Ein Tandemstart, vom Tandempassagier mit der Drohne gefilmt. // Quelle: Vimeo, Porco 777 |
Technisch und vor allem sicherheitstechnisch ist das allerdings alles andere als trivial, weshalb bisher, trotz schönster Werbefilmchen, am Ende doch immer noch ein Mensch die Drohne fernsteuern muss.
Ist dieser Mensch ein Passagier bei einem Tandemflug, lassen sich auf diese Weise allerdings auch heute schon schöne Flugaufnahmen in einer Art follow-me-Modus vom Start bis zur Landung realisieren.
Das folgende Video auf Vimeo ist ein gutes Beispiel dafür, was mittlerweile möglich ist. Es sei hier vor allem deshalb dokumentiert, um die netten Kameraperspektiven und Schwenks zu bestaunen.
15 Kommentare
Gaanz toll. Ein Hoch auf die Egogesellschaft Schaut her, was ich Tolles gemacht habe. Die Dokumentation des Erlebens ist wichtiger als das Erleben...
AntwortenLöschenAusserdem fliegen ja bestimmt keine anderen Gleitschirme in der Nähe rum, für die das Ding gefährlich werden könnte.
Oliver
Hach, ich liebe so rundherum konstruktive Kommentare und kann einfach nicht genug davon kriegen. Es wird doch wohl hoffentlich nicht der letzte gewesen sein... ;-)
AntwortenLöschenNein wirklich diesmal schon. Ein ganz tolles Video. Es reisst einen fast vom Arbeitsplatz weg. Und um die Uhrzeit ist ja dort auch sonst niemand unterwegs, sieht man ja auch. Kompliment, super Arbeit!
AntwortenLöschenIst schon eine tolle Sache, was man mit der Technik machen kann. Ich selbst filme ebenfalls bei unserem Gleitschirmclub mit der Drohne. Aus der rechtlichen Lage heraus müsste für diese Aufnahmen eine Sondergenehmigung vorgelegen haben, da bei den Aufnahmen sicher eine Höhe von 100 m in Dts / 150 m in AU über Grund überschritten wurde. Aber die lag sicher vor.
AntwortenLöschenSehe gerade: das ganze ist in Frankreich - damit ebenfalls eine maximale Flughöhe bis 150 m ohne Genehmigung.
AntwortenLöschenIch denke, die Drohne war max 150m über dem Schirm, above glider level, AGL. Zählt das auch? ;-)
AntwortenLöschenDisclaimer: wenn ich Videos poste, kann ich nicht garantieren, dass die jeweiligen Urheber alle gesetzlichen Regeln eingehalten haben.
Das entscheidet dann im Zweifel der Jurist, ob AGL gemessen werden kann :-) Die Regulierung rund um die Drohnenfliegerei ist zwischendrin wirklich komplex geworden, so dass ich bei der aktuellen Rechtslage solch ein Projekt nicht durchführen / online stellen würde. Verlinken ist natürlich etwas anderes.
AntwortenLöschen@Lucian
AntwortenLöschenEin Kommentar muss nicht konstruktiv sein. Ein Kommentar ist eine Meinung. Es muss auch nicht jeder dieser Meinung zustimmen..
Viele Grüsse Oliver
@Oliver: Ein Kommentar muss nicht konstruktiv sein. Da hast Du Recht. Ich finde allerdings: Man kann eine Meinung haben, man muss sie aber nicht unbedingt verbreiten, vor allem wenn sie maßgeblich negativ ist. Die (Online-)Welt ist für mein Empfinden mehr als genug gefüllt mit Negativität. Ich persönlich freue mich halt mehr über konstruktive Stellungnahmen. Das kann auch konstruktive Kritik sein. Wie so häufig macht auch der Ton die Musik.
AntwortenLöschenOliver nervt. Tolles Video!
AntwortenLöschenSchöner Videoclip! Danke fürs Teilen, Lucian!
AntwortenLöschenHallo sehr Cooles Video und super geschrieben war sehr Interessant .Ich selbst Fliege auch eine Drohne aber natürlich nur wo es gestattet ist.Zu deinem Video muss ich mal meinen Respekt aussprechen ist Hammer.
AntwortenLöschenLiebe Grüße Marcel von drohnen24
Hallo und vielen Dank für den tollen Artikel zum Tandemflug. Mein Bekannter hat das einmal gemacht . Er war ganz begeistert. Vielleicht sollte ich es doch einmal wagen.
AntwortenLöschenDas ist ein toller Artikel !
AntwortenLöschenIch hab auch einen Blog !
Hey faszinierende Aufnahmen, toller Ausblick und eine wunderbare Landschaft.
AntwortenLöschenEinfach toll was man mit Drohnen alles möglich geworden ist.
Liebe Grüße
Robin
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