wolkenkratzer), die längste Flugzeit (Dauerbenner), die geringste Bodengeschwindigkeit (Schnecke), die beste Gleitzahl (Segler), die meisten Thermikkreise (Kreiselkönig), die krummsten Flugspuren (Spaghetti-Pilot) oder die meiste Zeit unter Startplatzhöhe (Flat-Earther) vorzuweisen hat. "Piloten, die gerne mit Freunden fliegen und nachher was trinken gehen, werden es wahrscheinlich cool finden. Ziel ist es, Spass zu haben und den Flug auf eine neue Weise nochmals Revue passieren zu lassen", sagt Mathias Weil. +++
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Schreckmoment für die Lu-Glidz Fans?
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+++ Am 5. August war
Lu-Glidz für etliche Stunden nicht zu erreichen. Wer die Seite aufgerufen hat, bekam nur den offiziellen Hinweis von der zu Google gehörenden Blogplattform Blogger, dass die Seite
gesperrt sei. Laut Berichten von Online-Medien waren aber zeitgleich mehrere Tausend Blogs auf Blogger in gleicher Weise nicht mehr erreichbar. Die Plattform hatte sie von sich aus abgeschaltet, weil interne Prüfsysteme auf den Blogs angeblich Malware entdeckt haben sollte. Zugleich wurde den Blogbetreibern in einer Email gedroht, den jeweiligen Blog mitsamt aller Inhalte nach 90 Tagen komplett zu löschen, wenn die Sicherheitsprobleme nicht gelöst würden. Der Schreck war anfänglich entsprechend groß. Aber wie so häufig bei Computerproblemen, ist es manchmal ratsam, die Ruhe zu bewahren und abzuwarten, ob sich das System nicht doch wieder fängt. Und so war es dann auch: Google hat offenbar intern einen Fehler gefunden, der zu den Fehlalarmen führte. Die Blogs und somit auch Lu-Glidz wurden wieder freigeschaltet. Deshalb könnt ihr diesen Newsticker jetzt auch wieder lesen. Wer sich angesichts dieses Vorfalls verzweifelt gefragt hat, woher denn die ganzen Infos zur Gleitschirmszene kommen sollen, wenn es Lu-Glidz nicht mehr gibt, der kann ja mal in sich gehen: Wenn Lu-Glidz für Dich einen Wert hat, dann ist es vielleicht an der Zeit, aus Erleichterung über den Fortbestand auch mal als
Förderer etwas zurückzugeben ;-) +++
3 Kommentare
Ist denn schon bekannt, ob das ADS-L Signal zwingend von einem physischen Gerät gesendet werden muss, oder geht das auch über die Anbindung an Open Glider Network (OGN) oder vergleichbare Dienste?
AntwortenLöschenIch komme aus der Drohnenentwicklung und bin dem Thema doch näher, als vermutlich jeder Gleitschirmflieger. Aktuell gibt es genau NULL,NULL in Zahlen 0,0 rechtsverbindliche Softwarelösungen, geschweige denn stabile Anbindungen bzw. Plattformen für den Hobbybereich. Aktuell gehen "wir" davon aus, dass dies für den Hobby-Bereich noch Jahre brauchen wird. Wir lesen hier mal wieder niederschwellige Panikmache.
AntwortenLöschenIch erinnere an das Thema Deutschland gegen Österreich.
Die Schweiz tickt nun mal in der Gesetzesgebung anders, als wir Deutschen und der Rest der EU. Jetzt pauschal zu meinen bzw. zu glauben, dass nur weil es in der Schweiz kommt, es auch in der EU kommt, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Das wir Piloten uns bald digital zu erkennen geben sollten bzw. müssen, steht ausser Frage und das wünsche ich mir sehr. Würde nämlich auch das Drohnen Thema in Deutschland schneller und einfacher voran bringen. Was der liebe Lucian wohl leider nicht weiss, dass es diese Gespräche mit dem DHV schon längst gibt.
@Dirk: Es geht nicht um Panikmache, sondern um um einen wohlgemeinten Rat: Wer mit Vario zukunftssicher und auch schweiz-tauglich sein will, sollte heute schon auf entsprechende ADS-L ready Geräte setzen. Punkt. Dient ja letztendlich sogar mehr der eigenen Sicherheit als der rechtlichen Gängelung.
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